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Wo bleibt das Selbstbestimmungsrecht?

Verfasst: 02.11.2010, 07:47
von Lutz Barth
Ist die Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen hinreichend demokratisch legitimiert – oder anders gefragt: ideologiefrei?

v. Lutz Barth (31.10.10), im BLOG „Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

Nun ist es nicht ungewöhnlich, dass zunächst Expertinnen und Experten sich bedeutsamen Fragen der Versorgung schwersterkrankter Menschen widmen und in diesem Zusammenhang stehend bemüht sind, ggf. ihr Vorhaben ethisch und sicherlich auch moralisch mit einer entsprechenden Legitimation zu versehen.

Der innere Beweggrund ergibt sich wohl aus dem Umstand, dass auch die „Würde des schwerkranken und sterbenden Menschen“ mit Blick auf Art. 1 des Grundgesetzes zu wahren ist und dem ist in der Tat so.
Gleichwohl müssen auch die Experten darauf achten, dass in ihrer Expertise zugleich sich auch die „Werte“ derjenigen schwerkranken und sterbenden Menschen widerspiegeln, die für sich ein anderes Verständnis über den eigenen Tod und damit von ihrem Abschied aus einem Leben entwickelt haben und ggf. den Wunsch nach einer ärztlichen Suizidbeihilfe äußern; dies ist insofern geboten, weil ansonsten die Charta im Begriff ist, einen Patienten mit seinem individuellen Willen und Wünschen (auch mit einer entsprechenden Erwartungshaltung an die Palliativmedizin) auszugrenzen und so den Leitideen der Charta einen Vorrang einzuräumen – einer Charta, die selbstverständlich auch dem Willen der Träger und Initiatoren entsprechend in der Folge umgesetzt werden soll.
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