Suizidbehilfe in Deutschland ... straffrei
Verfasst: 09.11.2010, 14:45
Die WELT:
Suizidbehilfe in Deutschland ist und bleibt grundsätzlich straffrei
„Im Bundesrat ist abermals der Versuch gescheitert, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. … Somit bleibt es dabei, dass die Beihilfe zum Suizid – auch die organisierte – keine Straftat ist, da der Suizid selbst keine ist. Es ist nicht verboten, einem Sterbewilligen bei der Beschaffung und Einnahme tödlich wirkender Medikamente zu helfen.
… Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) ist Suizid-Beihilfe nicht mit dem Beruf des Arztes vereinbar. Indes werden diese Grundsätze in der BÄK derzeit heftig diskutiert. … zeigte sich BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe im Sommer bereit, die Regeln überarbeiten zu lassen. Dies auch deshalb, weil in Umfragen unter deutschen Ärzten bei etwa einem Drittel der Befragten die Bereitschaft zur Suizid-Beihilfe ermittelt wurde. …
… die offiziell erlaubte Schweizer Praxis – bei der in aller Regel nur aussichtslos Schwerstkranke Suizid-Beihilfe erhalten – (ähnelt insofern) der inoffiziellen in Deutschland: Man macht es für sich und fragt nicht nach dem Staat …“
Quelle: http://www.welt.de/deutschland/Unterstu ... -straffrei
(Anmerkung: Zur häuslichen Suizidhilfe sind - auch juristisch - Sorgfaltskriterien zu beachten, siehe humanes-sterben http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben )
Allerdings werden Forderungen laut, Vereinen wie dem von Kusch die Gemeinnützigkeit zu entziehen:
Siehe: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/K ... _verbieten
Quelle: Mitteilung vom 09.11.2010
http://www.patientenverfuegung.de
Suizidbehilfe in Deutschland ist und bleibt grundsätzlich straffrei
„Im Bundesrat ist abermals der Versuch gescheitert, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. … Somit bleibt es dabei, dass die Beihilfe zum Suizid – auch die organisierte – keine Straftat ist, da der Suizid selbst keine ist. Es ist nicht verboten, einem Sterbewilligen bei der Beschaffung und Einnahme tödlich wirkender Medikamente zu helfen.
… Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) ist Suizid-Beihilfe nicht mit dem Beruf des Arztes vereinbar. Indes werden diese Grundsätze in der BÄK derzeit heftig diskutiert. … zeigte sich BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe im Sommer bereit, die Regeln überarbeiten zu lassen. Dies auch deshalb, weil in Umfragen unter deutschen Ärzten bei etwa einem Drittel der Befragten die Bereitschaft zur Suizid-Beihilfe ermittelt wurde. …
… die offiziell erlaubte Schweizer Praxis – bei der in aller Regel nur aussichtslos Schwerstkranke Suizid-Beihilfe erhalten – (ähnelt insofern) der inoffiziellen in Deutschland: Man macht es für sich und fragt nicht nach dem Staat …“
Quelle: http://www.welt.de/deutschland/Unterstu ... -straffrei
(Anmerkung: Zur häuslichen Suizidhilfe sind - auch juristisch - Sorgfaltskriterien zu beachten, siehe humanes-sterben http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben )
Allerdings werden Forderungen laut, Vereinen wie dem von Kusch die Gemeinnützigkeit zu entziehen:
Siehe: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/K ... _verbieten
Quelle: Mitteilung vom 09.11.2010
http://www.patientenverfuegung.de