Haftungsrecht
Verfasst: 01.01.2004, 14:54
Hallo wer kann mir erklären was:
ein Anspruch im rechtlichen Sinn ist,
welche Reihenfolge ist für die Prüfung eines deliktischen Anspruchs wegen Behandlungsfehlern zu beachten,
warum werden im Falle eines Behandlungs-/Pflegefehlers der Arzt bzw. die Pflegekraft und das Krankenhaus vom Geschädigten verklagt und
in welchem Verhältnis steht das Leistungsrecht der Krankenversicherung zum Leistungserbringerrecht?
Wenn ihr mir bei einer diesen Fragen helfen könntet wäre das echt klasse ich danke im voraus. Blauemoewe
ein Anspruch im rechtlichen Sinn ist,
welche Reihenfolge ist für die Prüfung eines deliktischen Anspruchs wegen Behandlungsfehlern zu beachten,
warum werden im Falle eines Behandlungs-/Pflegefehlers der Arzt bzw. die Pflegekraft und das Krankenhaus vom Geschädigten verklagt und
in welchem Verhältnis steht das Leistungsrecht der Krankenversicherung zum Leistungserbringerrecht?
Wenn ihr mir bei einer diesen Fragen helfen könntet wäre das echt klasse ich danke im voraus. Blauemoewe