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Immer mehr Berufsbetreuer in Deutschland

Verfasst: 26.09.2010, 10:23
von Presse
Immer mehr Berufsbetreuer in Deutschland: Rechtliche Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen nimmt zu – Auch nebenberufliche Betreuer müssen sich sozialversichern

In den letzten zwei Jahrzehnten hat eine neue Berufsgruppe stark zugelegt: Immer mehr Berufsbetreuer regeln die rechtlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten von Menschen, die nicht selbst dazu in der Lage sind. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass Betreuer, auch nebenberufliche, ihr Gewerbe anmelden und sich gesetzlich sozialversichern müssen.

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen wegen Krankheit, Alter, Behinderung oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag nicht mehr alleine klarkommen. Rechnungen bleiben unbezahlt, Schulden türmen sich auf, Arzt- und Behördentermine werden versäumt. Häufig regeln dann Verwandte oder andere Nahestehende die wichtigsten Dinge. Manchmal aber gibt es niemanden, der sich kümmern könnte. Oder die Problemlage ist so schwierig, dass besondere Fachkenntnisse erforderlich sind. Dann kommen Berufsbetreuer ins Spiel.

Kompetenzen von Berufsbetreuern
Seit 1992 gibt es dieses Berufsbild. Neben Rechtsanwälten sind seither zunehmend auch andere Personengruppen in dem Beruf tätig, zum Beispiel Sozialarbeiter, Sozialpädagogen sowie Alten- und Krankenpfleger. Berufsbetreuer sollten über juristische, medizinische und psychologische Kompetenzen verfügen und sich mit den Hilfen von Behörden, Sozialversicherungen und Wohlfahrtsverbänden auskennen. Sofern nicht die betreute Person ihren Betreuer selbst bestimmt, werden Berufsbetreuer vom Gericht eingesetzt.

Nebenberufliche Betreuertätigkeit anmelden
Inzwischen gibt es schätzungsweise 17.000 bis 20.000 Berufsbetreuer in Deutschland, die rund 1,2 Millionen Menschen betreuen, Tendenz aufgrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung steigend. „Viele wissen jedoch nicht: Auch wer nur nebenberuflich einer Betreuertätigkeit nachgeht, muss diese als Gewerbe anmelden“, informiert Wiebke Grahl von der BGW. „Ebenso ist eine Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich – für alle selbstständigen Berufsbetreuer außer Rechtsanwälten bei der BGW. Dadurch sind sie bei ihrer Berufsausübung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen abgesichert.“ Versichert wäre zum Beispiel ein Verkehrsunfall auf der Fahrt zu einer betreuten Person oder ein Sturz in deren Wohnung.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.09.2010
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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