Tötungshelfer Kusch - neuerliche Aktivitäten
Moderator: WernerSchell
Tötungshelfer Kusch - neuerliche Aktivitäten
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung:
Tötungshelfer Kusch endgültig das Handwerk legen / Änderung des Strafrechts unumgänglich
Hamburg. "Diejenigen, die geglaubt hatten, der organisierten Suizidbeihilfe sei ohne gesetzliche Regelungen beizukommen, sind nun auf entsetzliche Weise eines Besseren belehrt worden: Solange unsere Strafverfolgungsbehörden bloß mit Pappschwertern ausgerüstet sind, kann einem menschenverachtenden Tötungshelfer wie Kusch niemals das Handwerk gelegt werden", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, das heute öffentlich gewordene Bekenntnis des gescheiterten Politikers aus Hamburg, seine zynischen Machenschaften weiter zu betreiben.
"Jetzt rächt sich, dass die Politik nicht gehandelt hat, als die Zeit dazu da war", erklärt Brysch. "Auch wenn einige in der vergangenen Zeit das Gegenteil behauptet haben, war stets klar: Wir kommen um eine Änderung des Strafrechtes nicht herum. Aber anstatt die längst auf dem Tisch liegenden Vorschläge umzusetzen, ist das Problem immer wieder auf die lange Bank geschoben worden. Jetzt ist es an der schwarz-gelben Regierung, keine Zeit mehr zu verlieren. Sie muss nun, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der organisierten Suizidbeihilfe schleunigst einen Riegel vorschieben. Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben - egal ob er nun von kommerziell agierenden Geschäftsleuten oder von menschenverachtenden Selbsttötungsvereinen angeboten wird."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2010
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 28 44 48 4 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de http://www.patientenschutzorganisation.de
Tötungshelfer Kusch endgültig das Handwerk legen / Änderung des Strafrechts unumgänglich
Hamburg. "Diejenigen, die geglaubt hatten, der organisierten Suizidbeihilfe sei ohne gesetzliche Regelungen beizukommen, sind nun auf entsetzliche Weise eines Besseren belehrt worden: Solange unsere Strafverfolgungsbehörden bloß mit Pappschwertern ausgerüstet sind, kann einem menschenverachtenden Tötungshelfer wie Kusch niemals das Handwerk gelegt werden", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, das heute öffentlich gewordene Bekenntnis des gescheiterten Politikers aus Hamburg, seine zynischen Machenschaften weiter zu betreiben.
"Jetzt rächt sich, dass die Politik nicht gehandelt hat, als die Zeit dazu da war", erklärt Brysch. "Auch wenn einige in der vergangenen Zeit das Gegenteil behauptet haben, war stets klar: Wir kommen um eine Änderung des Strafrechtes nicht herum. Aber anstatt die längst auf dem Tisch liegenden Vorschläge umzusetzen, ist das Problem immer wieder auf die lange Bank geschoben worden. Jetzt ist es an der schwarz-gelben Regierung, keine Zeit mehr zu verlieren. Sie muss nun, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der organisierten Suizidbeihilfe schleunigst einen Riegel vorschieben. Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben - egal ob er nun von kommerziell agierenden Geschäftsleuten oder von menschenverachtenden Selbsttötungsvereinen angeboten wird."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2010
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 28 44 48 4 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de http://www.patientenschutzorganisation.de
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Lutz Barth
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„Jetzt reicht mir aber der Käse“…
so eine meiner Reaktionen in hitzigen Debatten, in denen mir persönlich mal der Kragen platzt – Erziehung hin oder her.
Auch gegenwärtig bin ich an einem solchen Punkt angelangt; dies möge man/frau mir nachsehen, aber ich gestehe hier durchaus ein, dass ungeachtet der Person eines R. Kusch und seine neuerlichen Aktivitäten das Thema insgesamt zu wichtig ist, als es „nur“ an einer Person festmachen zu wollen und so manche Statements ernsthaft im Begriff sind, nachhaltig „zu nerven“.
Die Mittelmäßigkeit der Debatte setzt sich fort und nach wie vor werden fundierte Argumente vornehmlich derjenigen schmerzlich vermisst, die uns von der „Werthaltigkeit“ ihrer „Wertekultur“ zu überzeugen versuchen.
Allerorten werden Sonntagsreden gehalten und ein jeder meint, an die „Würde des Menschen“ erinnern zu müssen, obgleich doch es zunächst darum geht, überhaupt die „Würde“ und das „Selbstbestimmungsrecht“ als Verfassungsbegriffe sachgerecht zu erfassen.
Der Diskurs droht zu entgleiten und wird ganz maßgeblich durch Hobbyphilosophen bestimmt, während demgegenüber Funktionsverluste zentraler Grundrechte, nämlich das der Selbstbestimmung und der Gewissensfreiheit, zu beklagen sind: Zwei überragende Grundrechte werden sukzessive zu Grabe getragen und das selbstbestimmte Sterben wird hierzulande stigmatisiert!
Ein unsäglicher Zustand, der schnellstens zu beheben ist: Die Ärztekammern müssen ihren ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung ihrer Standesethik aufgeben. Natürlich wäre es begrüßenswert, wenn dies auf freiwilliger Basis geschieht, anderenfalls der Staat zum Handeln aufgerufen wäre.
Wir brauchen keine moderne „ethische Inquisition“ – weder durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, private Vereine oder Stiftungen!
Es steht zu befürchten an, dass im Jahre 2010 die „Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes“ nicht fortgeschrieben wird; der Wesenskern des Selbstbestimmungsrecht und dessen tragenden Achsen gehen in einer Wertedebatte verlustig und ein kleine handverlesene Elite moderner Gegenwartsethiker schickt sich an, den Patienten an seinem Lebensende zu instrumentalisieren – mehr noch, ein gesamtes Staatsvolk!
Um es auf den Punkt zu bringen:
All diejenigen, die da meinen, den schwersterkrankten Patienten für ihre Ideologien instrumentalisieren zu können, leisten einer künftig im Verborgenen stattfindenden, ggf. auch gewerblichen und mit Gewinnerzielungsabsicht orientierten Sterbehilfe und einem Sterbehilfetourismus Vorschub. Der schwersterkrankte Patient sieht sich genötigt, in die Anonymität abzudriften und da darf denn auch schon mal nachgefragt werden, wie ernsthaft es den Verkündern einer ars moriendi damit ist, dass ein Sterbenskranker in „Würde“ sterben soll, wenn er zu einer Auslandsreise ohne Wiederkehr genötigt wird!?
Nein – nicht unsere europäischen Nachbarn bilden das Schlusslicht in Europa in Sachen Grundrechtsschutz und Sterbehilfe, sondern wir hierzulande und dies haben wir „ethischen Großinquisitoren“ zu verdanken, die nach meiner festen Überzeugung Botschaften verkünden, die ganz und gar unhaltbar sind und lediglich als „individuelle Gewissensentscheidungen“ zu respektieren sind.
Gebt die ärztliche Assistenz beim Suizid frei und ihr werdet sehen, dass unsere Gesellschaft ein stückweit humaner geworden ist.
Vertrauen wir alle gemeinsam auf die Integrität unsere Ärzteschaft mit ihren jeweils für sie als innerlich verpflichtend empfundenen individuellen Gewissensentscheidungen und zwar ungeachtet eines „Zwangs“ zum trügerischen (berufs- oder kammer-)ethischen Konsens!
Lutz Barth
Auch gegenwärtig bin ich an einem solchen Punkt angelangt; dies möge man/frau mir nachsehen, aber ich gestehe hier durchaus ein, dass ungeachtet der Person eines R. Kusch und seine neuerlichen Aktivitäten das Thema insgesamt zu wichtig ist, als es „nur“ an einer Person festmachen zu wollen und so manche Statements ernsthaft im Begriff sind, nachhaltig „zu nerven“.
Die Mittelmäßigkeit der Debatte setzt sich fort und nach wie vor werden fundierte Argumente vornehmlich derjenigen schmerzlich vermisst, die uns von der „Werthaltigkeit“ ihrer „Wertekultur“ zu überzeugen versuchen.
Allerorten werden Sonntagsreden gehalten und ein jeder meint, an die „Würde des Menschen“ erinnern zu müssen, obgleich doch es zunächst darum geht, überhaupt die „Würde“ und das „Selbstbestimmungsrecht“ als Verfassungsbegriffe sachgerecht zu erfassen.
Der Diskurs droht zu entgleiten und wird ganz maßgeblich durch Hobbyphilosophen bestimmt, während demgegenüber Funktionsverluste zentraler Grundrechte, nämlich das der Selbstbestimmung und der Gewissensfreiheit, zu beklagen sind: Zwei überragende Grundrechte werden sukzessive zu Grabe getragen und das selbstbestimmte Sterben wird hierzulande stigmatisiert!
Ein unsäglicher Zustand, der schnellstens zu beheben ist: Die Ärztekammern müssen ihren ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung ihrer Standesethik aufgeben. Natürlich wäre es begrüßenswert, wenn dies auf freiwilliger Basis geschieht, anderenfalls der Staat zum Handeln aufgerufen wäre.
Wir brauchen keine moderne „ethische Inquisition“ – weder durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, private Vereine oder Stiftungen!
Es steht zu befürchten an, dass im Jahre 2010 die „Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes“ nicht fortgeschrieben wird; der Wesenskern des Selbstbestimmungsrecht und dessen tragenden Achsen gehen in einer Wertedebatte verlustig und ein kleine handverlesene Elite moderner Gegenwartsethiker schickt sich an, den Patienten an seinem Lebensende zu instrumentalisieren – mehr noch, ein gesamtes Staatsvolk!
Um es auf den Punkt zu bringen:
All diejenigen, die da meinen, den schwersterkrankten Patienten für ihre Ideologien instrumentalisieren zu können, leisten einer künftig im Verborgenen stattfindenden, ggf. auch gewerblichen und mit Gewinnerzielungsabsicht orientierten Sterbehilfe und einem Sterbehilfetourismus Vorschub. Der schwersterkrankte Patient sieht sich genötigt, in die Anonymität abzudriften und da darf denn auch schon mal nachgefragt werden, wie ernsthaft es den Verkündern einer ars moriendi damit ist, dass ein Sterbenskranker in „Würde“ sterben soll, wenn er zu einer Auslandsreise ohne Wiederkehr genötigt wird!?
Nein – nicht unsere europäischen Nachbarn bilden das Schlusslicht in Europa in Sachen Grundrechtsschutz und Sterbehilfe, sondern wir hierzulande und dies haben wir „ethischen Großinquisitoren“ zu verdanken, die nach meiner festen Überzeugung Botschaften verkünden, die ganz und gar unhaltbar sind und lediglich als „individuelle Gewissensentscheidungen“ zu respektieren sind.
Gebt die ärztliche Assistenz beim Suizid frei und ihr werdet sehen, dass unsere Gesellschaft ein stückweit humaner geworden ist.
Vertrauen wir alle gemeinsam auf die Integrität unsere Ärzteschaft mit ihren jeweils für sie als innerlich verpflichtend empfundenen individuellen Gewissensentscheidungen und zwar ungeachtet eines „Zwangs“ zum trügerischen (berufs- oder kammer-)ethischen Konsens!
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Roger Kusch reitet wieder ...
Mitleidstötung, Kusch schon wieder und Schweizer Sorgfaltspflichten
23. Januar 2010
Wer, wie ich, einen google-alert Sterbehilfe hat, wird zur Zeit reichlich mit Meldungen bedacht: Roger Kusch reitet wieder, ein Mitleidstötungsprozess in England ist mit einem drastischen URteil zu Ende gegangen, in Köln wird vor dem Landgericht die Strafbarkeit nach einer selbstexekutierten Patientenverfügung verhandelt, in der Schweiz geht die gesellschaftliche Debatte über eine Verschärfung der Regeln für die organisierte Suizidbeihilfe weiter (und in Deutschland gibt es keine Meldung, was ja auch eine Nachricht sein kann, darüber, wie die neue schwarz-gelbe Koalition ihr strafbewehrtes Verbot der organisierten Suizidbeihilfe umsetzen will). ..... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... chten.aspx
23. Januar 2010
Wer, wie ich, einen google-alert Sterbehilfe hat, wird zur Zeit reichlich mit Meldungen bedacht: Roger Kusch reitet wieder, ein Mitleidstötungsprozess in England ist mit einem drastischen URteil zu Ende gegangen, in Köln wird vor dem Landgericht die Strafbarkeit nach einer selbstexekutierten Patientenverfügung verhandelt, in der Schweiz geht die gesellschaftliche Debatte über eine Verschärfung der Regeln für die organisierte Suizidbeihilfe weiter (und in Deutschland gibt es keine Meldung, was ja auch eine Nachricht sein kann, darüber, wie die neue schwarz-gelbe Koalition ihr strafbewehrtes Verbot der organisierten Suizidbeihilfe umsetzen will). ..... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... chten.aspx
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Gerhard Schenker
- Sr. Member
- Beiträge: 315
- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Der Gesetzgeber sollte schnellstens Klarheit schaffen
Wie mir scheint, ist allmählich die Zeit reif, dass seitens des Gesetzgebers, so oder so, Klarheit geschaffen wird. Die seit Jahren andauernden Diskussionen pro und kontro Sterbehilfe für bestimmte Ausnahmesituationen sollte m.E. schnellstens beendet werden.
G.Sch.
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
Roger Kusch bietet wieder Suizidbegleitung an
Neuer Sterbehilfe-Verein: Roger Kusch bietet wieder Suizidbegleitung an
Hamburg (ALfA). Der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch bietet wieder Suizidbeihilfe an. Medienberichten zufolge haben laut Kusch anonyme Helfer bereits zwei Menschen beim Suizid geholfen. Er selbst habe sich damit nach eigenem Bekunden jedoch nicht strafbar gemacht, da ein im Februar 2009 vom Hamburger Verwaltungsgerichts ausgesprochenes Verbot (siehe ALfA-Newsletter 07/09 vom 21.02.2009) nur fuer ihn gelte. Weitere 20 bis 30 suizidwillige Menschen stuenden Kusch zufolge bereits auf seiner Warteliste. Zur Abwicklung seiner Dienste hatte er Ende letzten Jahres eigens den Verein "SterbeHilfeDeutschland e.V." gegruendet, wie Kusch am 21. Januar auf seiner neuen Vereinswebseite bekannt gab. Unter anderem bietet der Verein laut Satzung Mitgliedern mit "hoffnungsloser Prognose, unertraeglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung" fuer einen Jahresbeitrag von 100 Euro oder einer lebenslangen Mitgliedschaft fuer 1000 Euro Hilfe beim Suizid mittels Medikamentenmix. Bei den Voraussetzungen ihrer Hilfe orientiere man sich laut Einfuehrungsseite an den Kriterien der Schweiz, wo die Begleitung von Suiziden seit langem gesellschaftlich anerkannt sei.
Vergangenes Jahr verlangte Kusch noch fuer eine Suizidbegleitung bis zu 8000 Euro. Dies habe seiner Ansicht nach seinem Projekt jedoch geschadet, heisst es in einem Bericht der Bild-Zeitung vom 22. Januar. Befuerchtungen, dass der Verein verboten wird, hat Kusch laut Aussage auf der Webseite in der Rubrik "Haeufige Fragen" nicht. Denn nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP soll "die gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung" unter Strafe gestellt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger habe erklaert, dass mit dem Gesetz nur "die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe" verboten werden solle (siehe ALfA-Newsletter 40/09 vom 24.10.2009). Der Verein handle jedoch nicht zur Gewinnerzielung.
Forderungen nach Verbot der organisierten Suizidbeihilfe
"Diejenigen, die geglaubt hatten, der organisierten Suizidbeihilfe sei ohne gesetzliche Regelungen beizukommen, sind nun auf entsetzliche Weise eines Besseren belehrt worden. Solange unsere Strafverfolgungsbehoerden bloss mit Pappschwertern ausgeruestet sind, kann einem menschenverachtenden Toetungshelfer wie Kusch niemals das Handwerk gelegt werden", kommentierte der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Presseaussendung das Bekenntnis Kuschs, seine Machenschaften weiter zu betreiben. Jetzt raeche sich, dass die Politik bislang nicht gehandelt habe. Es sei nun an der schwarz-gelben Regierung, keine Zeit mehr zu verlieren. Er forderte, der organisierten Suizidbeihilfe, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, schleunigst einen Riegel vorzuschieben. "Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben - egal ob er nun von kommerziell agierenden Geschaeftsleuten oder von menschenverachtenden Selbsttoetungsvereinen angeboten wird", so Brysch.
Auch die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk uebte scharfe Kritik an dem erneuten Vorstoss von Kusch. "Dieser neue Vorstoss von Herrn Kusch muesste allen klar machen, dass wir endlich ein strafrechtliches Verbot der gewerblichen und der organisierten Sterbehilfe brauchen", erklaerte Merk in einer Pressemitteilung am 22. Januar. Dabei verwies sie auf einen von Bayern und mehreren anderen Bundeslaendern ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Das blosse Verbot einer gewerblichen Sterbehilfe reiche nicht aus. "Herr Kusch wird sich sicherlich darauf berufen, mit seinem Verein kein Geld verdienen zu wollen. Dies zu widerlegen duerfte nicht einfach sein. Das zeigen auch die Erfahrungen in der Schweiz mit Dignitas und Exit. Wir duerfen aber auch nicht zulassen, dass die Selbsttoetung scheinbar normal wird, nur weil ein entsprechendes Dienstleistungsangebot besteht", warnte die Ministerin. Daraus koenne sich eine gesellschaftliche Erwartungshaltung entwickeln, dass schwer kranke und alte Menschen ihren Angehoerigen oder der Gemeinschaft nicht dauerhaft zur Last fallen, so ihre Befuerchtung. "Diese besondere Gefaehrdung menschlichen Lebens geht auch von nicht gewerblichen Organisationen aus. Anstelle eines solchen Vereins von Herrn Kusch benoetigen wir einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizbewegung in der Flaeche", forderte Merk.
Weitere Informationen:
Mitleidstoetung, Kusch schon wieder und Schweizer Sorgfaltspflichten
Von Oliver Tolmein
Wer, wie ich, einen google-alert Sterbehilfe hat, wird zur Zeit reichlich mit Meldungen bedacht:
FAZ.NET Blog Biopolitik 23.01.10
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... chten.aspx
Koalitionsvereinbarung: Strafe fuer gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung
ALfA-Newsletter 40/09 vom 24.10.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 5a34b26cad
Rueckzug nach oeffentlichem Druck: Kusch will keine weitere Suizidbegleitung durchfuehren
ALfA-Newsletter 07/09 vom 21.02.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... ee43a9af23
Quelle: Mitteilung vom 24.01.2010
Inhaltlich verantwortlich: C. Frodl
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Hamburg (ALfA). Der ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch bietet wieder Suizidbeihilfe an. Medienberichten zufolge haben laut Kusch anonyme Helfer bereits zwei Menschen beim Suizid geholfen. Er selbst habe sich damit nach eigenem Bekunden jedoch nicht strafbar gemacht, da ein im Februar 2009 vom Hamburger Verwaltungsgerichts ausgesprochenes Verbot (siehe ALfA-Newsletter 07/09 vom 21.02.2009) nur fuer ihn gelte. Weitere 20 bis 30 suizidwillige Menschen stuenden Kusch zufolge bereits auf seiner Warteliste. Zur Abwicklung seiner Dienste hatte er Ende letzten Jahres eigens den Verein "SterbeHilfeDeutschland e.V." gegruendet, wie Kusch am 21. Januar auf seiner neuen Vereinswebseite bekannt gab. Unter anderem bietet der Verein laut Satzung Mitgliedern mit "hoffnungsloser Prognose, unertraeglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung" fuer einen Jahresbeitrag von 100 Euro oder einer lebenslangen Mitgliedschaft fuer 1000 Euro Hilfe beim Suizid mittels Medikamentenmix. Bei den Voraussetzungen ihrer Hilfe orientiere man sich laut Einfuehrungsseite an den Kriterien der Schweiz, wo die Begleitung von Suiziden seit langem gesellschaftlich anerkannt sei.
Vergangenes Jahr verlangte Kusch noch fuer eine Suizidbegleitung bis zu 8000 Euro. Dies habe seiner Ansicht nach seinem Projekt jedoch geschadet, heisst es in einem Bericht der Bild-Zeitung vom 22. Januar. Befuerchtungen, dass der Verein verboten wird, hat Kusch laut Aussage auf der Webseite in der Rubrik "Haeufige Fragen" nicht. Denn nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP soll "die gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung" unter Strafe gestellt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger habe erklaert, dass mit dem Gesetz nur "die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe" verboten werden solle (siehe ALfA-Newsletter 40/09 vom 24.10.2009). Der Verein handle jedoch nicht zur Gewinnerzielung.
Forderungen nach Verbot der organisierten Suizidbeihilfe
"Diejenigen, die geglaubt hatten, der organisierten Suizidbeihilfe sei ohne gesetzliche Regelungen beizukommen, sind nun auf entsetzliche Weise eines Besseren belehrt worden. Solange unsere Strafverfolgungsbehoerden bloss mit Pappschwertern ausgeruestet sind, kann einem menschenverachtenden Toetungshelfer wie Kusch niemals das Handwerk gelegt werden", kommentierte der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Presseaussendung das Bekenntnis Kuschs, seine Machenschaften weiter zu betreiben. Jetzt raeche sich, dass die Politik bislang nicht gehandelt habe. Es sei nun an der schwarz-gelben Regierung, keine Zeit mehr zu verlieren. Er forderte, der organisierten Suizidbeihilfe, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, schleunigst einen Riegel vorzuschieben. "Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben - egal ob er nun von kommerziell agierenden Geschaeftsleuten oder von menschenverachtenden Selbsttoetungsvereinen angeboten wird", so Brysch.
Auch die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk uebte scharfe Kritik an dem erneuten Vorstoss von Kusch. "Dieser neue Vorstoss von Herrn Kusch muesste allen klar machen, dass wir endlich ein strafrechtliches Verbot der gewerblichen und der organisierten Sterbehilfe brauchen", erklaerte Merk in einer Pressemitteilung am 22. Januar. Dabei verwies sie auf einen von Bayern und mehreren anderen Bundeslaendern ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Das blosse Verbot einer gewerblichen Sterbehilfe reiche nicht aus. "Herr Kusch wird sich sicherlich darauf berufen, mit seinem Verein kein Geld verdienen zu wollen. Dies zu widerlegen duerfte nicht einfach sein. Das zeigen auch die Erfahrungen in der Schweiz mit Dignitas und Exit. Wir duerfen aber auch nicht zulassen, dass die Selbsttoetung scheinbar normal wird, nur weil ein entsprechendes Dienstleistungsangebot besteht", warnte die Ministerin. Daraus koenne sich eine gesellschaftliche Erwartungshaltung entwickeln, dass schwer kranke und alte Menschen ihren Angehoerigen oder der Gemeinschaft nicht dauerhaft zur Last fallen, so ihre Befuerchtung. "Diese besondere Gefaehrdung menschlichen Lebens geht auch von nicht gewerblichen Organisationen aus. Anstelle eines solchen Vereins von Herrn Kusch benoetigen wir einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizbewegung in der Flaeche", forderte Merk.
Weitere Informationen:
Mitleidstoetung, Kusch schon wieder und Schweizer Sorgfaltspflichten
Von Oliver Tolmein
Wer, wie ich, einen google-alert Sterbehilfe hat, wird zur Zeit reichlich mit Meldungen bedacht:
FAZ.NET Blog Biopolitik 23.01.10
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... chten.aspx
Koalitionsvereinbarung: Strafe fuer gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung
ALfA-Newsletter 40/09 vom 24.10.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 5a34b26cad
Rueckzug nach oeffentlichem Druck: Kusch will keine weitere Suizidbegleitung durchfuehren
ALfA-Newsletter 07/09 vom 21.02.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... ee43a9af23
Quelle: Mitteilung vom 24.01.2010
Inhaltlich verantwortlich: C. Frodl
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Keine Kommerzialisierung des Suizids
Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 25.01.2010:
Hoppe: Keine Kommerzialisierung des Suizids
„Herrn Kusch geht es offenbar wieder einmal nur darum, sich selbst in Szene zu setzen. Es ist doch zynisch und abstoßend, eine Warteliste zum Selbstmord zu erstellen. Dieser Verein ist nichts anderes als der Versuch, aus Beihilfe zum Suizid ein Geschäft zu machen. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen“, sagte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zu dem vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründeten Verein „Sterbe Hilfe Deutschland e.V.“.
„Unheilbar kranke Menschen können ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden, wenn sie nicht alleine gelassen werden, menschliche Zuwendung erfahren und professionell betreut werden. Daran werden wir unverbrüchlich festhalten“, so Hoppe.
„Wir fordern ein gesetzliches Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, mit dem sogenannten Sterbehilfe-Organisationen ein Riegel vorgeschoben werden kann. Der Gesetzgeber darf einfach nicht zulassen, dass solche Vereine gegründet werden. Die Kommerzialisierung des Suizids muss verboten werden. Denn von da aus ist der Weg nicht mehr weit in eine Gesellschaft, die den Menschen den Tod nahelegt, wenn sie mit dem Leben nicht mehr zurechtkommen“, warnte Hoppe.
Hoppe: Keine Kommerzialisierung des Suizids
„Herrn Kusch geht es offenbar wieder einmal nur darum, sich selbst in Szene zu setzen. Es ist doch zynisch und abstoßend, eine Warteliste zum Selbstmord zu erstellen. Dieser Verein ist nichts anderes als der Versuch, aus Beihilfe zum Suizid ein Geschäft zu machen. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen“, sagte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zu dem vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründeten Verein „Sterbe Hilfe Deutschland e.V.“.
„Unheilbar kranke Menschen können ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden, wenn sie nicht alleine gelassen werden, menschliche Zuwendung erfahren und professionell betreut werden. Daran werden wir unverbrüchlich festhalten“, so Hoppe.
„Wir fordern ein gesetzliches Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, mit dem sogenannten Sterbehilfe-Organisationen ein Riegel vorgeschoben werden kann. Der Gesetzgeber darf einfach nicht zulassen, dass solche Vereine gegründet werden. Die Kommerzialisierung des Suizids muss verboten werden. Denn von da aus ist der Weg nicht mehr weit in eine Gesellschaft, die den Menschen den Tod nahelegt, wenn sie mit dem Leben nicht mehr zurechtkommen“, warnte Hoppe.
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Lutz Barth
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Umdenken erforderlich!
Innerhalb von zwei Wochen hat sich beim Präsidenten der BÄK ein Meinungswandel vollzogen. Erst unter dem 12.01.10 hat er mitgeteilt: „Wie brauchen kein neues Gesetz, um der kommerziellen Sterbehilfe einen Riegel vorzuschieben“ (vgl. dazu BÄK v. 12.01.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7963.7987 <<<).
Ob dieser Meinungsumschwung darauf zurückzuführen ist, dass eine namhafte Patientenschutzorganisation diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten hat und sich die BÄK nun hat tatsächlich „belehren“ lassen, ist eine offene Frage, wenngleich die BÄK nunmehr nicht „stehen bleiben sollte“:
Sie ist aufgefordert, angesichts der aktuellen Ereignisse ihren Widerstand gegen die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe aufzugeben, denn wenn überhaupt jemand zur lege artis Behandlung auch mit Blick auf den freien Suizid befähigt ist, dann ist es die Ärztin oder der Arzt.
Ob dieser Meinungsumschwung darauf zurückzuführen ist, dass eine namhafte Patientenschutzorganisation diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten hat und sich die BÄK nun hat tatsächlich „belehren“ lassen, ist eine offene Frage, wenngleich die BÄK nunmehr nicht „stehen bleiben sollte“:
Sie ist aufgefordert, angesichts der aktuellen Ereignisse ihren Widerstand gegen die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe aufzugeben, denn wenn überhaupt jemand zur lege artis Behandlung auch mit Blick auf den freien Suizid befähigt ist, dann ist es die Ärztin oder der Arzt.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Rösler geht juristisch gegen Sterbehelfer Kusch vor
Rösler geht juristisch gegen Sterbehelfer Kusch vor
München – Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geht einem Pressebericht zufolge juristisch gegen Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch vor. Grund sei ein Foto des Ministers auf der Internetseite des im Januar von Kusch gegründeten Vereins [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=34281
München – Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geht einem Pressebericht zufolge juristisch gegen Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch vor. Grund sei ein Foto des Ministers auf der Internetseite des im Januar von Kusch gegründeten Vereins [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=34281
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Lutz Barth
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Ob das Sinn macht?
Wie wir der Berichterstattung entnehmen können,
Vgl. dazu im Übrigen auch den Beitrag im Focus v. 31.01.10 >>> http://www.focus.de/politik/deutschland ... 75812.html <<< mit einem Online-Voting zur Frage „Befürten Sie Sterbehilfe?“
will sich der Bundesgesundheitsminister nicht unter Verwendung seines Bildes und einer ihm zugeschriebenen Äußerung für Zwecke des Sterbehelfers Kusch instrumentalisieren lassen. Nun – ob dem so ist oder war, soll diesseits nicht bewertet werden und es dürfte wohl ganz entscheidend darauf ankommen, ob und inwieweit sich der Minister bereits zu Fragen des ärztlich assistierten Suizids geäußert hat.
Hier hat Roger Kusch „Beweis angetreten“ und auf einen am 29.11.05 erschienen Artikel in der TAZ unter dem Tenor "Liberale empfangen 'Dignitas´-Chef" verwiesen. Vgl. dazu im Übrigen die Frankfurter Rundschau vom gleichen Tage.
Dass nunmehr offensichtlich Philipp Rösler einen Meinungswandel vollzogen hat, ist legitim. Zumindest spricht er sich deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus (vgl. dazu Philipp Rösler¬ – klare Absage an aktive Sterbehilfe, in Ärzteblatt.de – BLOG v. 28.01.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/blogs/39866/P ... ehilfe.htm ).
Ob hiermit zugleich aber eine Absage an die Möglichkeit zur ärztlichen Suizidbeihilfe verbunden ist, bleibt nach wie vor eine offene Frage, zumal es unbestritten sein dürfte, dass auch die Palliativmedizin an Grenzen stößt!
Ungeachtet dessen bleibt es aber dem Minister unbenommen, seine ureigene Gewissensentscheidung zu treffen, auch wenn diesbezüglich ein Teil der Ärzteschaft und der Bevölkerung durchaus in Grenzen eine Sterbehilfe befürworten. Die Gewissensentscheidung eines Ministers wiegt nun allerdings nicht schwer, als die einer anderen Person und insofern sollte eine aufrichtige Debatte in unserer Gesellschaft geführt werden, als sich auf „Nebenkriegsschauplätzen“ zu bewegen.
Sofern im Übrigen Zweifel an der Kernaussage gehegt werden, darf hier auf eine Pressemitteilung des HVD – patientenverfügung.de v. 28.11.05 unter dem Link >>> http://www.patientenverfuegung.de/node/3773 <<< (html) verwiesen werden.
Dass nunmehr der Minister seine Auffassung geändert haben dürfte, ändert wohl nichts an seiner ehemaligen Aussage.
Sofern also im Diskurs hieran erinnert wird, ggf. auch unter Beifügung eines Fotos, erscheint mir denn auch nicht als so großes Problem, mit dem in der Folge die Gerichte zu beschäftigen sind, mal ganz abgesehen davon, dass Herr Rösler eine Person der Gegenwartsgeschichte ist und im Übrigen sein Bildnis dreifach unter seiner Homepage >>> http://www.philipp-roesler.de/ unter der Rubrik Medien / Pressefotos eingestellt ist.
Sei es drum – in der Sache selbst wird freilich die Debatte weiterzuführen sein und da erscheint mir persönlich doch der Kommentar im o.a. BLOG des Ärzteblatts ein wenig verfrüht zu sein, wonach man/frau „also zuversichtlich sein (kann), dass Regierung und Bundesärztekammer sich für einen Ausbau der Palliativmedizin einsetzen werden und dass auch künftig Bestrebungen, die sich für eine Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe einsetzen, nicht mit offizieller Unterstützung von Ärzteschaft und Politik rechnen können.“
Dass die Palliativmedizin weiter ausgebaut gehört, ist ohne Frage eine berechtigte Forderung, wenngleich diese eben nicht in Grenzfällen eine ärztliche Suizidbegleitung ausschließt!
Gleichwohl werden allerdings auch Politiker – gleich im welchem Amt – nicht umhinkommen, die Gewissensentscheidung der Ärzte aber eben auch das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zu respektieren. Persönliche Nähe oder Erfahrungen mit kirchlichen Einrichtungen vermögen hieran ebenso wenig etwas zu ändern wie das christliche Menschenbild, das eben nur ein „Bild“ unter vielen ist. Abgeordnete haben sich diesbezüglich zu bescheiden und sind in erster Linie an den Grundsatz der religiösen Neutralität zu halten.
Vgl. dazu im Übrigen auch den Beitrag im Focus v. 31.01.10 >>> http://www.focus.de/politik/deutschland ... 75812.html <<< mit einem Online-Voting zur Frage „Befürten Sie Sterbehilfe?“
will sich der Bundesgesundheitsminister nicht unter Verwendung seines Bildes und einer ihm zugeschriebenen Äußerung für Zwecke des Sterbehelfers Kusch instrumentalisieren lassen. Nun – ob dem so ist oder war, soll diesseits nicht bewertet werden und es dürfte wohl ganz entscheidend darauf ankommen, ob und inwieweit sich der Minister bereits zu Fragen des ärztlich assistierten Suizids geäußert hat.
Hier hat Roger Kusch „Beweis angetreten“ und auf einen am 29.11.05 erschienen Artikel in der TAZ unter dem Tenor "Liberale empfangen 'Dignitas´-Chef" verwiesen. Vgl. dazu im Übrigen die Frankfurter Rundschau vom gleichen Tage.
Dass nunmehr offensichtlich Philipp Rösler einen Meinungswandel vollzogen hat, ist legitim. Zumindest spricht er sich deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus (vgl. dazu Philipp Rösler¬ – klare Absage an aktive Sterbehilfe, in Ärzteblatt.de – BLOG v. 28.01.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/blogs/39866/P ... ehilfe.htm ).
Ob hiermit zugleich aber eine Absage an die Möglichkeit zur ärztlichen Suizidbeihilfe verbunden ist, bleibt nach wie vor eine offene Frage, zumal es unbestritten sein dürfte, dass auch die Palliativmedizin an Grenzen stößt!
Ungeachtet dessen bleibt es aber dem Minister unbenommen, seine ureigene Gewissensentscheidung zu treffen, auch wenn diesbezüglich ein Teil der Ärzteschaft und der Bevölkerung durchaus in Grenzen eine Sterbehilfe befürworten. Die Gewissensentscheidung eines Ministers wiegt nun allerdings nicht schwer, als die einer anderen Person und insofern sollte eine aufrichtige Debatte in unserer Gesellschaft geführt werden, als sich auf „Nebenkriegsschauplätzen“ zu bewegen.
Sofern im Übrigen Zweifel an der Kernaussage gehegt werden, darf hier auf eine Pressemitteilung des HVD – patientenverfügung.de v. 28.11.05 unter dem Link >>> http://www.patientenverfuegung.de/node/3773 <<< (html) verwiesen werden.
Dass nunmehr der Minister seine Auffassung geändert haben dürfte, ändert wohl nichts an seiner ehemaligen Aussage.
Sofern also im Diskurs hieran erinnert wird, ggf. auch unter Beifügung eines Fotos, erscheint mir denn auch nicht als so großes Problem, mit dem in der Folge die Gerichte zu beschäftigen sind, mal ganz abgesehen davon, dass Herr Rösler eine Person der Gegenwartsgeschichte ist und im Übrigen sein Bildnis dreifach unter seiner Homepage >>> http://www.philipp-roesler.de/ unter der Rubrik Medien / Pressefotos eingestellt ist.
Sei es drum – in der Sache selbst wird freilich die Debatte weiterzuführen sein und da erscheint mir persönlich doch der Kommentar im o.a. BLOG des Ärzteblatts ein wenig verfrüht zu sein, wonach man/frau „also zuversichtlich sein (kann), dass Regierung und Bundesärztekammer sich für einen Ausbau der Palliativmedizin einsetzen werden und dass auch künftig Bestrebungen, die sich für eine Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe einsetzen, nicht mit offizieller Unterstützung von Ärzteschaft und Politik rechnen können.“
Dass die Palliativmedizin weiter ausgebaut gehört, ist ohne Frage eine berechtigte Forderung, wenngleich diese eben nicht in Grenzfällen eine ärztliche Suizidbegleitung ausschließt!
Gleichwohl werden allerdings auch Politiker – gleich im welchem Amt – nicht umhinkommen, die Gewissensentscheidung der Ärzte aber eben auch das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zu respektieren. Persönliche Nähe oder Erfahrungen mit kirchlichen Einrichtungen vermögen hieran ebenso wenig etwas zu ändern wie das christliche Menschenbild, das eben nur ein „Bild“ unter vielen ist. Abgeordnete haben sich diesbezüglich zu bescheiden und sind in erster Linie an den Grundsatz der religiösen Neutralität zu halten.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Neuer Sterbehilfeverein & die Werbung
Rechtsstreit: Roger Kusch wirbt mit Gesundheitsminister Roesler auf neuer Sterbehilfevereins-Webseite
Hamburg / Berlin (ALfA). Der umstrittene Sterbehelfer Dr. Roger Kusch, ehemalige Hamburger Justizsenator und Vorsitzender des vor kurzem von ihm gegruendeten "SterbeHilfeDeutschland e.V.", sorgt weiter fuer Wirbel. Diesmal jedoch nicht durch Suizidbegleitungsbekenntnisse (siehe ALfA-Newsletter 03/10 vom 23.01.2010) sondern durch Instrumentalisierung des Gesundheitsministers Dr. Philipp Roesler zu Werbezwecken auf der neuen Vereinswebseite. Konkret verwendete Kusch dort ein Bild des Ministers und unterlegte dieses mit dem Zitat: "Unser Gesundheitsminister (Bildeinschub) Dr. Philip Roesler haelt in bestimmten Situationen assistierte Selbsttoetung fuer den richtigen Weg". Hiergegen geht Roesler laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus in der Onlineausgabe vom 31. Januar nun juristisch vor, da er "sich fuer eine falsche Sache instrumentalisiert" sieht. Das werde man nicht dulden, so sein Ministeriumssprecher. Kusch hatte als Quelle fuer sein Zitat auf einen alten TAZ-Artikel vom 29. November 2005 ueber eine FDP-Tagung, an der auch Roesler als damaliger Chef der niedersaechsischen Landtagsfraktion teilnahm, verwiesen. Wenig spaeter nach dem Focus-Bericht war das beanstandete Bild und das Zitat nach Erlass einer Unterlassungsklage auf der Webseite von Kusch entfernt worden.
Doch damit nicht genug. Kusch platzierte das Bild kurzerhand auf der Webseite seines vorherigen Sterbehilfe-Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.", verbunden mit der Ueberschrift: "Die Meinungsvielfalt des Dr. Philipp Roesler" und diversen verlinkten aktuellen Artikeln ueber den Streit sowie den TAZ-Artikel und dem dortigen Zusatz: "... fuehlt sich von der TAZ falsch zitiert." Wie die Bildzeitung am 1. Februar berichtete, habe das Ministerium umgehend eine weitere Unterlassungserklaerung gegen Kusch erwirkt. Geaendert hat sich an der zweiten beanstandeten Webseite jedoch bisher nichts, weshalb davon auszugehen ist, dass Kusch die Sache offenbar aussitzen will.
In seinem FAZ- Blog Biopolitik hakte Dr. Oliver Tolmein unterdessen beim Gesundheitsministerium nach, was es mit dem TAZ-Bericht auf sich hat und wie es Bundesminister Dr. Roesler nun mit dem Thema Sterbehilfe und Suizidbegleitung haelt. Doch die Antworten zu Tolmeins Email-Interview vielen schwammig aus. Roeslers Sprecher verwies u. a. auf ein Wortprotokoll der damaligen FDP-Veranstaltung und erklaerte, er sei von der TAZ falsch zitiert worden. Wie das alles zu deuten ist, ist im ausfuehrlichen Blog-Beitrag unten nachzulesen. Es bleibt abzuwarten, wie der Juristenstreit zwischen Roesler und Kusch ausgeht. Sicher ist, dass Kusch jede Moeglichkeit nutzt, um auf sich und sein Anliegen aufmerksam zu machen. Dazu scheint ihm nach wie vor jedes Mittel recht zu sein.
Weitere Informationen:
Roeslers wahre Worte, Ressortdisziplin und die assistierte Selbsttoetung - ein E-Mail-Interview
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 03.02.10
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... rview.aspx
Neuer Sterbehilfe-Verein: Roger Kusch bietet wieder Suizidbegleitung an
ALfA-Newsletter 03/10 vom 23.01.2010
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... ecab0fa244
Quelle: Mitteilung vom 8.2.2010
Inhaltlich verantwortlich: C. Frodl
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Hamburg / Berlin (ALfA). Der umstrittene Sterbehelfer Dr. Roger Kusch, ehemalige Hamburger Justizsenator und Vorsitzender des vor kurzem von ihm gegruendeten "SterbeHilfeDeutschland e.V.", sorgt weiter fuer Wirbel. Diesmal jedoch nicht durch Suizidbegleitungsbekenntnisse (siehe ALfA-Newsletter 03/10 vom 23.01.2010) sondern durch Instrumentalisierung des Gesundheitsministers Dr. Philipp Roesler zu Werbezwecken auf der neuen Vereinswebseite. Konkret verwendete Kusch dort ein Bild des Ministers und unterlegte dieses mit dem Zitat: "Unser Gesundheitsminister (Bildeinschub) Dr. Philip Roesler haelt in bestimmten Situationen assistierte Selbsttoetung fuer den richtigen Weg". Hiergegen geht Roesler laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus in der Onlineausgabe vom 31. Januar nun juristisch vor, da er "sich fuer eine falsche Sache instrumentalisiert" sieht. Das werde man nicht dulden, so sein Ministeriumssprecher. Kusch hatte als Quelle fuer sein Zitat auf einen alten TAZ-Artikel vom 29. November 2005 ueber eine FDP-Tagung, an der auch Roesler als damaliger Chef der niedersaechsischen Landtagsfraktion teilnahm, verwiesen. Wenig spaeter nach dem Focus-Bericht war das beanstandete Bild und das Zitat nach Erlass einer Unterlassungsklage auf der Webseite von Kusch entfernt worden.
Doch damit nicht genug. Kusch platzierte das Bild kurzerhand auf der Webseite seines vorherigen Sterbehilfe-Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.", verbunden mit der Ueberschrift: "Die Meinungsvielfalt des Dr. Philipp Roesler" und diversen verlinkten aktuellen Artikeln ueber den Streit sowie den TAZ-Artikel und dem dortigen Zusatz: "... fuehlt sich von der TAZ falsch zitiert." Wie die Bildzeitung am 1. Februar berichtete, habe das Ministerium umgehend eine weitere Unterlassungserklaerung gegen Kusch erwirkt. Geaendert hat sich an der zweiten beanstandeten Webseite jedoch bisher nichts, weshalb davon auszugehen ist, dass Kusch die Sache offenbar aussitzen will.
In seinem FAZ- Blog Biopolitik hakte Dr. Oliver Tolmein unterdessen beim Gesundheitsministerium nach, was es mit dem TAZ-Bericht auf sich hat und wie es Bundesminister Dr. Roesler nun mit dem Thema Sterbehilfe und Suizidbegleitung haelt. Doch die Antworten zu Tolmeins Email-Interview vielen schwammig aus. Roeslers Sprecher verwies u. a. auf ein Wortprotokoll der damaligen FDP-Veranstaltung und erklaerte, er sei von der TAZ falsch zitiert worden. Wie das alles zu deuten ist, ist im ausfuehrlichen Blog-Beitrag unten nachzulesen. Es bleibt abzuwarten, wie der Juristenstreit zwischen Roesler und Kusch ausgeht. Sicher ist, dass Kusch jede Moeglichkeit nutzt, um auf sich und sein Anliegen aufmerksam zu machen. Dazu scheint ihm nach wie vor jedes Mittel recht zu sein.
Weitere Informationen:
Roeslers wahre Worte, Ressortdisziplin und die assistierte Selbsttoetung - ein E-Mail-Interview
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 03.02.10
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... rview.aspx
Neuer Sterbehilfe-Verein: Roger Kusch bietet wieder Suizidbegleitung an
ALfA-Newsletter 03/10 vom 23.01.2010
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... ecab0fa244
Quelle: Mitteilung vom 8.2.2010
Inhaltlich verantwortlich: C. Frodl
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Kusch lässt sich von Ärzten bei Sterbehilfe helfen
Kusch laesst sich von Aerzten bei Sterbehilfe helfen
Von Matthias Kamann
Der fruehere Hamburger Justizsenator Roger Kusch will erneut Sterbehilfe anbieten, mit einem neuen Verein. Im Gespraech erzaehlt Kusch, wie viel der Tod kostet, warum er Suizid fuer das oberste Prinzip haelt und warum er Sterbehilfe bei zwei Frauen geleistet hat, die nicht aussichtslos krank waren.
WELT Online 20.02.10
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... elfen.html
Quelle: Mitteilung vom 21.02.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
ALfA-Newsletter 07/10 vom 20.02.2010
Von Matthias Kamann
Der fruehere Hamburger Justizsenator Roger Kusch will erneut Sterbehilfe anbieten, mit einem neuen Verein. Im Gespraech erzaehlt Kusch, wie viel der Tod kostet, warum er Suizid fuer das oberste Prinzip haelt und warum er Sterbehilfe bei zwei Frauen geleistet hat, die nicht aussichtslos krank waren.
WELT Online 20.02.10
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... elfen.html
Quelle: Mitteilung vom 21.02.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
ALfA-Newsletter 07/10 vom 20.02.2010
Viel interessanter ist doch die Entwicklung in Holland. Schließlich ist dort die Euthanasie schon fast auf dem Niveau des letzten Jahrhunderts. Da wird der Betroffenen schon lange nicht mehr gefragt, ob sein Leben einen Sinn macht. Das besorgen dort schon andere, natürlich mit gesetzgeberischer Zustimmung - zumindest jedenfalls Duldung.
Es wird gewiß noch interessant werden.
Zuerst waren es die angeblich sooo schwer Kranken, denen man einen "gnädigen" Tod gewähren wollte, heute sind es bereits rd. 10 % aller Sterbefälle in der Landunternation. Ist schon eine kulturelle Meisterleistung, wenn einerseits bereits rd. 2000 Kinder als lebensunwert bezeichnet und euthanasiert werden und andererseits ein Aufschrei durchs Volk geht, wenn ein Einzelner z. B. in Belgien ebenfalls aus eigener Machtvollkommenheit solches praktiziert.
Ja, ja, die Motive.
Nun, Herr Barth, Sie schreiben
"Wir brauchen keine moderne „ethische Inquisition“ – weder durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, private Vereine oder Stiftungen!"
Was brauchen wir denn? Mörder wie Hitler? Wer Euthanasie will, sollte sich über dieses Scheusal nicht aufregen. Wie abgefahren ist eigentlich ihr Denken? Sie sprechen von Werten und Grundrechten? Das ist doch lachhaft.
Ich will nicht von selbstherrlichen Leute für lebensunwert erklärt und dann euthanasiert werden. Genau das ist es, was Sie letztlich fordern. Oder sind sie so naiv zu glauben, daß der erste Schritt, den Sie jetzt gehen wollen, der Letzte ist? Der Mensch ist bereits zur Bestie geworden. Und dem reden Sie das Wort?????
Die rd. 2000 Kinder, die in Holland jedes Jahr ermordet werden, wollten nicht sterben, das haben andere entschieden, die sich für berufen erklärten
Die rd. 10000 ohne ihr Zutun von Ärzten in Holland jedes Jahr Ermordeten wollten nicht sterben, das haben andere entschieden, die sich für berufen erklärten
Die Millionen ermordete Juden, Sinti und Roma, und andere Randgruppen der damaligen Gesellschaft wollten nicht sterben, das haben andere entschieden, die sich für berufen erklärten
Sagen Sie mir, wo ist da ein Unterschied? Würde? Menschlichkeit? Grundrecht? Sind Sie vielleicht das Sandmännchen mit den Sandstreuer?
Sie machen mich wütend mit diesem selbstherrlichen Gerede von Menschenwürde und Selbstbestimmung.
Es wird gewiß noch interessant werden.
Zuerst waren es die angeblich sooo schwer Kranken, denen man einen "gnädigen" Tod gewähren wollte, heute sind es bereits rd. 10 % aller Sterbefälle in der Landunternation. Ist schon eine kulturelle Meisterleistung, wenn einerseits bereits rd. 2000 Kinder als lebensunwert bezeichnet und euthanasiert werden und andererseits ein Aufschrei durchs Volk geht, wenn ein Einzelner z. B. in Belgien ebenfalls aus eigener Machtvollkommenheit solches praktiziert.
Ja, ja, die Motive.
Nun, Herr Barth, Sie schreiben
"Wir brauchen keine moderne „ethische Inquisition“ – weder durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, private Vereine oder Stiftungen!"
Was brauchen wir denn? Mörder wie Hitler? Wer Euthanasie will, sollte sich über dieses Scheusal nicht aufregen. Wie abgefahren ist eigentlich ihr Denken? Sie sprechen von Werten und Grundrechten? Das ist doch lachhaft.
Ich will nicht von selbstherrlichen Leute für lebensunwert erklärt und dann euthanasiert werden. Genau das ist es, was Sie letztlich fordern. Oder sind sie so naiv zu glauben, daß der erste Schritt, den Sie jetzt gehen wollen, der Letzte ist? Der Mensch ist bereits zur Bestie geworden. Und dem reden Sie das Wort?????
Die rd. 2000 Kinder, die in Holland jedes Jahr ermordet werden, wollten nicht sterben, das haben andere entschieden, die sich für berufen erklärten
Die rd. 10000 ohne ihr Zutun von Ärzten in Holland jedes Jahr Ermordeten wollten nicht sterben, das haben andere entschieden, die sich für berufen erklärten
Die Millionen ermordete Juden, Sinti und Roma, und andere Randgruppen der damaligen Gesellschaft wollten nicht sterben, das haben andere entschieden, die sich für berufen erklärten
Sagen Sie mir, wo ist da ein Unterschied? Würde? Menschlichkeit? Grundrecht? Sind Sie vielleicht das Sandmännchen mit den Sandstreuer?
Sie machen mich wütend mit diesem selbstherrlichen Gerede von Menschenwürde und Selbstbestimmung.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
-
Lutz Barth
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- Registriert: 26.12.2007, 10:05
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Unsäglicher Diskussionsstil
Verehrter Johannes.
Ihr Diskussionsstil lässt mehr als zu wünschen übrig und zeigt, dass Sie erkennbar nicht willens sind, sich überhaupt angemessen auf das Thema einzulassen. Ihr pseudowissenschaftlicher Versuch, die Geschichte zu kontextualisieren, ist nicht nur gescheitert, sondern ist mit einem Populismus besonderer Art gleichzusetzen, der dem Mainstream geschuldet ist.
Es scheint in Mode zu kommen, ein seriöse Debatte dadurch zu belasten, in dem exakt solche Beiträge, wie der von Ihnen, veröffentlicht werden und zwar einzig mit dem Ziel, die Diskutanten - vorzugsweise die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe - zu diskreditieren und - was ich persönlich für höchst verwerflich und unverschämt erachte - in die Nähe eines Unrechtsregimes rücken.
Dieser Vorwurf ist absurd und sofern Sie meinen, dass der eine oder andere Beitrag nichts als "selbstherrliches Gerede" sei, fehlt Ihnen offensichtlich das notwendige Wissen, aber auch die Intuition für bedeutsame Verfassungsfragen.
Ihre Aufregung könnte sich nach einem dringend zu empfehlenden Lesestudium legen, wenngleich ich bei Ihrem Sendungsbewusstsein allerdings nicht die Hoffnung habe, dass Sie hierdurch zu ausgewogenen Einsichten gelangen.
Vielleicht sollten Sie sich ein wenig disziplinieren und sich nicht unbedingt auf ein Thema einlassen, dass Sie m.E. persönlich überfordert, denn anders kann ich mir Ihre verbalen Entgleisungen nicht erklären, zumal Sie doch ansonsten bemüht sind, uns hier im Forum von christlichen Tugenden zu überzeugen. Ich hingegen erwarte "nur" Toleranz für Andersdenkende und da Wissenschaft der Wettbewerb um das bessere Argument ist, beschränke ich mich lieber auf Fachdiskussionen, anstatt Hobbyphilosophie zu betreiben.
Insofern nimmt es nicht wunder, dass derzeit der Diskurs auch auf höchster Ebene mittelmäßig geführt wird, da insoweit den Gegner durchgreifende Argumente gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe fehlen.
Ihre Wut mag sich bei einer Tasse Tee oder Kaffee legen, insbesondere wenn Sie sich auf die von Ihnen angemahnten Tugenden besinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lutz Barth
Ihr Diskussionsstil lässt mehr als zu wünschen übrig und zeigt, dass Sie erkennbar nicht willens sind, sich überhaupt angemessen auf das Thema einzulassen. Ihr pseudowissenschaftlicher Versuch, die Geschichte zu kontextualisieren, ist nicht nur gescheitert, sondern ist mit einem Populismus besonderer Art gleichzusetzen, der dem Mainstream geschuldet ist.
Es scheint in Mode zu kommen, ein seriöse Debatte dadurch zu belasten, in dem exakt solche Beiträge, wie der von Ihnen, veröffentlicht werden und zwar einzig mit dem Ziel, die Diskutanten - vorzugsweise die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe - zu diskreditieren und - was ich persönlich für höchst verwerflich und unverschämt erachte - in die Nähe eines Unrechtsregimes rücken.
Dieser Vorwurf ist absurd und sofern Sie meinen, dass der eine oder andere Beitrag nichts als "selbstherrliches Gerede" sei, fehlt Ihnen offensichtlich das notwendige Wissen, aber auch die Intuition für bedeutsame Verfassungsfragen.
Ihre Aufregung könnte sich nach einem dringend zu empfehlenden Lesestudium legen, wenngleich ich bei Ihrem Sendungsbewusstsein allerdings nicht die Hoffnung habe, dass Sie hierdurch zu ausgewogenen Einsichten gelangen.
Vielleicht sollten Sie sich ein wenig disziplinieren und sich nicht unbedingt auf ein Thema einlassen, dass Sie m.E. persönlich überfordert, denn anders kann ich mir Ihre verbalen Entgleisungen nicht erklären, zumal Sie doch ansonsten bemüht sind, uns hier im Forum von christlichen Tugenden zu überzeugen. Ich hingegen erwarte "nur" Toleranz für Andersdenkende und da Wissenschaft der Wettbewerb um das bessere Argument ist, beschränke ich mich lieber auf Fachdiskussionen, anstatt Hobbyphilosophie zu betreiben.
Insofern nimmt es nicht wunder, dass derzeit der Diskurs auch auf höchster Ebene mittelmäßig geführt wird, da insoweit den Gegner durchgreifende Argumente gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe fehlen.
Ihre Wut mag sich bei einer Tasse Tee oder Kaffee legen, insbesondere wenn Sie sich auf die von Ihnen angemahnten Tugenden besinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Verehrter Herr Barth,
Ich bin mir im Klaren darüber, daß die Befürworter der "aktiven Sterbehilfe" über kurz oder lang auch die deutsche Politik überrannt haben werden.
Ich bin mir im Klaren darüber, daß auch in Deutschland über kurz oder lang nicht bei Jenen stehen geblieben wird, von denen heute gesagt wird, daß es ihr ausdrücklicher Wunsch ist von Fremden zu Tode gebracht zu werden.
Ich bin mir im Klaren darüber, daß auch in Deutschland über kurz oder lang wie derzeit in den Niederlanden die Entscheidung über Leben oder Tod nicht mehr in der Hand des Einzelnen bleiben wird, sondern von anderen getroffen werden wird.
Ich gehe davon aus, daß wie in den Niederlanden zunächst Schwerstkranke zu den Opfern dieser Fremdentscheidungen werden, dann unerwünschte Kinder, dann u. U. unbequeme, nicht mit dieser Entwicklung konform gehen wollende Mitbürger dran glauben werden.
Es gibt nichts Neues unter der Sonne - eine große Weisheit.
Auch wenn Sie persönlich das derzeit noch in den Bereich der Phantasie verweisen wollen, andere Köpfe haben bereits ihre Pläne, die bisher nur als "vorsichtige Überlegungen" in die Öffentlichkeit lanciert werden. Ich gehe davon aus, daß auch Sie diese Entwicklung nicht aufhalten werden, wenn es denn so weit ist.
Stimmt es etwa nicht, daß mittlerweile über 50 % der deutschen Bevölkerung der aktiven Sterbehilfe aufgeschlossen gegenüber steht? Auch wenn Sie von einer seriösen Debatte sprechen - nichts ist an dieser Entwicklung seriös.
Wir sprechen noch mal darüber, wenn uns die Zukunft eingeholt hat. Ob Sie dann immer noch mit Verfassungsfragen kommen ....? Da habe ich ernsthafte Zweifel.
Es wurde schon zu oft gesagt: Das habe ich nicht gewollt, als ich ...
Ich bin mir im Klaren darüber, daß die Befürworter der "aktiven Sterbehilfe" über kurz oder lang auch die deutsche Politik überrannt haben werden.
Ich bin mir im Klaren darüber, daß auch in Deutschland über kurz oder lang nicht bei Jenen stehen geblieben wird, von denen heute gesagt wird, daß es ihr ausdrücklicher Wunsch ist von Fremden zu Tode gebracht zu werden.
Ich bin mir im Klaren darüber, daß auch in Deutschland über kurz oder lang wie derzeit in den Niederlanden die Entscheidung über Leben oder Tod nicht mehr in der Hand des Einzelnen bleiben wird, sondern von anderen getroffen werden wird.
Ich gehe davon aus, daß wie in den Niederlanden zunächst Schwerstkranke zu den Opfern dieser Fremdentscheidungen werden, dann unerwünschte Kinder, dann u. U. unbequeme, nicht mit dieser Entwicklung konform gehen wollende Mitbürger dran glauben werden.
Es gibt nichts Neues unter der Sonne - eine große Weisheit.
Auch wenn Sie persönlich das derzeit noch in den Bereich der Phantasie verweisen wollen, andere Köpfe haben bereits ihre Pläne, die bisher nur als "vorsichtige Überlegungen" in die Öffentlichkeit lanciert werden. Ich gehe davon aus, daß auch Sie diese Entwicklung nicht aufhalten werden, wenn es denn so weit ist.
Stimmt es etwa nicht, daß mittlerweile über 50 % der deutschen Bevölkerung der aktiven Sterbehilfe aufgeschlossen gegenüber steht? Auch wenn Sie von einer seriösen Debatte sprechen - nichts ist an dieser Entwicklung seriös.
Wir sprechen noch mal darüber, wenn uns die Zukunft eingeholt hat. Ob Sie dann immer noch mit Verfassungsfragen kommen ....? Da habe ich ernsthafte Zweifel.
Es wurde schon zu oft gesagt: Das habe ich nicht gewollt, als ich ...
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
aktive Sterbehilfe wäre wohl ausnahmsweise zulässig
Art. 2 GG garantiert das Recht auf Leben. Daran hat sich die staatliche Ordnung auszurichten.
Zunächst gehört dazu, dass der Staat in jeder Hinsicht durch entsprechende Vorschriften, vornehmlich des Strafrechtes, zu gewährleisten hat, dass niemand das Leben anderer rechtswidrig antastet.
Dazu gehört auch der § 216 StGB - Tötung auf Verlangen. Ich kann mir gut vorstellen, dass unter strengen, eng verfassten Ausnahmetatbeständen eine Rechtswidrigkeit des Handelns ausgeschlossen werden kann. Eine solche aktive Sterbehilfe wäre unter Notstandsbedingungen wohl auch verfassungsrechtlich zulässig. Man kann auch hier anmerken, dass es keine staatliche verordnete Pflicht zum Leben gibt. Daher ist die Selbsttötung und die Beihilfe dazu auch straflos.
Allerdings bin ich der Meinung, dass wir nicht ständig die Diskussion um die aktive Sterbehilfe bemühen sollten. Wir sollten uns mehr darauf konzentrieren, die menschliche Zuwendung zu intensivieren und vor allem viel deutlicher als bisher noch die Hospiz- und Palliativarbeit zu fördern, auch finanziell. Dies wird zwar nicht alle Probleme beseitigen, aber doch den Wunsch nach dem (vorzeitigen) Tod zurückdrängen.
Von Umfragen im Zusammenhang mit Sterbehilfe halte ich überhaupt nichts. Denn solche Befragungen beruhen letztlich immer auf unterschiedlichem Wissen der Menschen. Folglich müssten solchen Befragungen umfassende Belehrungen über die Rechtslage und der Möglichkeiten der Hilfe voraus gehen. Genau das geschieht meist nicht. Befragungen sind auch nicht selten so gestaltet, dass ein bestimmtes, gewünschtes, Ergebnis dabei heraus kommt.
Cicero
Zunächst gehört dazu, dass der Staat in jeder Hinsicht durch entsprechende Vorschriften, vornehmlich des Strafrechtes, zu gewährleisten hat, dass niemand das Leben anderer rechtswidrig antastet.
Dazu gehört auch der § 216 StGB - Tötung auf Verlangen. Ich kann mir gut vorstellen, dass unter strengen, eng verfassten Ausnahmetatbeständen eine Rechtswidrigkeit des Handelns ausgeschlossen werden kann. Eine solche aktive Sterbehilfe wäre unter Notstandsbedingungen wohl auch verfassungsrechtlich zulässig. Man kann auch hier anmerken, dass es keine staatliche verordnete Pflicht zum Leben gibt. Daher ist die Selbsttötung und die Beihilfe dazu auch straflos.
Allerdings bin ich der Meinung, dass wir nicht ständig die Diskussion um die aktive Sterbehilfe bemühen sollten. Wir sollten uns mehr darauf konzentrieren, die menschliche Zuwendung zu intensivieren und vor allem viel deutlicher als bisher noch die Hospiz- und Palliativarbeit zu fördern, auch finanziell. Dies wird zwar nicht alle Probleme beseitigen, aber doch den Wunsch nach dem (vorzeitigen) Tod zurückdrängen.
Von Umfragen im Zusammenhang mit Sterbehilfe halte ich überhaupt nichts. Denn solche Befragungen beruhen letztlich immer auf unterschiedlichem Wissen der Menschen. Folglich müssten solchen Befragungen umfassende Belehrungen über die Rechtslage und der Möglichkeiten der Hilfe voraus gehen. Genau das geschieht meist nicht. Befragungen sind auch nicht selten so gestaltet, dass ein bestimmtes, gewünschtes, Ergebnis dabei heraus kommt.
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!