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Regelungen für Beihilfe zum Suizid reichen aus

Verfasst: 16.12.2009, 17:31
von Presse
Hoppe:
Regelungen für Beihilfe zum Suizid reichen aus

Die Bundesärztekammer hat sich gegen eine gesetzliche Änderung bei der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. Das geltende Strafrecht reiche aus, um die Beihilfe zum Suizid zu verbieten, sagte Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am [...]
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... en_aus.htm

blog.aerzteblatt.de Endlich ein Umdenken in Europa
http://www.aerzteblatt.de/v4/blogs/beitrag.asp?id=39226
Kommerzielle Sterbehilfe soll strafbar werden
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=38644

Befürwortern der Suizidbeihilfe in die Hände gespielt

Verfasst: 17.12.2009, 18:05
von Presse
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung: Bundesärztekammerpräsident spielt Befürwortern der Suizidbeihilfe in die Hände / Falsche und fahrlässige Äußerungen

Berlin. "Bundesärztekammerpräsident Hoppe irrt: Es geht kein Weg daran vorbei, die organisierte Suizidbeihilfe muss verboten werden. Davon zu sprechen, es sei gesetzlich bereits alles geregelt, ist falsch und fahrlässig. Mit seinen heutigen Äußerungen spielt Hoppe den zutiefst zynischen und menschenverachtenden Befürwortern der organisierten Suizidbeihilfe in die Hände", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, die heute von der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA verbreitete Meldung, Hoppe spreche sich gegen die von Union und FDP getroffene Vereinbarung aus, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen.

"Es ist entsetzlich, wie Hoppe die Kategorien durcheinander wirft und den Straftatbestand ,Tötung auf Verlangen' mit der Beihilfe zum Suizid beziehungsweise der kommerziellen Suizidbeihilfe verwechselt", erklärt Brysch. "Die praktischen Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre haben deutlich gezeigt: Um professionellen Selbsttötungsvereinen konsequent einen Riegel vorzuschieben, gibt es keine Alternative zu einer Änderung des Strafrechts. Wir wollen in Deutschland keinen Tod aus den Gelben Seiten." Brysch fordert die Bundesärztekammer auf, hier für die nötige Klarheit zu sorgen.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Hospiz- und Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 28 44 48 4 - 2 hartmann@hospize.de
http://www.hospize.de

Zur Kritik von Brysch

Verfasst: 17.12.2009, 18:38
von Lutz Barth
Die Kritik von Brysch ist nicht nur überzogen, sondern geht vor allem an der Sache vorbei!

Mit Verlaub: die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe reden nicht der Etablierung von geschäftsmäßigen Sterbehilfevereinen oder Organisationen das Wort, sondern treten vielmehr für eine ärztliche (!) Assistenz beim freien Suizid ein. Dies ist freilich ein fundamentaler Unterschied, zumal gute Gründe dafür streiten, dass sich die Suizidhilfe in qualifizierten ärztlichen Händen befinden sollte.

Hierauf sollte sich die Diskussion konzentrieren, zumal im Übrigen auch den Seiten der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung entnommen werden kann, dass diese „durch internationale Kontakte (ermöglicht), dass weltweite Erfahrungen in der professionellen Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden auch in Deutschland zugänglich gemacht werden“ (vgl. >>> http://www.hospize.de/werwirsind/auftrag.html <<< html ). In diesen Sinne könnte es denn auch hilfreich sein, wenn wir uns hierzulande u.a. an unseren unmittelbaren europäischen Nachbarländern orientieren, die dem Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten einen ungleich höherer Stellenwert einräumen!

Dass die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung allerdings für ein striktes Tötungsverbot plädiert, ist hinreichend bekannt. „Dazu gehört die Ablehnung des assistierten Suizids und der aktiven Sterbehilfe, wie sie im § 216 StGB "Tötung auf Verlangen" als Straftatbestand beinhaltet ist“, so eines der Ziele der Organisation (vgl. dazu >>> http://www.hospize.de/unserziel.html <<< html).

Und genau dies ist der neuralgische Punkte in der Debatte; neben der Bundesärztekammer lehnt die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung erkennbar den ärztlich assistierten Suizid ab und ordnet so die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten eines ihrer Ziele unter – ein Umstand, der nicht annehmbar ist, kann doch hierin zugleich eine Instrumentalisierung der Patienten erblickt werden, die sich nun allerdings schwerlich mit unseren verfassungsrechtlichen Grundwerten vereinbaren lässt.

Auf den Punkt gebracht: Über die Kirchen hinaus (hier freilich insbesondere die katholische Kirche) scheitert die Liberalisierung der Sterbehilferegelungen insbesondere am „ethischen Widerstand“ der Bundesärztekammer und der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung und dies ist insofern ein unsäglicher Umstand, weil hierdurch private Vereine meinen, eine tugendhafte und ethisch wohlmeinende Grundsatzposition zu vertreten, die zu vertreten durchaus gestattet ist, aber eben nicht eine Art „Allgemeinverbindlichkeit“ bewirkt, aufgrund dessen die Grundrechtsträger gehalten wären, „nur“ nach den Bedingungen einzelner privater Vereine „sterben zu dürfen“! Der Gesetzgeber sollte sich hiervon nicht beeindrucken lassen und vielmehr seinen grundrechtlichen Schutzauftrag am Grundgesetz ausrichten und nicht an ethischen Botschaften einzelner gesellschaftlicher Gruppen.

Insofern muss die Überschriftenzeile zum BLOG-Beitrag dahingehend ausgelegt werden, dass hier nicht „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden, sondern es durchaus im Interesse wirkmächtiger Gruppen zu stehen scheint, eine ethisch wünschenswerte Handlungsoption den Patienten an ihrem Lebensende aufgrund kritisch zu hinterfragender „Menschenbilder“ und „Werte“ vorzuenthalten.

Wir sollten Obacht geben, dass die „Arztethik“ und letztlich der „Hospizgedanke“ nicht zu einer „Ersatzreligion“ verklärt werden, bei der es kein Entrinnen mehr für die Patienten gibt.

Die ärztliche Assistenz beim freien Suizid eines Schwersterkrankten war, ist und bleibt eine Option, die nicht weiter zu tabuisieren ist – anderenfalls bliebe nur noch „Sterbetourismus“, es sei denn, dass wir uns hierzulande irgendwann einmal mit der Forderung nach einem „Ausreiseverbot für schwersterkrankte Patienten“ konfrontiert sehen.

Im Zuge der Umbenennung der Deutschen Hospiz Stiftung hat der Stiftungsratsvorsitzende der Organisation, Professor Friedhelm Farthmann erklärt:

"Der neue Name und die reformierte Satzung verdeutlichen, dass wir allein den Menschen verpflichtet sind, die unsere Hilfe brauchen".

Nun – dieses Versprechen einzulösen gilt auch gegenüber den schwersterkrankten Patienten, die einen nachhaltigen Wunsch in einen „schnellen“ Tod hegen!

Lutz Barth

"Schwarz-weiß-Malerei" hilft nicht weiter

Verfasst: 18.12.2009, 07:53
von Gaby Modig
Hallo Forum,

ich trete nicht für die aktive Sterbehilfe ein. Aber mittlerweile habe ich doch dein Eindruck gewonnen, dass mehr Klarheit in den gesetzlichen Vorschriften hilfreich wäre. Es gibt offensichtlich wenige Situationen, in denen eine begleitende Hilfen bei einer Selbsttötung oder gar eine ärztliche Unterstützung nicht abwegig, menschenwürdig, wären - eine entsprechende selbstbestimmte Entscheidung unterstellt. Daher sind Überlegungen für klarstellende Vorschriften durchaus sinnvoll.

MfG Gaby

Verbot der gewerbsmaessigen Suizidbeihilfe

Verfasst: 21.12.2009, 09:07
von Presse
Streit um Verbot der gewerbsmaessigen Suizidbeihilfe: Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Bundesaerztekammerpraesident

Berlin (ALfA). Zu einer kontroversen Auseinandersetzung ueber ein Verbot der Suizidbeihilfe kam es Mitte der Woche zwischen dem Praesidenten der Bundesaerztekammer, Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, und der Deutschen Hospiz Stiftung. Hoppe hatte sich laut einer von der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA am 15. Dezember verbreiteten Meldung gegen die von Union und FDP getroffene Vereinbarung ausgesprochen, die gewerbsmaessige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung unter Strafe zu stellen. Seiner Ansicht nach sei bereits alles gesetzlich geregelt.

"Bundesaerztekammerpraesident Hoppe irrt: Es geht kein Weg daran vorbei, die organisierte Suizidbeihilfe muss verboten werden", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch in einer Pressemitteilung vom selben Tag. Davon zu sprechen, es sei gesetzlich bereits alles geregelt, sei "falsch und fahrlaessig". Mit seinen Aeusserungen spiele Hoppe den "zutiefst zynischen und menschenverachtenden Befuerwortern der organisierten Suizidbeihilfe in die Haende", so Brysch.

"Es ist entsetzlich, wie Hoppe die Kategorien durcheinander wirft und den Straftatbestand "Toetung auf Verlangen" mit der Beihilfe zum Suizid beziehungsweise der kommerziellen Suizidbeihilfe verwechselt", erklaerte Brysch. Um professionellen Selbsttoetungsvereinen konsequent einen Riegel vorzuschieben gebe es keine Alternative zu einer Aenderung des Strafrechts. Dies haetten die praktischen Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre deutlich gezeigt. "Wir wollen in Deutschland keinen Tod aus den Gelben Seiten", erklaert Brysch. Er forderte die Bundesaerztekammer auf, hier fuer die noetige Klarheit zu sorgen.

Weitere Informationen

Hoppe: Regelungen fuer Beihilfe zum Suizid reichen aus
Berlin - Die Bundesaerztekammer hat sich gegen eine gesetzliche AEnderung bei der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.
AERZTEBLATT.DE 15.12.09
http://tinyurl.com/hoppe-zur-suizidbegleitung

Quelle: Mitteilung vom 20.12.2009
Inhaltlich verantwortlich: C. Frodl
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de

Sterbehilferegelungen müssen liberalisiert werden!

Verfasst: 21.12.2009, 15:39
von Lutz Barth
Ob sich das "Missverständnis" zwischen dem Präsidenten der BÄK und dem Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung aufklärt, ist letztlich von nachrangiger Bedeutung.

Entscheidend ist vielmehr, dass beide "Parteien" mit dem Hinweis auf "wir" den Eindruck zu erwecken versuchen, als liege den Botschaften ein allgemeiner Konsens zugrunde. Dem ist aber mitnichten so, zumal hier nicht von minderer Bedeutung sein dürfte, dass die Befürworter einer liberaleren Regelung nicht (!) die geschäftsmäßige und ggf. auf Gewinn orientierte Sterbehilfe meinen!

"Wir wollen nicht den Tod aus den Gelben Seiten", wohl aber die Freigabe der ärztliche Assistenz beim Suizid bei Schwersterkrankten, die einen "schnellen Tod" wünschen. Dass diese Assistenz dann als Kassenleistung zu vergüten ist, dürfte selbstverständlich sein und begegnet keinerlei Bedenken.
Es ist ein Zeichen von Humanität, auch denjenigen den Sterbewunsch zu erfüllen, die zwar den Willen zur Tatherrschaft noch fassen können bzw. in einer Verfügung erklärt haben, denselben aber aktiv nicht mehr umsetzen können.

„Da die Selbsttötung straflos ist, darf man dem Sterbewilligen den Giftbecher straflos in die Hand geben; er selbst hat dann nämlich noch die Tatherrschaft. Ist er jedoch gelähmt und kann den Becher nicht selbst nehmen, sondern bittet deshalb flehentlich, ihm den Becher zum Trinken an den Mund zu setzen, dann haben nun Sie selbst angeblich die Tatherrschaft und begehen folglich das Delikt der Tötung auf Verlangen“, so Till Müller-Heidelberg bei seiner Aufzählung der Absurditäten im „Recht“, DAS RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG, Anmerkungen zum vorherigen Beitrag „Die Perspektive des Strafrechts bei der Sterbehilfe“, in DIE FREIHEIT ZU STERBEN - Selbstbestimmung durch Sterbehilfe und Patientenverfügungen, S. 41.

Sofern also auch diesen Patienten die Möglichkeit eines würdevollen Sterbens ermöglicht werden soll, bleibt letztlich „nur“ die aktive Sterbehilfe!

Lutz Barth