Bremer Obduktionspflicht für Kinder
Verfasst: 16.03.2010, 16:04
Bremer Obduktionspflicht für Kinder
Der Senat des Bundeslandes Bremen plant die Einführung einer gesetzlich festgeschriebenen Obduktionspflicht für vor Vollendung des 6. Lebensjahres verstorbene Kinder. Ziel dieses Obduktionsgesetzes ist es, eventuelle todesursächlich relevante Kindesmisshandlungen abzuklären, die ohne Obduktion unentdeckt blieben.
Prof. Dr. Michael Heine, Bremen, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, weist darauf hin, dass bereits jetzt auf dem Boden der bestehenden Rechtslage eine rechtsmedizinische Obduktion bei jedem ungeklärten kindlichen Todesfall möglich ist.
Alternativ dazu könnte die Einführung einer obligatorischen, zweiten äußeren Leichenschau durch besonders geschulte Fachärzte (Rechtsmediziner, Pathologen) eine die Leichenschau ergänzende, qualitätssichernde Maßnahme darstellen.
Sollte eine Gesetzesänderung im Lande Bremen die rechtsmedizinische Obduktion von verstorbenen Kindern zur Verpflichtung machen, regt der Bundesverband Deutscher Pathologen an zu empfehlen, dann einen Pathologen zu beauftragen, die zum Tode führende Krankheitsursache zu klären, wenn der Rechtsmediziner eine unnatürliche Todesursache ausgeschlossen hat.
Ansprechpartner für weitere Infos:
Prof. Dr. med. Michael Heine
Mitglied des Bundesvorstandes Deutscher Pathologen – Landesvorsitzender Bremen
Pathologisches Institut Bremerhaven
Postbrookstraße 101
27574 Bremerhaven
Telefon: (04 71) 9 29 89-0
Telefax: (04 71) 9 29 89-40
e-mail: heine@pathologie.de
Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2010
Dr. Christine Winkler
- Pressereferentin -
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.
Invalidenstr. 90
10115 Berlin
E-Mail: presse@pathologie.de
Der Senat des Bundeslandes Bremen plant die Einführung einer gesetzlich festgeschriebenen Obduktionspflicht für vor Vollendung des 6. Lebensjahres verstorbene Kinder. Ziel dieses Obduktionsgesetzes ist es, eventuelle todesursächlich relevante Kindesmisshandlungen abzuklären, die ohne Obduktion unentdeckt blieben.
Prof. Dr. Michael Heine, Bremen, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, weist darauf hin, dass bereits jetzt auf dem Boden der bestehenden Rechtslage eine rechtsmedizinische Obduktion bei jedem ungeklärten kindlichen Todesfall möglich ist.
Alternativ dazu könnte die Einführung einer obligatorischen, zweiten äußeren Leichenschau durch besonders geschulte Fachärzte (Rechtsmediziner, Pathologen) eine die Leichenschau ergänzende, qualitätssichernde Maßnahme darstellen.
Sollte eine Gesetzesänderung im Lande Bremen die rechtsmedizinische Obduktion von verstorbenen Kindern zur Verpflichtung machen, regt der Bundesverband Deutscher Pathologen an zu empfehlen, dann einen Pathologen zu beauftragen, die zum Tode führende Krankheitsursache zu klären, wenn der Rechtsmediziner eine unnatürliche Todesursache ausgeschlossen hat.
Ansprechpartner für weitere Infos:
Prof. Dr. med. Michael Heine
Mitglied des Bundesvorstandes Deutscher Pathologen – Landesvorsitzender Bremen
Pathologisches Institut Bremerhaven
Postbrookstraße 101
27574 Bremerhaven
Telefon: (04 71) 9 29 89-0
Telefax: (04 71) 9 29 89-40
e-mail: heine@pathologie.de
Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2010
Dr. Christine Winkler
- Pressereferentin -
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.
Invalidenstr. 90
10115 Berlin
E-Mail: presse@pathologie.de