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Schwangerschaftskonfliktgesetz - Änderungen ab 01.01.2010

Verfasst: 16.12.2009, 16:27
von Presse
Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 16.12.2009:

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Januar 2010:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Schwangere über das Leben mit einem behinderten Kind


Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Hierzu hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten.

Ein auffälliger Befund ist für viele werdende Eltern zunächst ein Schock, der Unsicherheit und Sorge auslöst. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.

„Die Nachricht, dass das ungeborene Kind vielleicht mit einer schweren Beeinträchtigung zur Welt kommen wird, löst bei werdenden Eltern große Sorgen aus. Oft haben sie Angst, vor dem, was auf sie zukommt und gleichzeitig stellen sich ihnen viele Fragen“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen.“

Die BZgA sendet ab sofort jeweils drei Exemplare der neuen Handreichung „Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik“ an alle gynäkologischen Fachkräfte. Weitere Exemplare können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de. Außerdem steht das Informationsmaterial zum Download unter http.//www.bzga.de in der Rubrik „Infomaterialien“ unter dem Stichwort „Familienplanung“.
Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter http://www.bmfsfj.de.
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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51071 Köln
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Schwangerschaftskonfliktgesetz

Verfasst: 21.12.2009, 09:05
von Presse
Zum 1. Januar 2010: Gesetz zur Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes tritt in Kraft

Berlin / Koeln (ALfA). Zum 1. Januar 2010 tritt das Gesetz zur Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Hierauf wies das Bundesministerium fuer Familien, Senioren Frauen und Jugend hin. Das neue Gesetz soll fuer eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die ein moeglicherweise behindertes Kind erwarten. So soll die Zahl der umstrittenen Spaetabtreibungen eingedaemmt werden. Das Gesetz wurde nach langer Debatte bereits am 13. Mai im Deutschen Bundestag beschlossen und am 12. Juni vom Bundesrat durchgewunken (siehe ALfA-Newsletter 23/09 vom 13.06.2009).

Nach der neuen Regelung muss der Diagnose stellende Arzt die Schwangere kuenftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund einer Praenataldiagnostik ergeben koennen, beraten und gegebenenfalls entsprechende Fachaerzte hinzuziehen. Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, es sei denn, es liegt eine erhebliche Gefahr fuer Leib oder Leben der Schwangeren vor. Zudem muss der Arzt die Schwangere ueber die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklaeren. Kommt er seiner Beratungs- und Informationspflicht nicht nach oder stellt er vor Ablauf der Frist eine Indikationsfeststellung aus, kann er mit einem Bussgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.

Zudem muessen ihr von Aerztlicher Seite aus weiterfuehrende Informationen ueber das Leben mit einem geistig oder koerperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder koerperlicher Behinderung gegeben werden. Hierzu hat nun die vom Gesetzgeber beauftragte Bundeszentrale fuer gesundheitliche Aufklaerung (BZgA) eine Handreichung fuer Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder Aerztin erhalten. Die Handreichung will laut Mitteilung der BZgA vom 16. Dezember den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darueber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten koennen. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darueber hinaus koennen die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbaenden und Verbaenden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.

"Die Nachricht, dass das ungeborene Kind vielleicht mit einer schweren Beeintraechtigung zur Welt kommen wird, loest bei werdenden Eltern grosse Sorgen aus. Oft haben sie Angst, vor dem, was auf sie zukommt und gleichzeitig stellen sich ihnen viele Fragen", erklaerte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale fuer gesundheitliche Aufklaerung zur Vorstellung der Informationsschrift. "Ergaenzend zur aerztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven fuer ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen", so Pott.

Die BZgA sendet ab sofort jeweils drei Exemplare der neuen Handreichung "Informationsmaterial fuer Schwangere nach einem auffaelligen Befund in der Praenataldiagnostik" an alle gynaekologischen Fachkraefte. Weitere Exemplare koennen kostenlos bestellt werden. Ausserdem steht das Informationsmaterial auf der Webseite der BZgA als Download zur Verfuegung.

Weitere Informationen:

BZgA Informationsmaterial fuer Schwangere nach einem auffaelligen Befund in der Praenataldiagnostik
Download- und Bestellmoeglichkeit
http://www.bzga.de/?uid=89ce62fdb9dfc60 ... en&sid=193

Informationen des Bundesministeriums fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und den Neuregelungen
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Pub ... =3930.html

Neuregelung zu Spaetabtreibungen: Bundesrat laesst Gesetz passieren
ALfA-Newsletter 23/09 vom 13.06.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... b926cc64f0

Quelle: Mitteilung vom 20.12.2009
Inhaltlich verantwortlich: C. Frodl
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de

Verfasst: 03.11.2011, 08:09
von Presse
Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 2.11.2011

Schwangerschaftskonfliktgesetz - Aktualisierte Handreichung zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt medizinische Fachkräfte bei der Beratung und Aufklärung Schwangerer nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND)


Seit dem 1. Januar 2010 ist im §1 Absatz 1a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) gesetzlich geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien für medizinische Fachkräfte, Schwangerschaftsberatungsstellen und werdende Eltern zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und zum Leben von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung zur Verfügung stellt. Das im letzten Jahr von der BZgA entwickelte Medienpaket wird jetzt um eine vollständig überarbeitete und erweiterte Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Beratung und Aufklärung von Schwangeren bei einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND) ergänzt.

Das aktualisierte Manual soll medizinische Fachkräfte bei der Beratung Schwangerer in dieser für sie hoch belastenden Situation unterstützen. Es informiert über weiterführende Gesprächs- und Unterstützungsangebote, Kontaktadressen und über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind. Neu sind drei Formblätter für Gynäkologinnen und Gynäkologen zur Gesprächsdokumentation bei auffälligem Befund. Diese sollen Fachkräfte wie Schwangere in der Beratungssituation unterstützen und bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben Sicherheit bieten. Die Handreichung informiert außerdem zum Thema ‘Früher Abschied von einem Kind’ und über spezifische Angebote, die den Schwangeren Orientierung in der medizinischen und psychosozialen Beratungslandschaft geben.

Das aktualisierte „Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der PND“ ist mit 16 Fachverbänden und Gesellschaften aus den Bereichen Gynäkologie, Beratung und Behinderung abgestimmt. Die BZgA versendet in Kürze ein Exemplar an alle gynäkologischen Fachkräfte. Außerdem kann es kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de. Der Download ist unter der Adresse http://www.bzga.de/infomaterialien/familienplanung/ möglich.

Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter http://www.bmfsfj.de.
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