WernerSchell hat geschrieben:Missbrauch von Schutzbefohlenen auch im Pflegebereich?
Uns ist der nachfolgende Text übermittelt worden mit der Bitte, im Forum eine Diskussion anzustoßen. Dies tuen wir hiermit:
Nachdem nun die Mißbrauchsfälle ein ungeahntes Ausmaß annehmen, sei es sexueller oder körperlicher Art, drängt es sich ja geradezu auf, die Frage nach körperlichen Mißhandlungen und sexuellem Mißbrauch auch gerade in der stationären und insbesondere im ambulanten Pflegebereich zu problematisieren. Ich würde es sehr befürworten und unterstützen,so eine Diskussion auf den Weg zu bringen. Ich würde mich freuen, eine Reaktion von Ihnen zu bekommen.
... NN.
"Aufgrund des hohen Abhängigkeitsverhältnisses stellt sich körperliche und sexuelle Gewalt an behinderten, alten und pflegebedürftigen Personen als besonders problematisch dar. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist extrem hoch, da der betroffene Personenkreis vielfach nicht in der Lage ist, selbständig einen Kontakt außerhalb der Pflegeeinrichtung herzustellen. So können Knochenbrüche und Hämatome häufiger auf eine Selbstverletzung oder auf Stürze zurückgeführt werden. Zusätzlich besteht häufig eine Einschränkung in der Artikulations- und Ausdrucksfähigkeit. Mitteilen von Misshandlungen ist oft gar nicht möglich oder erfolgt in einer Art, so dass es vom Ansprechpartner nicht ernst genommen wird. Spezifische Betreuungs- und Präventionsmodelle sind hier von ganz wesentlicher Notwendigkeit.
Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit Behinderung – eine alltägliche Realität
Vor ca. 20 Jahren begannen Vereine, Projekte etc. sexuellen Missbrauch an Kindern zu benennen und öffentlich zu machen. Fast gänzlich ausgeschlossen war der Blick auf die Situation und die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung. Die Gewalt betrifft sowohl körper-, sinnes- und geistig behinderte Menschen. Es gibt nur wenige Untersuchungen die die Gewalt an Menschen mit Behinderung thematisieren. Eine Befragung wurde 1994 von Noack/ Schmid durchgeführt. Es wurden 308 Fragebögen, ausgefüllt vom Pflege- und Betreuungspersonal, ausgewertet. 51,3% gaben Fälle von sexueller Gewalt in ihrer Einrichtung an. In 31,5% der Fälle waren geistig behinderte Frauen und in 16,6% der Fälle geistig behinderte Männer das Opfer. Schlussfolgernd aus dieser Befragung ist festzustellen, das Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung etwa 4mal häufiger von Gewalt betroffen sind als Jungen und Männer."
http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/11482.html
"Besonders behinderte Frauen, die in Einrichtungen leben,
sind vor Gewalt nicht genug geschützt.
Sie erleben sogar viel öfter Gewalt."
BMFSFJ Einmischen-Mitmischen (PDF)
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Pub ... 99200.html
„Doch so neu sind diese – nun allerdings sprachlich besser verpackten – Tatsachen nicht, denn schon im dritten und vierten „Bericht der älteren Generation“ liest man von „Austrocknung und Unterernährung in den Pflegeheimen, zu wenig Vorsorge gegen Wundliegen, zu selten gewechselte Windeln, Verabreichung von Beruhigungsmitteln »aus arbeitsökonomischen Gründen«, Gewalt gegen Bewohner mit »dem Ziel, ihren Widerstand zu brechen«“. (Bundesdrucksache 14/8822, zit. nach Drieschner 2004, S. 2) Was ist nun der Grund, dass es zu Gewalt in Altenpflegeheimen kommen kann und dass sich zwar jeder schockiert fühlt, doch grundlegende Veränderungen im Pflegealltag kaum zu beobachten sind? „
http://www.grin.com/e-book/128157/gewal ... legeheimen
Gewalt gegen ältere Menschen im stationären Bereich
in:
www.alzheimer-ethik.de
http://www.bibb.de/redaktion/altenpfleg ... alt_03.htm
„Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, daß Gewalt gegen alte Menschen im Pflegebereich ein häufiges Phänomen ist, welches nicht den in der Altenarbeit Tätigen allein angelastet werden kann. Überwiegend geht die Gewalt auf strukturelle Mängel zurück, für welche letztendlich mitverantwortlich sind:
- Arbeitgeber des Pflegepersonals (z.B. Träger von Einrichtungen),
- Politiker (unzureichende und widersprüchliche Gesetzgebung),
- Juristen (Gesetzesauslegung und Rechtssprechung),
- Vertreter von Behörden (Gesetzesanwendung und –durchführung, mangelhafte Kontrollen [z.B. Heimaufsicht]),
- Verantwortliche der Kranken- und Pflegeversicherungen (z.B. Medizinischer Dienst der Krankenkassen),
- rechtliche Betreuer (insbesondere Berufsbetreuer)
- Ärzte und Pflegekräfte (unzureichendes Problembewußtsein)
- Medien (eingeschränktes Interesse an diesem Tabubereich)
Öffentlichkeit (Wegsehen, Schweigen und Verdrängen).“
HsM Bonn, Gewalt in der Pflege 2000
http://www.hsm-bonn.de/
Google:
Ergebnisse ungefähr 1.150.000 für
gewalt pflege.
Ergebnisse ungefähr 795.000 für
gewalt institutionen
Anmerkung:
Vielleicht liegt der Unterschied der gesellschaftlichen Debatte lediglich darin begründet, daß frühere jugendliche Opfer heute reden können, während heutige behinderte und alte Opfer diese Möglichkeit kaum mehr haben.
Man stelle sich vor:
Die Stimmen der Pflegebedürftigen kämen selbst zu Wort...