Behandlungsverweigerung bei PKV-Basistarif
Verfasst: 04.11.2010, 07:27
Text aus einer Mailingliste (anonymisiert vorgestellt):
Herr ... schrieb:
.... der Hausarzt eines zum Basistarif in der PKV versicherter Betreuten weigert sich (verdeckt), den Patienten zu behandeln (keinerlei Untersuchungen, nicht einmal Blutdruckmessen, trotz verschleppten Schlaganfalls, Gewichtsabnahme von 18 kg in kurzer Zeit, Schwindelzustände) und entlässt ihn mit dem Ratschlag, er möge mehr essen, nach Hause. Offensichtlich besteht keine Behandlungspflicht des Arztes, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall - wie auch die PKV bestätigt. Die private Krankenversicherung verweist auf die Kassenärztliche Vereinigung (Bayerns), welche angeblich Ärzte vor Ort benennen könnten, die zum Basistarif behandeln. Dies trifft jedoch nicht zu. Von der Kassenärztlichen Vereinigung wird ansonsten nur auf die schriftliche Beschwerdemöglichkeit verwiesen oder auf die Möglichkeit wahllos Ärzte anzurufen, ob diese zum Basistarif behandeln. Welches Vorgehen wäre hier sinnvoll, um kurzfristig eine ärztliche Behandlung zu sichern, bzw. langfristig solche Probleme zu vermeiden. Vielen Dank für Tipps vorweg.
Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
zunächst sollte m.E. abgeklärt werden, unter welchen vergütungsrechtlichen Vereinbarungen der Behandlungsvertrag zustande kommen. Wusste der Arzt vom Basistarif, muss er auch nach den schulmedizinischen Grundsätzen behandeln. Alles andere wäre pflichtwidrig. Die geschilderten Therapieempfehlungen liegen möglicherweise völlig daneben und nähern sich (vorsichtig gesagt) einer Berufspflichtverletzung.
Dass sich Ärzte in großer Zahl dem Basistarif entziehen wollen, ist aus ökonomischen Gesichtspunkten (fast) nachvollziehbar. Es ist doch klar, dass sie lieber den Mittelwert und mehr der GOÄ bei der Honorarberechnungen zugrunde legen. Das bringt mindestens das Dreifache an Einnahmen.
Die unbefriedigende Rechtslage ist wieder einmal dem Gesetzgeber anzulasten. Er hat Regelungen mit einem Tarif geschaffen, bei dem schon im Vorfeld die Probleme absehbar waren. Nun müssen die Versicherten die Suppe auslöffeln. Eine Patentlösung sehe ich nicht.
Ich würde aber, weil es letztlich auch um gesetzgeberische Korrekturen gehen muss, den Bundesgesundheitsminister und den Patientenbeauftragten anschreiben und um "weitere Maßnahmen" bitten. Im Übrigen kann man natürlich auch die zuständige Ärztekammer anschreiben und auf die Problematik hinweisen und dabei um die Benennung eventuell behandelungsbereiter Ärzte bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Herr ... schrieb:
.... der Hausarzt eines zum Basistarif in der PKV versicherter Betreuten weigert sich (verdeckt), den Patienten zu behandeln (keinerlei Untersuchungen, nicht einmal Blutdruckmessen, trotz verschleppten Schlaganfalls, Gewichtsabnahme von 18 kg in kurzer Zeit, Schwindelzustände) und entlässt ihn mit dem Ratschlag, er möge mehr essen, nach Hause. Offensichtlich besteht keine Behandlungspflicht des Arztes, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall - wie auch die PKV bestätigt. Die private Krankenversicherung verweist auf die Kassenärztliche Vereinigung (Bayerns), welche angeblich Ärzte vor Ort benennen könnten, die zum Basistarif behandeln. Dies trifft jedoch nicht zu. Von der Kassenärztlichen Vereinigung wird ansonsten nur auf die schriftliche Beschwerdemöglichkeit verwiesen oder auf die Möglichkeit wahllos Ärzte anzurufen, ob diese zum Basistarif behandeln. Welches Vorgehen wäre hier sinnvoll, um kurzfristig eine ärztliche Behandlung zu sichern, bzw. langfristig solche Probleme zu vermeiden. Vielen Dank für Tipps vorweg.
Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
zunächst sollte m.E. abgeklärt werden, unter welchen vergütungsrechtlichen Vereinbarungen der Behandlungsvertrag zustande kommen. Wusste der Arzt vom Basistarif, muss er auch nach den schulmedizinischen Grundsätzen behandeln. Alles andere wäre pflichtwidrig. Die geschilderten Therapieempfehlungen liegen möglicherweise völlig daneben und nähern sich (vorsichtig gesagt) einer Berufspflichtverletzung.
Dass sich Ärzte in großer Zahl dem Basistarif entziehen wollen, ist aus ökonomischen Gesichtspunkten (fast) nachvollziehbar. Es ist doch klar, dass sie lieber den Mittelwert und mehr der GOÄ bei der Honorarberechnungen zugrunde legen. Das bringt mindestens das Dreifache an Einnahmen.
Die unbefriedigende Rechtslage ist wieder einmal dem Gesetzgeber anzulasten. Er hat Regelungen mit einem Tarif geschaffen, bei dem schon im Vorfeld die Probleme absehbar waren. Nun müssen die Versicherten die Suppe auslöffeln. Eine Patentlösung sehe ich nicht.
Ich würde aber, weil es letztlich auch um gesetzgeberische Korrekturen gehen muss, den Bundesgesundheitsminister und den Patientenbeauftragten anschreiben und um "weitere Maßnahmen" bitten. Im Übrigen kann man natürlich auch die zuständige Ärztekammer anschreiben und auf die Problematik hinweisen und dabei um die Benennung eventuell behandelungsbereiter Ärzte bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de