Betreute Demenzkranke verweigert das Trinken
Verfasst: 07.11.2010, 10:19
Betreute Demenzkranke verweigert das Trinken
Zum Thema gab es einen interessanten Schriftwechsel, den wir hier anonymisiert vorstellen:
1. Anfrage:
.... habe ein Problem mit meiner Betreuten, 86 Jahre, Demenz.
Wie muss das Trinkverhalten bzw. Trinken und Essen im Pflegeheim gesichert werden?
Die Dame trinkt nicht mehr genug. Wenn das Pflegepersonal zum Trinken und Essen auffordert bzw. anreicht wird die Hilfe oft verweigert.
Ein Woche Aufenthalt im Krankenhaus war nicht besonders erfolgreich. Wenn sie kann / konnte hat sie sich die Infusionsnadel aus dem Arm gerissen.
Standpunkt der Pflege ist: Wenn sie nicht mehr essen und trinken will möchte sie sterben. 24 Stunden anreichen geht nicht. Zuführung von Nahrung verweigert sie, nimmt sich die Anschlussnadeln aus dem Körper.
Frage:
1) Wie viel Anreichen - damit genug getrunken und gegessen wird - muss das Pflegepersonal bzw. muss man aufgrund der Pflegeverordnung erwarten können? (Pflege: Wir dürfen keinen zwingen zu trinken oder zu essen).
2) Wann soll man einen Menschen gehen lassen? (Pflege: Wenn er/ sie nicht mehr will, möchte er gehen / sterben)
Bei der begrenzten Pflegezeit / Pflegepersonal hat man schnell ein Nein der an Demenz erkrankten (die ja nicht versteht was um ihn und mit ihm passiert) für sich und die wenige zur Verfügung stehende Zeit genutzt.
Ich bitte um eine Antwort. ...
1. Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
auf die Schnelle eine erste Einschätzung "aus der Ferne":
Wenn Sie bezüglich der Gesundheitsfürsorge, Ernährung, Trinken usw. als Betreuer eingesetzt sind, obliegt Ihnen aufgrund § 1901a ff. BGB die Entscheidung, wie jetzt zu verfahren ist. Der Betroffenenwille (lt. Patientenverfügung bzw. der mutmaßliche Wille) muss die Grundlage sein. Dabei geht es wohl auch um die ärztliche Einschätzung. Ggf. müsste eine Ernährungsberaterin hinzu gezogen werden. Was meinen die Angehörigen?
Hinsichtlich der medizinischen Beurteilung usw. fehlen noch die entscheidenden Hinweise. In der Tat kann die Trinkverweigerung so gedeutet werden, wie die Pflegekräfte das vermuten. Zu erwägen ist natürlich immer, ob hier nicht auch pflegeerleichternde Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Die Pflegekräfte sind aber nicht diejenigen, die zu entscheiden haben.
Ich füge einmal eine Literaturliste an 1), die Ihnen vielleicht ein wenig weiter helfen kann. Siehe auch das Buch von de Ridder "Wie wollen wir sterben", DVA.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
2. Anfrage:
... es gibt keine Verwandten, somit bin ich als Betreuer alleine. Ich denke das hier auch pflegeerleichternde Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
Man spricht zwar von einem Trinkprotokoll, aber das ist so grob gefasst auf den Tag oder Tage bezogen dass es nichts Genaues nach meiner Auffassung ist. Bin als Betreuer täglich mindestens 1x bei meiner Betreuten um mich auch von der Umsetzung Trinken zu überzeugen. Stehen immer die gleichen Flaschen / Flascheninhalte auf dem Tisch.
Ich denke, dass eine Person mit Anreichungen / Hilfen Pflegestufe III ein Trinkprotokoll mit Eintragungen in vorgegebenen Abständen (?) haben sollte.
Finde keine passenden Beispiel / Protokolle in der Literatur bzw. Internet.
Wenn Sie eine Hilfe geben könnten.....
2. Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
es muss m.E. vorrangig darum gehen abzuklären, was der Wille der Betreuten ist. Es gibt Situationen, in denen der Wille darin besteht, nicht mehr Trinken zu wollen. Hier ist die Beratung mit dem behandelnden Arzt und ggf. einer Ernährungsberatung angezeigt. Diese Beratung scheint mir besonders wichtig, weil es keine Angehörigen, die Hinweise geben könnten, vorhanden sind.
Personelle Engpässe dürfen allein kein Kriterium dafür sein, die Flüssigkeitsversorgung einzuschränken!
Bezüglich der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen finden Sie umfangreiche Informationen unter
http://www.fitimalter-dge.de/fileadmin/ ... gnahme.pdf
Muster für Protokolle unter
http://pflegefactory.de/download/index.php
Trinkprotokoll / Ein- und Ausfuhrprotokoll
http://pflegefactory.de/downloads/trink ... .cwktv.pdf
Flüssigkeitsbedarf im Alter
http://pflegefactory.de/downloads/flues ... malter.pdf
Siehe auch unter
http://www.ueberaktive-blase.de/service ... tokoll.htm
http://www.dbfk.de/inhalte/DBfK_Leitfad ... -10-11.pdf
http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... tation.pdf (u.a..Seite 44)
http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_d ... edoku2.pdf
http://www.volkssolidaritaet.de/cms/kap ... _engine=id
http://www.rechtssicher-pflegen.com/new ... &year=2007
http://www.dge-medienservice.de/editor/ ... -Alter.pdf
Im Übrigen verweise ich nochmals auf die übermittelte Literaturliste.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
3. Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
ich habe Ihre Anfrage (anonymsiert) mit meiner ersten Einschätzung einer Ernährungwissenschaftlerin zur Stellungnahme übersandt. Dazu habe ich die angefügte Rückmeldung erhalten. Ich denke, dass Sie jetzt weiter kommen und sich bezüglich Ihrer Entscheidung mehr Klarheit verschaffen können.
Viele Grüße
Werner Schell
Stellungnahme:
...
Zu Ihren bereits vorgetragenen nachstehenden Anregungen möchte ich aus meiner Sicht nur noch folgendes ergänzen/vertiefen. Als entscheidenden Faktor würde ich in diesem Fall ebenfalls die Einholung der ärztlichen Beurteilung ansehen, auf die Sie schon hingewiesen haben. Aus der Tatsache, dass sich die hochbetagte Dame die Infusionsnadeln herausreißt, darf bei der zugrundeliegenden Diagnose Demenz nicht unbedingt auf eine Nahrungsverweigerung geschlossen werden, deren alleinige Ursache der Wunsch zu sterben ist.
Wenn sich nach sachkundiger Überprüfung durch die Pflegedienstleitung sowie der behandelnden Ärzte und Angehörigen, sofern vorhanden, der von den Pflegekräften entstandene Eindruck verstärken sollte, dass die Nahrungsverweigerung Ausdruck ist, sterben zu wollen und die betreute Dame durch eine Optimierung ihrer Mahlzeiten und Getränke auch keine Verbesserung ihrer Lebensqualität zu erwarten hat, dann erübrigt sich aus meiner Sicht das Hinzuziehen einer Ernährungsfachkraft.
Sollte aber die Überprüfung den Eindruck verstärken, dass durch pflegeerleichternde Gesichtspunkte und pflegerisches Fehlverhalten die Betroffene in ernster Gefahr ist, eine hochgradige Unter - und Mangelernährung zu entwickeln, könnte das Hinzuziehen einer erfahrenen Ernährungsfachkraft mit Zusatzqualifikation in enteraler oder geriatrischer Ernährungstherapie hilfreich sein, einer Mangelernährung entgegenzuwirken. Bei Demenzkranken würde ich ebenfalls das Hinzuziehen einer Pflegefachkraft mit Erfahrung in Validation für sinnvoll halten.
Habe Ihnen aus dem von Ihnen in der Literaturliste angeführten Handbuch : "Ernährung von Senioren und Pflegebedürftigen" den Beitrag "Umgang mit Nahrungsverweigerung und Maßnahmen bei Nahrungsverweigerung " hier angehängt. 2)
Ich finde es erfreulich, wie dieser Betreuer, der hier offensichtlich den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge für seine Betreute erhalten hat, sein erhaltenes Betreuungsamt für seine Betreute wahrnimmt.
...
1) Literaturhinweise (Auswahl):
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Qualitätsstandards für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
1. Auflage 2009
Chabot – Walther:
Ausweg am Lebensende – Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen Trinken
Reinhardt Verlag, München 2010
Deutsche Gesellschaft für Ernährung:
Ernährungsbericht 2008
Bonn, 2008
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (Hrsg.):
Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
Entwicklung – Konsentierung – Implementierung; Stand Mai 2010
Fresenius Kabi:
Praxis der Enteralen Ernährung – Leitfaden
H. Heseker / V. Odenbach (Hrsg.):
Ernährung von Senioren und Pflegebedürftigen
Praxisleitfaden für eine bedarfsgerechte Versorgung im Alter
Loseblattsammlung, 2 Bände, Stand 6/2010, Behr`s Verlag Hamburg
Körner u.a.:
Leitlinie Enterale Ernährung der DGEM und DGG – Ethische und rechtliche Gesichtspunkte
Februar 2004
Claudia Menebröcker (Hrsg.):
Ernährung in der Altenpflege
Urban & Fischer, München 2008
Sandra Kaiser:
Ernährung & Flüssigkeitsversorgung des pflegebedürftigen Menschen – Ein Leitfaden für Angehörige
Hrsg.: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationärer Einrichtungen (bad) e.V., 2008
Arved Weimann u.a. (Hrsg.):
Künstliche Ernährung Ethik.
Pabst, Lengerich 2009
Arve Weimann u.a. (Hrsg.):
Krankheitsbedingte Mangelernährung
Eine Herausforderung für unser Gesundheitswesen?
Pabst, Lengerich 2010
2) Texte können aus technischen Gründen hier nicht eingefügt werden.
Zum Thema gab es einen interessanten Schriftwechsel, den wir hier anonymisiert vorstellen:
1. Anfrage:
.... habe ein Problem mit meiner Betreuten, 86 Jahre, Demenz.
Wie muss das Trinkverhalten bzw. Trinken und Essen im Pflegeheim gesichert werden?
Die Dame trinkt nicht mehr genug. Wenn das Pflegepersonal zum Trinken und Essen auffordert bzw. anreicht wird die Hilfe oft verweigert.
Ein Woche Aufenthalt im Krankenhaus war nicht besonders erfolgreich. Wenn sie kann / konnte hat sie sich die Infusionsnadel aus dem Arm gerissen.
Standpunkt der Pflege ist: Wenn sie nicht mehr essen und trinken will möchte sie sterben. 24 Stunden anreichen geht nicht. Zuführung von Nahrung verweigert sie, nimmt sich die Anschlussnadeln aus dem Körper.
Frage:
1) Wie viel Anreichen - damit genug getrunken und gegessen wird - muss das Pflegepersonal bzw. muss man aufgrund der Pflegeverordnung erwarten können? (Pflege: Wir dürfen keinen zwingen zu trinken oder zu essen).
2) Wann soll man einen Menschen gehen lassen? (Pflege: Wenn er/ sie nicht mehr will, möchte er gehen / sterben)
Bei der begrenzten Pflegezeit / Pflegepersonal hat man schnell ein Nein der an Demenz erkrankten (die ja nicht versteht was um ihn und mit ihm passiert) für sich und die wenige zur Verfügung stehende Zeit genutzt.
Ich bitte um eine Antwort. ...
1. Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
auf die Schnelle eine erste Einschätzung "aus der Ferne":
Wenn Sie bezüglich der Gesundheitsfürsorge, Ernährung, Trinken usw. als Betreuer eingesetzt sind, obliegt Ihnen aufgrund § 1901a ff. BGB die Entscheidung, wie jetzt zu verfahren ist. Der Betroffenenwille (lt. Patientenverfügung bzw. der mutmaßliche Wille) muss die Grundlage sein. Dabei geht es wohl auch um die ärztliche Einschätzung. Ggf. müsste eine Ernährungsberaterin hinzu gezogen werden. Was meinen die Angehörigen?
Hinsichtlich der medizinischen Beurteilung usw. fehlen noch die entscheidenden Hinweise. In der Tat kann die Trinkverweigerung so gedeutet werden, wie die Pflegekräfte das vermuten. Zu erwägen ist natürlich immer, ob hier nicht auch pflegeerleichternde Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Die Pflegekräfte sind aber nicht diejenigen, die zu entscheiden haben.
Ich füge einmal eine Literaturliste an 1), die Ihnen vielleicht ein wenig weiter helfen kann. Siehe auch das Buch von de Ridder "Wie wollen wir sterben", DVA.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
2. Anfrage:
... es gibt keine Verwandten, somit bin ich als Betreuer alleine. Ich denke das hier auch pflegeerleichternde Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
Man spricht zwar von einem Trinkprotokoll, aber das ist so grob gefasst auf den Tag oder Tage bezogen dass es nichts Genaues nach meiner Auffassung ist. Bin als Betreuer täglich mindestens 1x bei meiner Betreuten um mich auch von der Umsetzung Trinken zu überzeugen. Stehen immer die gleichen Flaschen / Flascheninhalte auf dem Tisch.
Ich denke, dass eine Person mit Anreichungen / Hilfen Pflegestufe III ein Trinkprotokoll mit Eintragungen in vorgegebenen Abständen (?) haben sollte.
Finde keine passenden Beispiel / Protokolle in der Literatur bzw. Internet.
Wenn Sie eine Hilfe geben könnten.....
2. Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
es muss m.E. vorrangig darum gehen abzuklären, was der Wille der Betreuten ist. Es gibt Situationen, in denen der Wille darin besteht, nicht mehr Trinken zu wollen. Hier ist die Beratung mit dem behandelnden Arzt und ggf. einer Ernährungsberatung angezeigt. Diese Beratung scheint mir besonders wichtig, weil es keine Angehörigen, die Hinweise geben könnten, vorhanden sind.
Personelle Engpässe dürfen allein kein Kriterium dafür sein, die Flüssigkeitsversorgung einzuschränken!
Bezüglich der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen finden Sie umfangreiche Informationen unter
http://www.fitimalter-dge.de/fileadmin/ ... gnahme.pdf
Muster für Protokolle unter
http://pflegefactory.de/download/index.php
Trinkprotokoll / Ein- und Ausfuhrprotokoll
http://pflegefactory.de/downloads/trink ... .cwktv.pdf
Flüssigkeitsbedarf im Alter
http://pflegefactory.de/downloads/flues ... malter.pdf
Siehe auch unter
http://www.ueberaktive-blase.de/service ... tokoll.htm
http://www.dbfk.de/inhalte/DBfK_Leitfad ... -10-11.pdf
http://www.aok-gesundheitspartner.de/im ... tation.pdf (u.a..Seite 44)
http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_d ... edoku2.pdf
http://www.volkssolidaritaet.de/cms/kap ... _engine=id
http://www.rechtssicher-pflegen.com/new ... &year=2007
http://www.dge-medienservice.de/editor/ ... -Alter.pdf
Im Übrigen verweise ich nochmals auf die übermittelte Literaturliste.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
3. Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
ich habe Ihre Anfrage (anonymsiert) mit meiner ersten Einschätzung einer Ernährungwissenschaftlerin zur Stellungnahme übersandt. Dazu habe ich die angefügte Rückmeldung erhalten. Ich denke, dass Sie jetzt weiter kommen und sich bezüglich Ihrer Entscheidung mehr Klarheit verschaffen können.
Viele Grüße
Werner Schell
Stellungnahme:
...
Zu Ihren bereits vorgetragenen nachstehenden Anregungen möchte ich aus meiner Sicht nur noch folgendes ergänzen/vertiefen. Als entscheidenden Faktor würde ich in diesem Fall ebenfalls die Einholung der ärztlichen Beurteilung ansehen, auf die Sie schon hingewiesen haben. Aus der Tatsache, dass sich die hochbetagte Dame die Infusionsnadeln herausreißt, darf bei der zugrundeliegenden Diagnose Demenz nicht unbedingt auf eine Nahrungsverweigerung geschlossen werden, deren alleinige Ursache der Wunsch zu sterben ist.
Wenn sich nach sachkundiger Überprüfung durch die Pflegedienstleitung sowie der behandelnden Ärzte und Angehörigen, sofern vorhanden, der von den Pflegekräften entstandene Eindruck verstärken sollte, dass die Nahrungsverweigerung Ausdruck ist, sterben zu wollen und die betreute Dame durch eine Optimierung ihrer Mahlzeiten und Getränke auch keine Verbesserung ihrer Lebensqualität zu erwarten hat, dann erübrigt sich aus meiner Sicht das Hinzuziehen einer Ernährungsfachkraft.
Sollte aber die Überprüfung den Eindruck verstärken, dass durch pflegeerleichternde Gesichtspunkte und pflegerisches Fehlverhalten die Betroffene in ernster Gefahr ist, eine hochgradige Unter - und Mangelernährung zu entwickeln, könnte das Hinzuziehen einer erfahrenen Ernährungsfachkraft mit Zusatzqualifikation in enteraler oder geriatrischer Ernährungstherapie hilfreich sein, einer Mangelernährung entgegenzuwirken. Bei Demenzkranken würde ich ebenfalls das Hinzuziehen einer Pflegefachkraft mit Erfahrung in Validation für sinnvoll halten.
Habe Ihnen aus dem von Ihnen in der Literaturliste angeführten Handbuch : "Ernährung von Senioren und Pflegebedürftigen" den Beitrag "Umgang mit Nahrungsverweigerung und Maßnahmen bei Nahrungsverweigerung " hier angehängt. 2)
Ich finde es erfreulich, wie dieser Betreuer, der hier offensichtlich den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge für seine Betreute erhalten hat, sein erhaltenes Betreuungsamt für seine Betreute wahrnimmt.
...
1) Literaturhinweise (Auswahl):
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Qualitätsstandards für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen
1. Auflage 2009
Chabot – Walther:
Ausweg am Lebensende – Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen Trinken
Reinhardt Verlag, München 2010
Deutsche Gesellschaft für Ernährung:
Ernährungsbericht 2008
Bonn, 2008
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (Hrsg.):
Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
Entwicklung – Konsentierung – Implementierung; Stand Mai 2010
Fresenius Kabi:
Praxis der Enteralen Ernährung – Leitfaden
H. Heseker / V. Odenbach (Hrsg.):
Ernährung von Senioren und Pflegebedürftigen
Praxisleitfaden für eine bedarfsgerechte Versorgung im Alter
Loseblattsammlung, 2 Bände, Stand 6/2010, Behr`s Verlag Hamburg
Körner u.a.:
Leitlinie Enterale Ernährung der DGEM und DGG – Ethische und rechtliche Gesichtspunkte
Februar 2004
Claudia Menebröcker (Hrsg.):
Ernährung in der Altenpflege
Urban & Fischer, München 2008
Sandra Kaiser:
Ernährung & Flüssigkeitsversorgung des pflegebedürftigen Menschen – Ein Leitfaden für Angehörige
Hrsg.: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationärer Einrichtungen (bad) e.V., 2008
Arved Weimann u.a. (Hrsg.):
Künstliche Ernährung Ethik.
Pabst, Lengerich 2009
Arve Weimann u.a. (Hrsg.):
Krankheitsbedingte Mangelernährung
Eine Herausforderung für unser Gesundheitswesen?
Pabst, Lengerich 2010
2) Texte können aus technischen Gründen hier nicht eingefügt werden.