Präimplantationsdiagnositik bei Risikogruppen erlaubt
Verfasst: 07.07.2010, 06:45
BGH erlaubt Präimplantationsdiagnositik bei Risikogruppen
Leipzig – Bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden dürfen Ärzte künftig im Reagenzglas befruchtete Eizellen auf Genschäden untersuchen und nur die gesunden Zellen für eine künstliche Befruchtung auswählen. Embryonen mit Gendefekt dürfen straflos verworfen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. (AZ: 5 StR 386/09)Der 5. Senat des BGH in Leipzig erlaubte die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) allerdings nur bei den betroffenen Risikogruppen, weil durch [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=36290
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=36308
Leipzig – Bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden dürfen Ärzte künftig im Reagenzglas befruchtete Eizellen auf Genschäden untersuchen und nur die gesunden Zellen für eine künstliche Befruchtung auswählen. Embryonen mit Gendefekt dürfen straflos verworfen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. (AZ: 5 StR 386/09)Der 5. Senat des BGH in Leipzig erlaubte die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) allerdings nur bei den betroffenen Risikogruppen, weil durch [mehr]
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