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Neue Besuchspauschale in der Palliativversorgung

Verfasst: 20.01.2010, 16:09
von Presse
KVB: Neue Besuchspauschale in der Palliativversorgung

München, 19. Januar 2010: Seit Beginn des Jahres erhalten Bayerns Hausärzte für die ambulante Versorgung von allen Palliativpatienten zusätzlich zum Honorar für ihre ärztlichen Leistungen eine Pauschale in Höhe von 20 Euro pro Besuch. Mit diesem Zuschlag, den die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mit den Krankenkassen in Bayern vereinbaren konnte, wird dem besonderen Aufwand bei der Betreuung von Patienten in deren letzter Lebensphase Rechnung getragen. "Die meisten Patienten haben den Wunsch, die letzten Tage und Wochen ihres Lebens zuhause in ihrer vertrauten Umgebung zu verbringen. Gleichwohl bedürfen sie einer regelmäßigen ärztlichen, pflegerischen und psychosozialen Betreuung. Dabei nimmt der Hausarzt, der seine Patienten ihr ganzes Leben lang begleitet, eine zentrale Rolle ein", erklärte Dr. Gabriel Schmidt, erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB. Insofern sei die neue Besuchspauschale ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl seien jedoch strukturelle Veränderungen in der Versorgung von Palliativpatienten notwendig, um die ambulante Betreuung Sterbender nachhaltig zu verbessern und finanziell abzusichern.

Am Ende gehe es meist vor allem um ein würdevolles, möglichst schmerzfreies Sterben. Dies zu ermöglichen, sei eine wichtige ärztliche Aufgabe und eine große Herausforderung für jeden Hausarzt. Umso wichtiger sei es, dass es der KVB gelungen ist, für die Versicherten aller bayerischen Krankenkassen eine spezielle Palliativ-Betreuungspauschale auszuhandeln. "Dies ist ein deutliches Signal, dass das große Engagement der Ärzte für ihre Patienten bis an deren Lebensende gewürdigt und entsprechend honoriert wird", so Schmidt.

Insbesondere in der Palliativversorgung stehen oft zahlreiche regelmäßige Hausbesuche an. Hinzu kommt die familiäre Mitbetreuung. Dazu gehören die Anleitung zur häuslichen Pflege des Patienten ebenso wie die psychosoziale Betreuung der Angehörigen des Sterbenden. Diese Besuchsleistungen - seien es klassische Hausbesuche oder dringende Besuche beim Patienten daheim, auf einer Belegstation im Krankenhaus, im Alten- oder Pflegeheim - werden nun künftig zusätzlich zum Honorar nach der Bayerischen Euro-Gebührenordnung mit einem Zuschlag von 20 Euro vergütet. Voraussetzung dafür ist, dass bei dem Patienten eine "Palliativbehandlung" als gesicherte Diagnose vorliegt.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2010