Aufklärung über Nebenwirkung & Behandlung ungenügend

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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oki.doki
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Aufklärung über Nebenwirkung & Behandlung ungenügend

Beitrag von oki.doki » 25.07.2010, 06:46

Aufklärung über Nebenwirkung & Behandlung ungenügend

Hallo,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin, obwohl es nicht um eine Krankheit, sondern mehr um die Schönheit geht. Ich bitte um einen Rat, wie ich mich als Patient verhalten soll und welche Rechte ich habe. Nachdem es mir mit meinen Oberlippenfältchen gar nicht mehr gut ging (traten sehr verfrüht auf), ließ ich mir Hyaluronsäure spritzen. Der Arzt klärte mich so gut wie gar nicht über Nebenwirkungen auf, ich musste weder eine Einverständniserklärung unterschreiben, noch zählte er Risiken (außer Schwellung) auf. Nun trat bei mir eine bräunliche Verfärbung um den Mund herum auf, was, wie ich im Internet recherchierte, nicht selten ist. Diese Verfärbung kann 2 Jahre anhalten, ich sehe aus wie ein Clown. Bei einem Gespräch daraufhin war der Arzt dann sehr unfreundlich und bestritt diese Nebenwirkung. Lt. Recherche tritt dies auf, wenn die Säure zu oberflächlich gespritzt wurde. Auch die Fältchen sind nach wie vor sehr gut sichtbar, ich würde mal sagen der Erfolg ist gleich null. Was habe ich als Patient da für Rechte? Er bot mir weder eine Nachkorrektur an, noch eine Möglichkeit die Verfärbung wieder rückgängig zu machen. Muss ich seine Rechnung (voll) bezahlen? Auch obwohl er anscheinend keine Ahnung über die Nebenwirkungen und über das richtige Spritzen hat und mich über die Nebenwirkung nicht aufgeklärt hat? Hätte ich eine solche Nebenwirkung gewusst, hätte ich das nicht machen lassen. Ich sehe viel schlimmer aus als vorher. Danke schon im voraus für Ihre Hilfe!

Herbert Kunst
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Aufklärungsmangel und Behandlungsfehler

Beitrag von Herbert Kunst » 25.07.2010, 07:11

Hallo oki.doki,

eine unzureichende Aufklärung macht die daraufhin erfolgende Behandlung rechtswidrig. Eine dem Einzelfall angemessene Aufklärung ist zwingend erforderlich. Wenn also über bedeutsame Risiken tatsächlich nicht aufgeklärt worden ist, muss sich dies der Arzt anrechnen lassen. Eine Rechnung muss man dann natürlich nicht bezahlen. Im Übrigen kann Schadensersatz verlangt werden.

Soweit die allgemeinen Grundsätze. Allerdings muss im Einzelfall der Kläger seine Behauptungen beweisen und kann nur so seine eventuelle Klage erfolgreich betreiben. Dazu fand ich einen Internethinweis unter
http://aktienrechtsexperten.de/artikel/ ... F6sung.php
Dort sind einige weitere Ausführungen zum Thema Schönheitsoperation zu finden.
Es hängt also letztlich von den Einzelumständen ab, wie man vorgehen soll. Wie ist die Beweislage? Machen nicht Verlangen über gütliche Regelung Sinn? Gibt es im Zweifel eine Rechtsschutzversicherung, die hilft? Findet man vor Ort einen geeigneten Anwalt (mit Kenntnissen im Medizinschadensrecht)?
Aus Kostengründen macht es u.U. Sinn, die zuständige ärztliche Gutachterstelle in Anspruch zu nehmen. Siehe z.B. unter
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=64
Siehe auch die weiteren Hinweise unter
http://www.wernerschell.de/patientenrecht.php

Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Gaby Modig
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Schönheitsoperation und Aufklärungspflicht

Beitrag von Gaby Modig » 25.07.2010, 07:19

Hi,

ich mache zusätzlich auf einige Forumsbeiträge aufmerksam:

Schönheits-Operationen - Probleme ?
viewtopic.php?t=937&highlight=sch%F6nheitsoperation
Arzt nach Schönheitsoperation verurteilt
viewtopic.php?t=9943&highlight=sch%F6nheitsoperation
Schönheitsoperation als ´tätlicher Angriff`
viewtopic.php?t=14074&highlight=sch%F6nheitsoperation
Mängel bei OP-Aufklärung: Geldbuße für Arzt
viewtopic.php?t=12492&highlight=sch%F6nheitsoperation
Kunstfehlerprozess - Tod nach der Fettabsaugung
viewtopic.php?t=11847&highlight=sch%F6nheitsoperation
Tödliche OP - Ermittlungen gegen Schönheitschirurg
viewtopic.php?t=7734&highlight=sch%F6nheitsoperation
"Schockiert über Verlosung von Schönheitsoperation"
viewtopic.php?t=7330&highlight=sch%F6nheitsoperation
Aufklärungspflicht & Einwilligung
viewtopic.php?t=992&highlight=aufkl%E4rungspflicht

MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

oki.doki
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Vielen Dank!

Beitrag von oki.doki » 25.07.2010, 15:51

Vielen Dank. Werde mir das alles mal durchlesen. Natürlich wäre eine gütliche Einigung das Beste, jedoch weigert sich der Arzt bisher, dass er dazu Stellung nimmt. Mal schauen, ob er doch noch einlenkt. Also nochmal an jeden Antworter: Vielen herzlichen Dank!

Presse
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Aufklärung vom Arzt - mehr Zeit gewünscht

Beitrag von Presse » 17.03.2012, 07:38

Versicherte wünschen mehr Zeit und Aufklärung vom Arzt
Die Mehrheit der Patienten ist zufrieden mit der ärztlichen Versorgung. Ärzte sollten sich aber mehr Zeit
für ihre Patienten nehmen
, legt die Forsa-Umfrage nahe. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... tik&n=1771

Gerhard Schenker
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Aufklärung vom Arzt - mehr Zeit gewünscht

Beitrag von Gerhard Schenker » 18.03.2012, 11:46

Presse hat geschrieben:.... Die Mehrheit der Patienten ist zufrieden mit der ärztlichen Versorgung. Ärzte sollten sich aber mehr Zeit für ihre Patienten nehmen, legt die Forsa-Umfrage nahe. ....
... genau .... die Patienten wollen mehr Zuwendungszeit. D.h. Gespräche mit ausreichenden Möglichkeiten, Beschwerden vorzutragen und Informationen zu bekommen, welche Therapien mit welchen Risiken möglich sind. Es ist aber weiterhin leider so, dass die Arzt-Patienten-Gespräche recht einseitig verlaufen. Patienten werden bereits bei ihrem Vortrag nach wenigen Sekunden unterbrochen. Aufklärung, v.a. über Medikamente, ist nicht ausreichend. So jedenfalls meine eigenen Beobachtungen und Ergebnisse von Gesprächen mit anderen Patienten.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Kostenbeteiligung bei Schönheitsoperationen

Beitrag von Presse » 26.04.2012, 06:50

Kontroverse um Kostenbeteiligung für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/MPI) Die Beteiligung an Kosten für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen ist umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch bezeichnete der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Ulrich M. Gassner, einen entsprechenden Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch als „absolut legitimen Ansatz“. Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei „keine Einbahnstraße“. Dagegen befürworteten der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und weitere Organisationen den der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/8581 http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708581.pdf ).
Darin verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene etwa die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Der Richter am Sozialgericht Düsseldorf, Matthias Bernzen, wies darauf hin, dass die derzeitige Beschränkung auf Gesundheitsrisiken infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ darstelle. Zur Erläuterung fügte Bernzen hinzu: „Sie können sich die Zunge aufschneiden lassen und die Behandlung wird bezahlt, die Behandlung nach einem Zungenpiercing aber nicht.“
Der Experte des GKV-Spitzenverbandes, Ralf Kollwitz, machte hingegen deutlich, dass die Formulierung des betreffenden Paragrafen eine weit auslegbare Regelung beinhalte. Unter medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen könnten auch sogenannte Brandings und andere Eingriffe in den Körper aus rein ästhetischen Gründen gefasst werden, im Zweifelsfall auch Ohrlochstechen. Zunächst übernähmen die Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Körpereingriffen aus ästhetischen Gründen vollständig. Dann werde grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Kostenbeteiligung geprüft. Als grundsätzlich akzeptabel werde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent angesehen. Kollwitz fügte hinzu, der GKV-Spitzenverband verfüge über „keinerlei Fallzahlen“.
Die Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden sind, die nun entfernt werden müssen, seien ein spezieller Fall, erläuterte Kollwitz. Bei der Prüfung einer Kostenbeteiligung sei hier zu berücksichtigen, dass die Betroffenen „unverschuldet in diese Situation geraten“ seien. Hans-Jürgen Maas von der Bundesärztekammer betonte, die Selbstverschuldensregel im Fünften Sozialgesetzbuch werde von seiner Organisation grundsätzlich für richtig gehalten. Die von den PIP-Billigsilikonkissen ausgehenden Risiken seien aber weder Ärzten noch den Operierten bekannt gewesen. Die Frauen seien daher nicht bewusst ein spezielles Gesundheitsrisiko eingegangen. Deshalb solle in diesem Fall die Kostenbeteiligungspflicht hintangestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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