Ärzte Zeitung, 28.09.2010
Oberlandesgericht billigt Ärzten Fehleinschätzungen zu
Eine Gynäkologin muss nicht für die Behinderung eines Kindes nach übersehenen Symptomen geradestehen. .... Denn Fehleinschätzungen seien nach Ansicht der Richter in der medizinischen Praxis nicht ungewöhnlich, weil "die Symptome einer Erkrankung oft mehrdeutig sind".
Urteil des OLG Koblenz, Az.: 5 U 1248/08
Juristischer Kommentar zum Urteil in: MedR 2010; 28: 40
http://www.springerlink.com/content/y1321w3q0r081875/
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=620906
Fehleinschätzungen von Ärzten u.U. folgenlos
Moderator: WernerSchell