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1 Jahr PV-Gesetz: Neubewertung des Patientenwillens

Verfasst: 08.09.2010, 23:19
von valenta
Sonderausgabe pv-newsletter: 1 Jahr Gesetz - Neubewertung von PV

INHALT:

1) Neuer Ratgeber mit Ermittlungsprotokoll zum mutmaßlichen Patientenwillen

2) Studienergebnisse und klinische Bestandsaufnahmen: Immer mehr PV – aber „ohne Wert“, zu schwammig und ungenau

3) Bundeszentralstelle PV: „Passgenau“ bedeutet nicht immer noch eindeutigere und engere Formulierungen

4) „Beizeiten begleiten“: Vom Bundeswissenschaftsministerium finanziertes Modellprojekt in Pflegeheimen

5) Was gilt heute als Standard-PV und warum gerät auch sie in die Kritik?

6) DGHS, DHS, DHPV und DIGNITATE: Was bieten die „Patientenschutz-“, Hospiz- oder Sterbehilfe-Organisationen?

7) Fazit: Qualitätsoffensive erfordert Austausch und Transparenz


Siehe:
http://www.patientenverfuegung.de/newsl ... ung-von-pv


Ad 1) Neuer Ratgeber mit Ermittlungsprotokoll zum mutmaßlichen Patientenwillen

Alle, die mit Heimpflege zu tun haben, wissen, dass viele Bewohner dort nicht mehr nach ihren Wünschen gefragt werden können und auch niemanden haben, der dazu noch einen Hinweis geben könnte. Auch für diese spezielle Situation werden heutzutage vorsorglich abgefasste Patientenverfügungen (PV) empfohlen und angeboten. Sie sind jedoch kein „Allheilmittel“.

Schlimmer noch: Wie Studien und klinische Erfahrungsberichte (s.u.) rund um den Jahrestag des PV-Gesetzes belegen, sind vorgelegte alte PV in der Praxis in den seltensten Fällen auch nur als hinreichendes Indiz brauchbar. D.h. eine dann gesetzlich vorgeschriebene Ermittlung des mutmaßlichen Willens bleibt i.d.R. auch mit PV unausweichlich. Etliche Kritiker des PV-Gesetzes haben hier eine Lücke ausgemacht (s. o.)

Dazu ist im Beck-Verlag ein Ratgeber im DIN A-4-Format für Ärzte, Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer erschienen:
„Der Patientenwille – was tun, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann?“.


Autor ist Dr. med. Jürgen Bickhardt. Er hat selbst maßgeblich an staatlichen PV-Vorlagen mitgewirkt, geht aber heute ebenfalls davon aus, dass mit herkömmlichen PV nur in 5 % die konkrete Behandlungssituation erfasst werden kann. Hilfreich ist am Ende seiner Broschüre ein 4 seitiges Formblatt „Gesprächsprotokoll“ für die dokumentierte Ermittlung des Patientenwillens. Wie angekündigt kann dieses die gemeinnützige Bundeszentralstelle Patientenverfügung – lizensiert vom Beck-Verlag - hier als pdf-Dokument zugänglich machen:

http://www.patientenverfuegung.de/info- ... tenwillens

Quelle: pv.newsletter von www.patientenverfuegung.de vom 8.9.2010

Siehe auch unter:
viewtopic.php?t=12186