Arzthaftung - Wie sich Patienten im Ernstfall wehren können

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Arzthaftung - Wie sich Patienten im Ernstfall wehren können

Beitrag von Service » 04.02.2010, 09:07

Rückschau: Arzthaftung
Wie sich Patienten im Ernstfall wehren können


Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 14. November 2009

Nach Schätzungen werden in Deutschland jedes Jahr rund 100.000 Menschen "krank" operiert.

Ärztliche Behandlungsfehler müssen Patient und Angehörige nicht einfach hinnehmen. Wer den Verdacht hat, dass bei einer OP etwas schief gelaufen sein könnte, sollte zunächst das Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Klinik suchen.
.... Weitere Informationen unter
http://www.daserste.de/ratgeber/recht_b ... vus~cm.asp

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