Patientenverfügung - wie schreibt man sie ?
Verfasst: 09.11.2010, 14:37
CHRISMON –Titelgeschichte im November / 2010
Übliche Formulare der Justizministerien zunehmend fragwürdig / Wer schult die PV-Berater?
Das evangelische Magazin CHRISMON geht in der Titelgeschichte seiner Novemberausgabe (11/10) dem Thema nach:
„Vielleicht wäre es gut, eine Patientenverfügung zu haben. Bloß, wie schreibt man so was?“
Die Chrismon-Autorin hat dankenswerterweise „am eigenen Leib“ einmal einige namhafte Beratungs-Angebote in Deutschland ausprobiert, Arztpraxen angerufen, Internet-Vorlagen getestet. Fazit: „Von den üblichen Formularen ist abzuraten, da sie die krisenhafte Gesundheitssituation … nicht im einzelnen durchgehen, im Ernstfall also nicht weiterhelfen“.Und: Qualifizierte Beratung ist Mangelware, die Ärzte blocken ab.
Von CHRISMON-Autorin Christine Holche:
„…So wird das den ganzen Sommer und den ganzen Herbst gehen. Was wäre, wenn du im Koma lägest, wenn du dement wärst - was möchtest du dann? … Jetzt lade ich mir doch mal eins der üblichen Formulare aus dem Internet runter, nehmen wir das vom bayerischen Justizministerium. Na bitte, da stehen sie, all die scheußlichen Situationen, in die ich geraten könnte: unheilbare Krankheit, Hirnschädigung, Hirnabbau... Darunter eine lange Liste von lebenserhaltenden Behandlungen. Ich kreuze überall "Nein" an. … Fertig! Ganz nach dem Motto: "Entweder gesund oder schnell tot."
Obwohl - meine ich das wirklich so? … … die Krebskranken, die ganz anders als vorgehabt dann mehrere Chemos machen. Es gibt viele solcher Geschichten von Willenswandel. Hm, soll ich mich wirklich heute schon festlegen? Aber halt, all diese Geschichten handeln von Menschen, die zwar schwer krank sind, aber bei Bewusstsein. … Wenn ich dagegen im Koma oder einem anderen Dämmerzustand bin, dann "weiß" ich nichts von einem Ziel. … Ich fürchte, ich bin der "Je nach Situation"-Typ. Ein "Je nach Situation"-Feld sieht mein Formular aber nicht vor. Kann mich vielleicht mal jemand beraten!
In den Hausarztpraxen, die ich anrufe, legen die Sprechstundenhelferinnen für Minuten den Hörer nieder, um meine Frage irgendwo im Hintergrund zu klären. Dann sagen sie: Nur "bei Medizinischem" berate man, und das müsse privat bezahlt werden.
Notare empfehlen sich gern, aber was wissen die wiederum von Medizinischem? Ich glaub, ich bräuchte ein ganzes Beratungsnetzwerk.
… (etwa) am Uniklinikum Aachen die interdisziplinären Beratungsnachmittage. Auf nach Aachen, zu einem der größten Klinikkomplexe Europas.Am Eingang des Betonklotzes wartet Medizinethiker Arnd T. May, er hat über Patientenverfügungen promoviert und im vergangenen Jahr den Bundestag beraten. … Ich reiche ihm meine Patientenverfügung. Aha, sagt er, Formularverfügung, kennt er. Sein Urteil ist vernichtend: "Ein steriles Dokument. …" Und es gehe aus dem Formular auch nicht hervor, ob ich wirklich Bescheid weiß über die Behandlungen … Okay, bei einem Unfall wäre ich wohl doch bereit, eine gewisse Zeit lang Belastungen auf mich zu nehmen, sogar eine maschinelle Beatmung. "Sehen Sie", sagt der Medizinethiker, "wir müssen alle Situationen einzeln durchgehen." Man könne nicht wie in vielen Formularen erst alle schlimmen Situationen auflisten und dann für alle zusammen die lebenserhaltenden Behandlungen verbieten.
Ist das kompliziert! "Ja", sagt May, "das ist eben der Preis für die Chance, die uns der Bundestag eröffnet hat: mit einem Gesetz, das die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht begrenzt auf die Sterbephase." Seit September 2009 gilt es.
… am Tisch von Kristjan Diehl, dem Münchner Berater der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, sitzen manchmal Mehrfachakademiker, die sich über Jahre an ihrer Patientenverfügung festgebissen haben. Oder Paare, die ihre identischen Verfügungen nur noch kurz gegen checken lassen wollen; am Ende verlässt das Paar das Büro mit höchst unterschiedlichen Verfügungen. Manchmal kommt auch nur die Ehefrau, der Mann wartet vor dem Haus im Auto. Und er wartet lang, im Schnitt anderthalb Stunden. Bei mir wird es sogar drei Stunden dauern. Alles am Telefon, die Organisation berät bundesweit, für Mitglieder kostenlos. Schlimm ist das nicht, so ein Gespräch, nur anstrengend. "Multiorganversagen", sagt Berater Diehl gerade, "zum Beispiel durch einen Unfall oder multiresistente Keime … “
Es ist Herbst geworden. Ich habe eine Vollmacht und eine individuelle Patientenverfügung, jetzt bastel ich an einer Liste von Vorlieben und Abneigungen …“
Neben den genannten Beratungsstellen wird ganz am Ende ein Fragebogen-Konzept empfohlen, welches von „Je nach Situation“-Optionen nur so durchsetzt ist:
„Empfehlenswert zum Nachdenken über die eigenen Wünsche ist der Fragebogen des Humanistischen Verbands Deutschlands, da er viele und äußerst konkrete Optionen gut erklärt bereithält: http://patientenverfuegung.de/files/pdf ... ktuell.pdf .“(CHISMON, 11/2010, S. 19)
Hier aktuelles CHRISMON-Heft mit der Titelgeschichte
http://www.chrismon.de/Das_aktuelle_Heft.php
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Wer schult die PV-Berater - und mit welchen Vorlagen?
Der im CHRISMON-Beitrag erwähnte Medizinethiker Dr. Arnd May ebenso wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) führen auch Seminare zur Qualifizierung von PV-Berater/innen für andere Organisationen und Einrichtungen durch, siehe: http://www.wernerschell.de/forum
(Anmerkung: Laut Anfrage ist die HVD-Schulung am 27.11. in Dortmund ausgebucht ist, eine Anmeldung zu diesem Termin ist nicht mehr möglich).
Die Frage nach der Transparenz, welche Vorlagen einer PV-zugrunde gelegt werden, wird immer dringender gestellt. Auch Zeitungen (hier: Der Westen http://www.derwesten.de/wp/region/Ein-M ... 09616.html ) weisen vermehrt ihre Leser/innen auf das Problem hin:
„In der Praxis nämlich gebe es noch immer kaum Patientenverfügungen, die direkt anwendbar seien, sagt der Bonner Palliativmediziner Lukas Radbruch.“
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Eine neue PV-Ratgeber-Broschüre hat auch die Diakonie zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) herausgegeben.
Darin werden im Anhang allerdings die Formulare (des Bayerischen Justizministeriums) als „gut durchdacht“ empfohlen, von denen gerade der CHRISMON-Beitrag ausdrücklich abrät. Neben den Textbausteine des BMJ wird auch auf die, wie es im Diakonie-Ratgeber heißt „allerdings überholte Christliche Patientenverfügung“ hingewiesen.
Abgesehen davon ist die Broschüre ein gelungener, reichlich bebilderter Beitrag zum Nachdenken über die eigene Endlichkeit und das schwierige Verhältnis von Selbstbestimmung und Fürsorge – sozusagen als Gegenmodell zur Forderung nach „Selbstbestimmung bis zur letzten Lebensminute“.Bisher einzigartig und innovativ für eine allgemeine PV-Broschüre ist der Hinweis auch auf Vorsorgemöglichkeiten für Psychiatrie-Erfahrene.
Aus dem Vorstellungstext:
„Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden“ (Psalm 90,12). Wir alle müssen eines Tages sterben und können nicht vorhersehen, was uns erwartet. „Klug werden“ – wie es der Psalmenbeter ausdrückt – das kann auch heißen, den Gedanken an den eigenen Tod und unsere Endlichkeit zuzulassen und Klarheit zu gewinnen, über die eigenen Wünsche und Vorstellungen. … Es sind vor allem die Themen „Selbstbestimmung“ und „Fürsorge“, die eine entscheidende Rolle bei Patientenverfügungen spielen. … Dabei sind beide Aspekte wichtig und nicht voneinander zu trennen. Auf dieser Grundlage will der vorliegende Ratgeber aus christlich-diakonischer Sicht in erster Linie über Patientenverfügungen und darüber hinaus über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren. … Erstellt wurde er in Zusammenarbeit mit der EKD. Mit Blick auf die vom Rat der EKD und der Katholischen Bischofskonferenz in Angriff genommene Aktualisierung der Christlichen Patientenverfügung wurde bewusst davon Abstand genommen, ein weiteres Formular für eine Patientenverfügung zu erarbeiten. Das Literaturverzeichnis weist neben anderen gut durchdachten Formularen auch auf die durch die gesetzliche Neuregelung inzwischen allerdings überholte Christliche Patientenverfügung hin.“
Quelle (mit Download-Möglichkeit des neuen Diakonie-Ratgebers)
http://www.diakonie.de/patientenverfuegung-7083.htm
Quelle: Mitteilung vom 09.11.2010
http://www.patientenverfuegung.de
Übliche Formulare der Justizministerien zunehmend fragwürdig / Wer schult die PV-Berater?
Das evangelische Magazin CHRISMON geht in der Titelgeschichte seiner Novemberausgabe (11/10) dem Thema nach:
„Vielleicht wäre es gut, eine Patientenverfügung zu haben. Bloß, wie schreibt man so was?“
Die Chrismon-Autorin hat dankenswerterweise „am eigenen Leib“ einmal einige namhafte Beratungs-Angebote in Deutschland ausprobiert, Arztpraxen angerufen, Internet-Vorlagen getestet. Fazit: „Von den üblichen Formularen ist abzuraten, da sie die krisenhafte Gesundheitssituation … nicht im einzelnen durchgehen, im Ernstfall also nicht weiterhelfen“.Und: Qualifizierte Beratung ist Mangelware, die Ärzte blocken ab.
Von CHRISMON-Autorin Christine Holche:
„…So wird das den ganzen Sommer und den ganzen Herbst gehen. Was wäre, wenn du im Koma lägest, wenn du dement wärst - was möchtest du dann? … Jetzt lade ich mir doch mal eins der üblichen Formulare aus dem Internet runter, nehmen wir das vom bayerischen Justizministerium. Na bitte, da stehen sie, all die scheußlichen Situationen, in die ich geraten könnte: unheilbare Krankheit, Hirnschädigung, Hirnabbau... Darunter eine lange Liste von lebenserhaltenden Behandlungen. Ich kreuze überall "Nein" an. … Fertig! Ganz nach dem Motto: "Entweder gesund oder schnell tot."
Obwohl - meine ich das wirklich so? … … die Krebskranken, die ganz anders als vorgehabt dann mehrere Chemos machen. Es gibt viele solcher Geschichten von Willenswandel. Hm, soll ich mich wirklich heute schon festlegen? Aber halt, all diese Geschichten handeln von Menschen, die zwar schwer krank sind, aber bei Bewusstsein. … Wenn ich dagegen im Koma oder einem anderen Dämmerzustand bin, dann "weiß" ich nichts von einem Ziel. … Ich fürchte, ich bin der "Je nach Situation"-Typ. Ein "Je nach Situation"-Feld sieht mein Formular aber nicht vor. Kann mich vielleicht mal jemand beraten!
In den Hausarztpraxen, die ich anrufe, legen die Sprechstundenhelferinnen für Minuten den Hörer nieder, um meine Frage irgendwo im Hintergrund zu klären. Dann sagen sie: Nur "bei Medizinischem" berate man, und das müsse privat bezahlt werden.
Notare empfehlen sich gern, aber was wissen die wiederum von Medizinischem? Ich glaub, ich bräuchte ein ganzes Beratungsnetzwerk.
… (etwa) am Uniklinikum Aachen die interdisziplinären Beratungsnachmittage. Auf nach Aachen, zu einem der größten Klinikkomplexe Europas.Am Eingang des Betonklotzes wartet Medizinethiker Arnd T. May, er hat über Patientenverfügungen promoviert und im vergangenen Jahr den Bundestag beraten. … Ich reiche ihm meine Patientenverfügung. Aha, sagt er, Formularverfügung, kennt er. Sein Urteil ist vernichtend: "Ein steriles Dokument. …" Und es gehe aus dem Formular auch nicht hervor, ob ich wirklich Bescheid weiß über die Behandlungen … Okay, bei einem Unfall wäre ich wohl doch bereit, eine gewisse Zeit lang Belastungen auf mich zu nehmen, sogar eine maschinelle Beatmung. "Sehen Sie", sagt der Medizinethiker, "wir müssen alle Situationen einzeln durchgehen." Man könne nicht wie in vielen Formularen erst alle schlimmen Situationen auflisten und dann für alle zusammen die lebenserhaltenden Behandlungen verbieten.
Ist das kompliziert! "Ja", sagt May, "das ist eben der Preis für die Chance, die uns der Bundestag eröffnet hat: mit einem Gesetz, das die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht begrenzt auf die Sterbephase." Seit September 2009 gilt es.
… am Tisch von Kristjan Diehl, dem Münchner Berater der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, sitzen manchmal Mehrfachakademiker, die sich über Jahre an ihrer Patientenverfügung festgebissen haben. Oder Paare, die ihre identischen Verfügungen nur noch kurz gegen checken lassen wollen; am Ende verlässt das Paar das Büro mit höchst unterschiedlichen Verfügungen. Manchmal kommt auch nur die Ehefrau, der Mann wartet vor dem Haus im Auto. Und er wartet lang, im Schnitt anderthalb Stunden. Bei mir wird es sogar drei Stunden dauern. Alles am Telefon, die Organisation berät bundesweit, für Mitglieder kostenlos. Schlimm ist das nicht, so ein Gespräch, nur anstrengend. "Multiorganversagen", sagt Berater Diehl gerade, "zum Beispiel durch einen Unfall oder multiresistente Keime … “
Es ist Herbst geworden. Ich habe eine Vollmacht und eine individuelle Patientenverfügung, jetzt bastel ich an einer Liste von Vorlieben und Abneigungen …“
Neben den genannten Beratungsstellen wird ganz am Ende ein Fragebogen-Konzept empfohlen, welches von „Je nach Situation“-Optionen nur so durchsetzt ist:
„Empfehlenswert zum Nachdenken über die eigenen Wünsche ist der Fragebogen des Humanistischen Verbands Deutschlands, da er viele und äußerst konkrete Optionen gut erklärt bereithält: http://patientenverfuegung.de/files/pdf ... ktuell.pdf .“(CHISMON, 11/2010, S. 19)
Hier aktuelles CHRISMON-Heft mit der Titelgeschichte
http://www.chrismon.de/Das_aktuelle_Heft.php
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Wer schult die PV-Berater - und mit welchen Vorlagen?
Der im CHRISMON-Beitrag erwähnte Medizinethiker Dr. Arnd May ebenso wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) führen auch Seminare zur Qualifizierung von PV-Berater/innen für andere Organisationen und Einrichtungen durch, siehe: http://www.wernerschell.de/forum
(Anmerkung: Laut Anfrage ist die HVD-Schulung am 27.11. in Dortmund ausgebucht ist, eine Anmeldung zu diesem Termin ist nicht mehr möglich).
Die Frage nach der Transparenz, welche Vorlagen einer PV-zugrunde gelegt werden, wird immer dringender gestellt. Auch Zeitungen (hier: Der Westen http://www.derwesten.de/wp/region/Ein-M ... 09616.html ) weisen vermehrt ihre Leser/innen auf das Problem hin:
„In der Praxis nämlich gebe es noch immer kaum Patientenverfügungen, die direkt anwendbar seien, sagt der Bonner Palliativmediziner Lukas Radbruch.“
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Eine neue PV-Ratgeber-Broschüre hat auch die Diakonie zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) herausgegeben.
Darin werden im Anhang allerdings die Formulare (des Bayerischen Justizministeriums) als „gut durchdacht“ empfohlen, von denen gerade der CHRISMON-Beitrag ausdrücklich abrät. Neben den Textbausteine des BMJ wird auch auf die, wie es im Diakonie-Ratgeber heißt „allerdings überholte Christliche Patientenverfügung“ hingewiesen.
Abgesehen davon ist die Broschüre ein gelungener, reichlich bebilderter Beitrag zum Nachdenken über die eigene Endlichkeit und das schwierige Verhältnis von Selbstbestimmung und Fürsorge – sozusagen als Gegenmodell zur Forderung nach „Selbstbestimmung bis zur letzten Lebensminute“.Bisher einzigartig und innovativ für eine allgemeine PV-Broschüre ist der Hinweis auch auf Vorsorgemöglichkeiten für Psychiatrie-Erfahrene.
Aus dem Vorstellungstext:
„Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden“ (Psalm 90,12). Wir alle müssen eines Tages sterben und können nicht vorhersehen, was uns erwartet. „Klug werden“ – wie es der Psalmenbeter ausdrückt – das kann auch heißen, den Gedanken an den eigenen Tod und unsere Endlichkeit zuzulassen und Klarheit zu gewinnen, über die eigenen Wünsche und Vorstellungen. … Es sind vor allem die Themen „Selbstbestimmung“ und „Fürsorge“, die eine entscheidende Rolle bei Patientenverfügungen spielen. … Dabei sind beide Aspekte wichtig und nicht voneinander zu trennen. Auf dieser Grundlage will der vorliegende Ratgeber aus christlich-diakonischer Sicht in erster Linie über Patientenverfügungen und darüber hinaus über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren. … Erstellt wurde er in Zusammenarbeit mit der EKD. Mit Blick auf die vom Rat der EKD und der Katholischen Bischofskonferenz in Angriff genommene Aktualisierung der Christlichen Patientenverfügung wurde bewusst davon Abstand genommen, ein weiteres Formular für eine Patientenverfügung zu erarbeiten. Das Literaturverzeichnis weist neben anderen gut durchdachten Formularen auch auf die durch die gesetzliche Neuregelung inzwischen allerdings überholte Christliche Patientenverfügung hin.“
Quelle (mit Download-Möglichkeit des neuen Diakonie-Ratgebers)
http://www.diakonie.de/patientenverfuegung-7083.htm
Quelle: Mitteilung vom 09.11.2010
http://www.patientenverfuegung.de