Heilbehandlung - Genehmigungspflicht nach § 1904 BGB
Verfasst: 02.07.2010, 06:29
Heilbehandlung - Genehmigungspflicht nach § 1904 BGB
Bei besonders gefährlichen Heilbehandlungen benötigt ein Betreuer oder Bevollmächtigter die Genehmigung des Betreuungsgerichtes.
Näheres zu diesem Thema von Horst Deinert - Onlinelexikon Betreuungsrecht - unter
http://wiki.btprax.de/Genehmigung_der_H ... llgemeines
Horst Deinert
E-Mail: Horst.Deinert@gmx.de
Homepage: http://www.horstdeinert.de
Betreuerlexikon: http://wiki.btprax.de
Bei besonders gefährlichen Heilbehandlungen benötigt ein Betreuer oder Bevollmächtigter die Genehmigung des Betreuungsgerichtes.
Näheres zu diesem Thema von Horst Deinert - Onlinelexikon Betreuungsrecht - unter
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Horst Deinert
E-Mail: Horst.Deinert@gmx.de
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