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Vorsorgevollmacht - Vertraute für den Ernstfall

Verfasst: 01.12.2009, 09:08
von Presse
Vertraute für den Ernstfall
Warum eine Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung erst schlagkräftig macht


Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte auch an eine Vorsorgevollmacht denken. Denn die legt fest, wer für den Fall, dass man selbst keine Entscheidung mehr fällen kann, die Anweisungen der Patientenverfügung durchsetzen soll. Auch die Entscheidung über finanzielle, rechtliche und andere persönliche Belange können in der Vorsorgevollmacht einer Person des Vertrauens übertragen werden. Eltern, Partner oder Kinder sind keineswegs automatisch dazu berechtigt. Liegt keine Vollmacht vor, kann ein Gericht einen Betreuer bestellen. "Häufig gibt es eben jemanden, dem man lieber seine persönlichen Dinge anvertraut als einem Betreuer, den das Gericht bestimmt", sagt Thomas Diehn, Leiter des Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer, in der "Apotheken Umschau". Ausführliche Informationen und Musterformulare einer Vorsorgevollmacht finden sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums (www.bmj.de) unter der Rubrik "Service" und dort unter "Publikationen".

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2009 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 1.12.2009
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de

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Vorsorgevollmacht - auch bei Eheleuten

Verfasst: 05.08.2011, 07:32
von Presse
Für alle Fälle vorgesorgt
Warum selbst Ehepaare sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausstellen sollten


Baierbrunn (ots) - Mit einer Vorsorgevollmacht setzt eine Person eine andere in das Recht, den eigenen Willen zu Einzelheiten der Pflege, zu Aufenthalt, Vermögensfragen und bei Behörden zu artikulieren, wenn sie - zum Beispiel im Krankheitsfall - nicht mehr geschäfts- und handlungsfähig ist. Die nächsten Angehörigen können diese Aufgabe nicht automatisch übernehmen. "Es ist ein Trugschluss zu glauben, der Ehepartner oder Lebensgefährte habe irgendwelche Vertretungsrechte", stellt Thorsten Detto, Anwalt und Vorstand der Stiftung Vorsorgedatenbank in Dresden, in der "Apotheken Umschau" klar. Die meisten Menschen wählen in ihrer Vorsorgevollmacht für diese Aufgabe nächste Angehörige - Kinder, Geschwister oder die Eltern. Eine Änderung ist in der Regel jederzeit möglich. Wer niemandem in seinem Umfeld hundertprozentig vertrauen mag, kann eine Betreuungsverfügung beim Betreuungsgericht hinterlegen.

Ausführliche Infos über Vorsorgevollmachten finden Sie unter http://www.apotheken-umschau.de/Politik ... 75077.html

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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2011 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.08.2011
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de

Private Vorsorgevollmacht

Verfasst: 08.11.2011, 07:34
von Service
Private Vorsorgevollmacht
Film anschauen unter
http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... uchstabe=R

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Verfasst: 13.11.2011, 11:28
von Gaby Modig
In aller Regel ist es wichtig, dass es in bestimmten Lebenssituationen einen geeigneten Rechtsvertreter gibt.
Diesen kann man sich beizeiten selbst auswählen und bestimmen, in dem man eine Vorsorgevollmacht erstellt.
Sie erscheint mir vor allen Dingen wichtig. Diese Vollmacht kann oder sollte man durch eine Patientenverfügung ergänzen.
Patientenverfügung ohne Vollmacht halte ich für weniger hilfreich.

Gaby

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Verfasst: 14.11.2011, 18:14
von Sabrina Merck
Gaby Modig hat geschrieben:In aller Regel ist es wichtig, dass es in bestimmten Lebenssituationen einen geeigneten Rechtsvertreter gibt.
Diesen kann man sich beizeiten selbst auswählen und bestimmen, in dem man eine Vorsorgevollmacht erstellt.
Sie erscheint mir vor allen Dingen wichtig. Diese Vollmacht kann oder sollte man durch eine Patientenverfügung ergänzen.
Patientenverfügung ohne Vollmacht halte ich für weniger hilfreich.
Aufgrund konkreter Erfahrungen kann nicht nur empfehlen, zeitig für eine Vorsorgevollmacht zu sorgen. Denn die Durchsetzung einer Patientenverfügung erfordert in aller Regel eine Person, die Rechtsmacht hat und mit dem Willen bzw. den Wünschen des Betroffenen gut vertraut ist. Wenn es nur eine Patientenverfügung gibt, kommt ggf. ein rechtlicher Betreuer, vom Gericht eingesetzt, zum Zuge. Und der handelt meist nach Aktenlage.

Sabrina