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Lebensverlängerung oder Begrenzung der Therapie?
Verfasst: 07.05.2010, 06:18
von Presse
Lebensverlängerung oder Begrenzung der Therapie? Ärzte brauchen Entscheidungshilfe
Verlängert man bei einem Schwerkranken nur noch den Sterbeprozess, oder besteht noch die Chance, Leben zu bewahren? Für Entscheidungen zum Beenden von Therapien brauchen Behandlungsteams Hilfe von außen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=601 ... thik&n=110
Patientenautonomie am Lebensende - Patienten entscheiden
Verfasst: 07.05.2010, 06:40
von Gaby Modig
Patientenautonomie am Lebensende - Patienten entscheiden
Nur um die richtige Sprache zu finden: Nicht die Ärzte entscheiden, sondern allein die Patienten - entweder selbst oder sie werden dabei von ihrem Vertreter repräsentiert.
Ärzte müssen sich natürlich mit der Rechtslage vertraut machen und eine medizinische Einschätzung vornehmen. Es kann aber nicht angehen, immer so zu tun, als seien die Ärzte diejenigen, die die letzte Entscheidung treffen. Die liegt klar auf Patientenseite.
Ich würde mir - mit vielen anderen - wünschen, dass sich Ärzte endlich einmal mit diesen Gegebenheiten vertraut machen würden. Insoweit sehe ich bei den Ärzten Informations- bzw. Beratungsbedarf.
Lb. Grüße
Gaby
Patientenautonomie am Lebensende - Patienten entscheiden
Verfasst: 11.05.2010, 09:44
von Rob Hüser
Gaby Modig hat geschrieben: .... Patientenautonomie am Lebensende - Patienten entscheiden. ...
Nur um die richtige Sprache zu finden: Nicht die Ärzte entscheiden, sondern allein die Patienten - entweder selbst oder sie werden dabei von ihrem Vertreter repräsentiert.....
So ist das. Dem kann man nicht widersprechen.
MfG Rob
Verfasst: 23.05.2010, 00:47
von enno
eine patientenverfuegung ist nicht immer vor ort,mus ich mir wirklich auf die brust die worte --keine reanimation--taetoviren lassen,damit meine angehoerigen,dann klagen können wenn es doch erfolgte?
enno
Patientenentscheidung muss bekannt sein
Verfasst: 23.05.2010, 09:32
von Gerhard Schenker
Hi enno,
wenn in einer akuten Versorgungssituation keine Patientenverfügung vorliegt, muss im Zweifel Pro Leben entschieden werden. Das ist auch richtig so.
Wenn Patienten bestimmte Behandlungen aber nicht wollen, müssen sie zeitgerecht mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Festlegungen treffen und auch dafür sorgen, dass sie in einem Notfall gefunden werden. Also mein Rat würde lauten: Entsprechende Texte, zumindest Hinweise, immer mitführen, bei den Personalpapieren. Rettungspersonal ist übrigens verpflichtet, nach Ableistung vorrangiger Pflichten nach solchen Personalpapieren zu suchen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt übrigens zur Patientenautonomie am Lebensende am 23.06.2010 einen Pflegetreff durch. Siehe die Ankündigungen hier im Forum. Dort werden Fragen der hier angesprochenen Art erörtert.
MfG G.Sch.
Grauzonen am Ende des Lebens
Verfasst: 24.05.2010, 06:40
von Presse
Grauzonen am Ende des Lebens
Sollen Mediziner Beihilfe zur Selbsttoetung leisten duerfen? In der Bundesaerztekammer schwelt ein Dissens ueber die Standesethik.
Von Markus Fels
Rheinischer Merkur Nr. 20, 20.05.10
http://www.rheinischer-merkur.de/2010_2 ... 388.0.html