Kein Recht auf Tötung
Verfasst: 23.11.2010, 13:28
Straßburger Sterbehilfe-Prozess: Es gibt kein Recht auf Tötung - Alternativen stehen zur Verfügung / Palliativmedizin kann würdevolles Sterben ermöglichen
Straßburg/Berlin. "Wir sind weder Menschenquäler noch Prinzipienreiter - wir wollen die Menschen nicht leiden lassen", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des heutigen Prozessauftakts um einen Sterbehilfe-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Geklagt hatte ein deutscher Witwer. Für seine Frau hatte er im Jahr 2004 versucht, ein tödliches Betäubungsmittel zu erhalten. Dies hatte ihm das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jedoch verwehrt, da offensichtlich war, dass er damit seine Frau töten wollte. Das Ehepaar klagte bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses wies die Klage vor zwei Jahren als unzulässig ab. Bereits im März 2005 hatte die Frau ihrem Leben mit Hilfe einer Suizidorganisation in der Schweiz ein Ende gesetzt.
Niemand muss in die Schweiz fahren, um würdevoll zu sterben
Die Deutsche Hospiz Stiftung sieht die Klage kritisch. Sie leistet Suizidorganisationen Vorschub, ihr grausames Angebot öffentlichkeitswirksam zu vermarkten. Niemand aber muss in die Schweiz fahren, um würdevoll zu sterben. Es gibt Alternativen. "Der Wille der Patienten war klar: In diesem Fall hätte die Beatmungsgeräte bei palliativer Begleitung abstellen können. So hätte die Patientin friedlich sterben dürfen", sagt Brysch. Nach Erfahrung der Patientenschützer sind aber viele Menschen in Deutschland nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informiert. Die Deutsche Hospiz Stiftung warnt davor, tödliche Medikamente auch in Deutschland frei verfügbar zu machen. "Es gibt ein Recht auf Sterben. Es ist aber kein Menschenrecht, von jemand anderem getötet zu werden", betont Brysch.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 23.11.2010
Straßburg/Berlin. "Wir sind weder Menschenquäler noch Prinzipienreiter - wir wollen die Menschen nicht leiden lassen", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des heutigen Prozessauftakts um einen Sterbehilfe-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Geklagt hatte ein deutscher Witwer. Für seine Frau hatte er im Jahr 2004 versucht, ein tödliches Betäubungsmittel zu erhalten. Dies hatte ihm das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jedoch verwehrt, da offensichtlich war, dass er damit seine Frau töten wollte. Das Ehepaar klagte bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses wies die Klage vor zwei Jahren als unzulässig ab. Bereits im März 2005 hatte die Frau ihrem Leben mit Hilfe einer Suizidorganisation in der Schweiz ein Ende gesetzt.
Niemand muss in die Schweiz fahren, um würdevoll zu sterben
Die Deutsche Hospiz Stiftung sieht die Klage kritisch. Sie leistet Suizidorganisationen Vorschub, ihr grausames Angebot öffentlichkeitswirksam zu vermarkten. Niemand aber muss in die Schweiz fahren, um würdevoll zu sterben. Es gibt Alternativen. "Der Wille der Patienten war klar: In diesem Fall hätte die Beatmungsgeräte bei palliativer Begleitung abstellen können. So hätte die Patientin friedlich sterben dürfen", sagt Brysch. Nach Erfahrung der Patientenschützer sind aber viele Menschen in Deutschland nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informiert. Die Deutsche Hospiz Stiftung warnt davor, tödliche Medikamente auch in Deutschland frei verfügbar zu machen. "Es gibt ein Recht auf Sterben. Es ist aber kein Menschenrecht, von jemand anderem getötet zu werden", betont Brysch.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 23.11.2010