Alternativ-Charta sinnvoll!?
Verfasst: 09.09.2010, 08:28
Alternativ-Charta zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland (!?)
Kernthese:
Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein freiverantwortliches Sterben unter würdigen Bedingungen ermöglicht wird und hierbei insbesondere dafür eintreten, dass den Bestrebungen nach einer ärztlichen Suizidbegleitung durch eine ethische Perspektive der Selbstbestimmung der schwersterkrankten und sterbender Patienten unter Respektierung der Gewissensfreiheit der Ärzteschaft abgesichert wird, ohne dass es gilt, einen nicht vorhandenen Widerspruch zwischen Palliativmedizin resp. hospizlicher Begleitung und ärztlicher Suizidbegleitung auflösen zu müssen, wobei im Einzelfall auch ein „aktives“ Tun der Ärzteschaft ermöglicht wird, wenn und soweit der Suizident nicht in der Lage ist, die Tathandlung selbst auszuüben.
Der freiverantworltliche Wille des Suizidenten ist gegenüber einer palliativmedizinischen Ethik und einem hierauf sich gründenden Werteverständnis dergestalt prioritär und stets zu akzeptieren, als dass der intraprofessionellen Standesethik durch die Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte eine echte Grenze gezogen wird und die ärztliche Suizidassistenz regelmäßig dann zulässig ist, wenn und soweit hierüber in einem vertrauensvollen Gespräch zwischen dem schwersterkrankten und ggf. sterbenden Patienten und den ihn behandelnden Arzt Einvernehmen hergestellt worden ist, zumal das Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit Blick auf den Wunsch nach einer ärztlichen Suizidbegleitung nicht zur Fremdbestimmung über die Ärztinnen und Ärzte führt.
Die „Tötung durch Verlangen“ schwersterkrankter und sterbender Menschen bedarf der weiteren Liberalisierung, sofern der Patient nicht in der Lage ist, seine freie Suizidentscheidung qua eigener Handlung in die Tat umzusetzen.
Was meinen Sie? Kann hierüber in unserer Gesellschaft und einschlägigen Fachkreisen Konsens hergestellt werden?
Wenn Sie mögen, können Sie hierzu gerne einen Kommentar in dem BLOG "Ärztliche Assistenz beim Suizd?" abgegeben >>> http://aerztliche-assistenz-beim-suizid ... utschland/
Kernthese:
Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein freiverantwortliches Sterben unter würdigen Bedingungen ermöglicht wird und hierbei insbesondere dafür eintreten, dass den Bestrebungen nach einer ärztlichen Suizidbegleitung durch eine ethische Perspektive der Selbstbestimmung der schwersterkrankten und sterbender Patienten unter Respektierung der Gewissensfreiheit der Ärzteschaft abgesichert wird, ohne dass es gilt, einen nicht vorhandenen Widerspruch zwischen Palliativmedizin resp. hospizlicher Begleitung und ärztlicher Suizidbegleitung auflösen zu müssen, wobei im Einzelfall auch ein „aktives“ Tun der Ärzteschaft ermöglicht wird, wenn und soweit der Suizident nicht in der Lage ist, die Tathandlung selbst auszuüben.
Der freiverantworltliche Wille des Suizidenten ist gegenüber einer palliativmedizinischen Ethik und einem hierauf sich gründenden Werteverständnis dergestalt prioritär und stets zu akzeptieren, als dass der intraprofessionellen Standesethik durch die Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte eine echte Grenze gezogen wird und die ärztliche Suizidassistenz regelmäßig dann zulässig ist, wenn und soweit hierüber in einem vertrauensvollen Gespräch zwischen dem schwersterkrankten und ggf. sterbenden Patienten und den ihn behandelnden Arzt Einvernehmen hergestellt worden ist, zumal das Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit Blick auf den Wunsch nach einer ärztlichen Suizidbegleitung nicht zur Fremdbestimmung über die Ärztinnen und Ärzte führt.
Die „Tötung durch Verlangen“ schwersterkrankter und sterbender Menschen bedarf der weiteren Liberalisierung, sofern der Patient nicht in der Lage ist, seine freie Suizidentscheidung qua eigener Handlung in die Tat umzusetzen.
Was meinen Sie? Kann hierüber in unserer Gesellschaft und einschlägigen Fachkreisen Konsens hergestellt werden?
Wenn Sie mögen, können Sie hierzu gerne einen Kommentar in dem BLOG "Ärztliche Assistenz beim Suizd?" abgegeben >>> http://aerztliche-assistenz-beim-suizid ... utschland/