Aufklärung des Patienten - ggf. auch telefonisch
In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem
telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären,
wenn der Patient damit einverstanden ist.
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Juni 2010 - VI ZR 204/09 - OLG München, LG Traunstein
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 6&anz=3648
Siehe auch Medienbericht: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=612630
Aufklärung des Patienten - ggf. auch telefonisch
Moderator: WernerSchell