Ärzte nach Tod einer Patientin verurteilt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärzte nach Tod einer Patientin verurteilt

Beitrag von Presse » 04.02.2010, 09:33

Ärzte nach Tod einer Patientin zu Bewährungsstrafen verurteilt

Gemünden – Nach dem Tod einer 31 Jahre alten Patientin im Karlstadter Main-Spessart-Klinikum sind am Mittwoch drei Ärzte zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts im unterfränkischen Gemünden sagte, erhielten der damals diensthabende Gynäkologe Hartmut D. sowie der Assistenzarzt Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung acht Monate auf Bewährung, der Anästhesist Christian B. muss 9.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Ärzte-Trio hatte zuvor die Verantwortung für den tödlichen Zwischenfall übernommen.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rteilt.htm

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