Hallo an Alle,
Ich habe am 11.03.2009 eine Fluanxol 10% Depot-Spritze von meinem Psychiater bekommen. Danach habe ich eine Kiefersperre bekommen, und 6 Wochen an wahnsinnigen Muskelkrämpfen gelitten. Nach 6 Wochen habe ich angefangen an Zwangsstörung zu leiden was leider bis heute anhält. Darüberhinaus brennt meine Zunge, und die gesamte Mundhöhle. Ich leide bis heute an Zwangsgedanken, habe Angst vor der Sonne oder Angst vor scharfen Gegenständen. Daraufhin habe ich versucht meinen Psychiater zu verklagen, aber er gibt die Behandlungsunterlagen nicht raus. Mir geht es sehr schlecht z.Z. und kann zur Zeit nicht arbeiten. Ich komme gegen den Psychiater nicht an, und brauche Hilfe. Wäre sehr dankbar wenn ich irgendwo Hilfe bekommen könnte.
Krank nach Depot-Spritze
Moderator: WernerSchell
Ich wollte noch hinzufügen, dass ich die Schlichtungsstelle in Hannover eingeschaltet habe. Ich würde gerne diesen Psychiater direkt verklagen, aber dafür habe ich nicht das Geld als Hartz4 Bezieher. Meine Anwältin verlangt erstmal Bargeld bevor sie die Klage schreibt und Prozesskostenhilfe beantragt.
Der Versuch von meiner Krankenkasse ein Gutachten zu erstellen, wurde von dem Psychiater abgeblockt, weil er die Behandlunsunterlagen nicht rausgibt.
Als Begründung sagte er, dass er als Psychiater nicht dazu verpflichtet sei.
Es muss doch irgendwie eine Möglichkeit geben, an diese Behandlungsunterlagen
ranzukommen, da ich immer noch darunter leide.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Der Versuch von meiner Krankenkasse ein Gutachten zu erstellen, wurde von dem Psychiater abgeblockt, weil er die Behandlunsunterlagen nicht rausgibt.
Als Begründung sagte er, dass er als Psychiater nicht dazu verpflichtet sei.
Es muss doch irgendwie eine Möglichkeit geben, an diese Behandlungsunterlagen
ranzukommen, da ich immer noch darunter leide.
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Herbert Kunst
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Krankendokumentation bei psychiatrischer Erkrankung
Hallo easylion,
auf Kopien der Krankendokumentation hat man grundsätzlich einen Anspruch. Im Streit kann dies nur mittels Klage durchgesetzt werden.
Wenn die finanziellen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe gegeben sind, kann ich nicht nachvollziehen, wieso ein Anwalt vom "armen" Mandaten Geld sehen will. Möglicherweise kann man bei der Anwaltskammer einmal nachfragen, was man davon hält.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts nachzufragen und ggf. ohne Anwalt zu klagen unter gleichzeitiger Beantragung von Prozesskostenhilfe. Dies würde ich einmal bei dem Geschäftsstellenbeamten ansprechen.
Es war auch richtig, an die Gutachterstelle heran zu treten. Wieso diese nicht in der Lage ist, die Dokumentation zu bekommen, ist mir nicht klar. Denn die Unterlagen können ja von einem Arzt der Kammer angefordert werden.
Man müsste im Übrigen wissen, wieso der Psychiater die Unterlagen konkret verweigert hat. Gibt es dafür konkrete Gründe? Die Tatsache, dass jemand Psychiater ist, reicht nicht!
Der BGH hat aber vor Jahren entschieden, dass ggf. bei psychiatrischen Erkrankungen Unterlagen nicht herausgegeben werden müssen. Sind das Beweggründe für den Arzt? Wenn ja, muss er das auch konkret ausführen bzw. begründen. Sollte der Arzt insoweit nachvollziehbar argumentieren, wird es kaum möglich sein, die Unterlagen zu bekommen. Dann bräuchte man auf jeden Fall einen guten Arzt, der engagiert an einen Prozess heran geht.
Gruß
Herbert Kunst
auf Kopien der Krankendokumentation hat man grundsätzlich einen Anspruch. Im Streit kann dies nur mittels Klage durchgesetzt werden.
Wenn die finanziellen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe gegeben sind, kann ich nicht nachvollziehen, wieso ein Anwalt vom "armen" Mandaten Geld sehen will. Möglicherweise kann man bei der Anwaltskammer einmal nachfragen, was man davon hält.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts nachzufragen und ggf. ohne Anwalt zu klagen unter gleichzeitiger Beantragung von Prozesskostenhilfe. Dies würde ich einmal bei dem Geschäftsstellenbeamten ansprechen.
Es war auch richtig, an die Gutachterstelle heran zu treten. Wieso diese nicht in der Lage ist, die Dokumentation zu bekommen, ist mir nicht klar. Denn die Unterlagen können ja von einem Arzt der Kammer angefordert werden.
Man müsste im Übrigen wissen, wieso der Psychiater die Unterlagen konkret verweigert hat. Gibt es dafür konkrete Gründe? Die Tatsache, dass jemand Psychiater ist, reicht nicht!
Der BGH hat aber vor Jahren entschieden, dass ggf. bei psychiatrischen Erkrankungen Unterlagen nicht herausgegeben werden müssen. Sind das Beweggründe für den Arzt? Wenn ja, muss er das auch konkret ausführen bzw. begründen. Sollte der Arzt insoweit nachvollziehbar argumentieren, wird es kaum möglich sein, die Unterlagen zu bekommen. Dann bräuchte man auf jeden Fall einen guten Arzt, der engagiert an einen Prozess heran geht.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Hallo, vielen Dank erstmal für die Antwort.
Der Psychiater hatte meine Anwältin angeschrieben, dass er keine Unterlagen verfüge. Davor hatte er behauptet, dass er als Psychiater nicht die persönlichen Unterlagen, Notizen rausgeben muss. Aber genau diese Unterlagen braucht die Krankenkasse für das erstellen eines Gutachten. Da wäre noch was ich noch erwähnen sollte. Als ich nach meinem Psychiatrie Aufenthalt wieder bei diesem Psychiater war, hat er im Beisein einer anderen Psychiaterin sein Fehler zugegeben. Aber diese Psychiaterin arbeitet bei ihm in der Praxis, so dass sie das nicht bestätigen würde. Irgendwie komme ich gegen ihn nicht an.
Aber ich werde mal versuchen ohne Anwalt zu klagen.
Grüße
Der Psychiater hatte meine Anwältin angeschrieben, dass er keine Unterlagen verfüge. Davor hatte er behauptet, dass er als Psychiater nicht die persönlichen Unterlagen, Notizen rausgeben muss. Aber genau diese Unterlagen braucht die Krankenkasse für das erstellen eines Gutachten. Da wäre noch was ich noch erwähnen sollte. Als ich nach meinem Psychiatrie Aufenthalt wieder bei diesem Psychiater war, hat er im Beisein einer anderen Psychiaterin sein Fehler zugegeben. Aber diese Psychiaterin arbeitet bei ihm in der Praxis, so dass sie das nicht bestätigen würde. Irgendwie komme ich gegen ihn nicht an.
Aber ich werde mal versuchen ohne Anwalt zu klagen.
Grüße
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Herbert Kunst
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Krankendokumentation nochmals anfordern
Hallo easylion,
bevor eine Klageschrift (vielleicht mit Hilfe der Geschäftsstelle des Amtsgerichts) gefertigt wird, würde ich den Arzt noch einmal unter Fristsetzung zur Herausgabe von Kopien der vorliegenden Krankendokumentation auffordern (per Einschreiben oder sonstiger Zustellung mit Beweiskraft). Dabei sollte angemerkt werden, dass es der ständigen Rechtsprechung, auch des BGH, entspricht, den Patienten entsprechend zu informieren. Ärzte sind aus vielerlei Gründen den Patienten gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Das ist zumindest eine Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag.
Dann sollte in dem Arztanschreiben villeicht etwa wie folgt angemerkt werden:
Wenn die Herausgabe von Kopien weiter verweigert werden sollte, bitte ich um genaue Angabe der insoweit maßgeblichen Gründe.
Bei der Bewertung der eventuellen Rückantwort wäre zu bedenken, dass ein Psychiater u.U. auch mit Hinweis auf die Rechtsprechung Kopien verweigern darf. Auf die Gründe kommt es im Zweifel an. Das müsste bei einer Klage vorsichtshalber bedacht werden.
Gruß
Herbert Kunst
bevor eine Klageschrift (vielleicht mit Hilfe der Geschäftsstelle des Amtsgerichts) gefertigt wird, würde ich den Arzt noch einmal unter Fristsetzung zur Herausgabe von Kopien der vorliegenden Krankendokumentation auffordern (per Einschreiben oder sonstiger Zustellung mit Beweiskraft). Dabei sollte angemerkt werden, dass es der ständigen Rechtsprechung, auch des BGH, entspricht, den Patienten entsprechend zu informieren. Ärzte sind aus vielerlei Gründen den Patienten gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Das ist zumindest eine Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag.
Dann sollte in dem Arztanschreiben villeicht etwa wie folgt angemerkt werden:
Wenn die Herausgabe von Kopien weiter verweigert werden sollte, bitte ich um genaue Angabe der insoweit maßgeblichen Gründe.
Bei der Bewertung der eventuellen Rückantwort wäre zu bedenken, dass ein Psychiater u.U. auch mit Hinweis auf die Rechtsprechung Kopien verweigern darf. Auf die Gründe kommt es im Zweifel an. Das müsste bei einer Klage vorsichtshalber bedacht werden.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Hallo, ich werde den Psychiater ein letztes Mal bitten mir Kopien von Krankendokumentationen zu schicken. Wie gesagt, er hatte am 15.02.2010 meine Anwältin geschrieben, dass er keine weitere Unterlagen verfüge.
Naja, ich werde ein letztes Mal versuchen. Danach werde ich mich an das Amtsgericht wenden, und versuchen ohne Anwalt zu klagen. Hoffentlich geht das gut. Wenn ich nicht mehr leiden würde, dann würde ich ein dicken Strich über die ganze Sache ziehen. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Tipps.
Bis dann
Naja, ich werde ein letztes Mal versuchen. Danach werde ich mich an das Amtsgericht wenden, und versuchen ohne Anwalt zu klagen. Hoffentlich geht das gut. Wenn ich nicht mehr leiden würde, dann würde ich ein dicken Strich über die ganze Sache ziehen. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Tipps.
Bis dann
Hallo, ich habe noch eine Frage was mir auf der Seele brennt.
Mein alter Psychiater der mich falsch behandelt hat, meinte zu meine Anwältin dass er keine weiteren Behandlungsunterlagen für sie hat.
Davor hat er zu der Ärztekammer geschrieben, dass ich Schizophren sei.
Ich habe leider keine Ahnung von Psychologie, und weiß nicht genau was das ist. Ich denke, dass er damit gerechtfertigt hat, dass er mir die Fluanxol 10% Depot-Spritze gegeben hat. Kann dieser Psychiater die Behandlungsunterlagen später so manupulieren, dass er vor Gericht doch Recht bekommt? Er weigert sich einfach seine persönlichen Einschätzungen, Indikation und Behandlungsunterlagen rauszugeben.
Ich weiß nicht, ob ich selber ohne Rechtsanwalt klagen soll. Ich denke, die Lage ist so unklar, dass da doch ein Fachanwalt ran sollte. Kennt jemand vielleicht in Deutschland ein Anwalt, der auch für Hartz4 Empfänger tut? Ich bin jetzt richtig krank geworden, und weiß nicht mehr so richtig weiter. Hoffentlich kommt doch noch irgendwann die Wahrheit raus. Vielen Dank schonmal an Alle, ein tolles Forum.
Bis dann
Mein alter Psychiater der mich falsch behandelt hat, meinte zu meine Anwältin dass er keine weiteren Behandlungsunterlagen für sie hat.
Davor hat er zu der Ärztekammer geschrieben, dass ich Schizophren sei.
Ich habe leider keine Ahnung von Psychologie, und weiß nicht genau was das ist. Ich denke, dass er damit gerechtfertigt hat, dass er mir die Fluanxol 10% Depot-Spritze gegeben hat. Kann dieser Psychiater die Behandlungsunterlagen später so manupulieren, dass er vor Gericht doch Recht bekommt? Er weigert sich einfach seine persönlichen Einschätzungen, Indikation und Behandlungsunterlagen rauszugeben.
Ich weiß nicht, ob ich selber ohne Rechtsanwalt klagen soll. Ich denke, die Lage ist so unklar, dass da doch ein Fachanwalt ran sollte. Kennt jemand vielleicht in Deutschland ein Anwalt, der auch für Hartz4 Empfänger tut? Ich bin jetzt richtig krank geworden, und weiß nicht mehr so richtig weiter. Hoffentlich kommt doch noch irgendwann die Wahrheit raus. Vielen Dank schonmal an Alle, ein tolles Forum.
Bis dann
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Herbert Kunst
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Rechtsanwälte im Medizinschadensrecht
Hallo easylion,
natürlich kann es u.U. die Situation verbessern, wenn man bei einer Klage einen Anwalt, der sich auskennt und vor allem engagiert ist, zur Seite hat.
Man müsste im Netz recherchieren nach Rechtsanwälten mit dem Fachgebiet Medizinschadensrecht und dann Anfragen starten, wer ggf. tätig werden möchte. Siehe z.B.
http://mein-medizinrechtler.de/index2.p ... pdf=1&id=3
Da eine Klage wegen Dokumentationsunterlagen nicht besonders schwierig erscheint, kommt es aber m.E. mehr auf Engagement als auf Fachgebietsspezialisierung an.
Dann noch: Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass Dokumentationsunterlagen nachträglich manipuliert werden. Davon hat man schon gehört. Mit solchen Vorwürfen muss man im konkreten Einzelfall aber vorsichtig umgehen. Denn dann könnte umgekehrt schnell eine Rufschadensklage auf den Weg gebracht werden.
Gruß
Herbert Kunst
natürlich kann es u.U. die Situation verbessern, wenn man bei einer Klage einen Anwalt, der sich auskennt und vor allem engagiert ist, zur Seite hat.
Man müsste im Netz recherchieren nach Rechtsanwälten mit dem Fachgebiet Medizinschadensrecht und dann Anfragen starten, wer ggf. tätig werden möchte. Siehe z.B.
http://mein-medizinrechtler.de/index2.p ... pdf=1&id=3
Da eine Klage wegen Dokumentationsunterlagen nicht besonders schwierig erscheint, kommt es aber m.E. mehr auf Engagement als auf Fachgebietsspezialisierung an.
Dann noch: Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass Dokumentationsunterlagen nachträglich manipuliert werden. Davon hat man schon gehört. Mit solchen Vorwürfen muss man im konkreten Einzelfall aber vorsichtig umgehen. Denn dann könnte umgekehrt schnell eine Rufschadensklage auf den Weg gebracht werden.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de