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Vormundschaftsrecht - Betreuungsrecht - Reform

Verfasst: 31.08.2010, 06:09
von Presse
Vormundschaftsrecht - Betreuungsrecht - Reform

Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine minderjährige, unmündige Person (der so genannte Mündel). Ein Gericht kann die Vormundschaft anordnen, wenn beispielsweise die Eltern der Person verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Als Vormund können geschäftsfähige Personen, mehrere Personen - beispielsweise ein Ehepaar -, das Jugendamt oder ein Verein berufen werden.

Reform des Vormundschaftsrecht
Das Kabinett hat am 25. August 2010 den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen.

Ziel des Entwurfs ist es insbesondere, den persönlichen Kontakt des Vormundes zu dem Mündel in der Vormundschaft zu stärken, um zukünftig Fällen von Missbrauch und Verwahrlosung besser begegnen zu können.

Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin sieht im Wesentlichen vor:
• der Vormund soll in der Regel einmal im Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen
• der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten
• die Aufsichtspflichten des Gerichtes werden ausgeweitet
• die Berichtspflichten gegenüber dem Gericht werden ausgeweitet
• das Jugendamt soll den Mündel vor Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter bei der Amtsvormundschaft anhören
• ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 120 Kinder
• unzureichende persönliche Kontakte werden als Grund für die Entlassung des Betreuers im Betreuungsrecht ausdrücklich genannt
Der letzte Punkt soll insbesondere verhindern, dass wegen der zum 1. Juli 2005 eingeführten pauschalen Vergütung der Berufsbetreuer der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem zu stark eingeschränkt wird, wie die Evaluation des Betreuungsrecht es nahelegt.

Die Bundesjustizministerin ist der Überzeugung, dass die Umsetzung des Gesetzesvorhabens zu einer spürbaren Verbesserung des persönlichen Kontaktes zwischen Vormund und Mündel führen wird, die unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen sich durch ihre stärkere Beteiligung ernster genommen fühlen und Kindern wie dem kleinen Kevin ein besserer Schutz gewährt werden kann.

Gesetzgebungsverfahren
RegE: Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts , 31 kb

http://www.bmj.bund.de/files/-/4675/Reg ... srecht.pdf

Quelle: Bundesjustizministerium
http://www.bmj.bund.de/enid/632d4c846c4 ... t_1nx.html

Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Verfasst: 29.09.2010, 06:12
von Presse
Bundesregierung plant Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_ ... ng_des.php

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt (BR-Drucksache 537/10), der Änderungen im Vormundschaftsrecht für Minderjährige sowie im Betreuungsrecht für Volljährige vorsieht. Anlass für diese Gesetzesinitiative waren wiederholte Fälle von Kindesvernachlässigungen mit Todesfolge oder mit der Folge erheblicher Körperverletzungen, die intensive öffentliche Diskussionen über angemessene Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgelöst hatten.
So war in dem Fall des im Jahr 2006 gestorbenen Kleinkindes Kevin aus Bremen bekannt geworden, dass ein Amtsvormund für über 200 Mündel zuständig war und unter diesen Bedingungen keine Möglichkeit hatte, sich dem einzelnen Mündel in ausreichendem Umfang persönlich zuzuwenden.

Quelle: Mitteilung vom 28.09.2010
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.