Aus Interview im Deutschlandradio (vom 29.10.) mit der neuen EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann über ihre Ziele für die Evangelische Kirche
" ... Meurer: Sie haben gestern angedeutet, die Tür zur Sterbehilfe zu öffnen. Wie war das gemeint?
Käßmann: Es gab ja ein Grußwort des Schweizer Kirchenpräsidenten, der gesagt hat, vielleicht seid ihr in Deutschland aufgrund euerer Vergangenheit in eueren Kirchen so rigoros im Denken, dass Menschen nun in die Schweiz kommen, denkt darüber noch einmal nach. Daran habe ich angeknüpft. Ich finde schon, wir müssen diesen Wunsch hören nach einem selbstbestimmten Tod. Ich bin gegen aktive Sterbehilfe, das will ich ganz klar sagen, aber noch einmal fragen, wie wir Menschen besser ermutigen können, ihren eigenen Tod zu bedenken, und dass Patientenverfügungen jetzt mit dem neuen Recht auch wahrgenommen werden. Ich finde, wir sollten das nicht so scharf ablehnen als Evangelische Kirche.
Meurer: Müssen Sie nicht für das Leben stehen?
Käßmann: Natürlich stehe ich für das Leben ein, aber ganz klar und ich habe auch ganz klar eben gesagt, das wiederhole ich noch mal, dass ich absolut gegen aktive Sterbehilfe bin. Aber Menschen zu begleiten auf ihrem Weg ins Sterben, passive Sterbehilfe zu leisten, zu wissen, dass Palliativmedizin, also schmerzlindernde Medizin sehr oft auch dazu führen kann, dass der Tod vorzeitig eintritt, wenn es auf das Sterben schon zugeht, ich finde, wir müssen respektieren, dass Menschen das für sich selbst entscheiden wollen.... "
Vollständig siehe: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... f/1059711/
Käsmann sorgt für Irritation
Diese Aussage ist in medizin-ethischen und palliativ-fachkundigen Kreisen teils auf Verwunderung gestoßen.
Oliver Tolmein fragt gar in seinem Kommentar nach einem Kurswechsel in der evangelischen Kirche:
" ... Die neue Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die viel gelobte Frau Käßmann, hat die Worte ihres schweizer Kollegen zum Anlaß genommen, sich auch mit dem Thema Sterbehilfe zu befassen. Schon Ihre Wahrnehmung der Äußerung von Wipf erscheint bemerkenswert. Wir erinnern uns: Wipf hatte sich Gedanken über angeblich Denk-und Frageverbote gemacht. ... Und dann denkt die neue EKD-Ratsvorsitzende auf die, schon bekannte, indirekt das Ziel anvisierende und stets ein „so habe ich das gar nicht gemeint" parat haltende Art ...
... die Evangelische Kirche empfiehlt auch eine „Christliche Patientenverfügung" (die meines Erachtens wie alle formularmäßigen Verfügungen ihre Tücken hat). Allerdings hat die Evangelische Kirche in der Vergangenheit eine kritische Position zu dem jetzt Gesetz gewordenen Entwurf des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Stünker vertreten ... Käßmann will diese Position offenbar relativieren - und möglicherweise noch weiter gehen, wenn sie betont, dass Palliativmedizin „sehr oft dazu führen kann, dass der Tod vorzeitig eintritt" und das respektiert werden müsste ...
Die Käßmann'sche Position ist irritierend, weil sie zwei Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben: bewußte Verkürzung des Lebens und palliativmedizinische Behandlung. Wer beides in so engen Zusammenhang miteinander bringt, muss sich fragen (lassen), warum er oder sie das tut - und worum es tatsächlich in erster Linie geht: darum, die Möglichkeiten Leben gezielt zu verkürzen zu stärken oder um die Verbesserung der Möglichkeiten palliativmedizinischer Behandlung. Tatsächlich spricht gegenwärtig nämlich viel dafür, dass eine kunstgerechte palliativmedizinische Behandlung das Leben eher verlängert, als verkürzt, weil sie den Körper entlastet, die Lebensqualität erhöht und damit auch Kräfte mobilisiert. Definitiv lebensverkürzend sind dagegen Maßnahmen, die mit Palliativmedizin nichts zu tun haben, die man aber auch überwiegend nicht als die von Bischöfin Käßmann abgelehnte "aktive Sterbehilfe" qualifizieren wird: Abbruch der Sondenernährung bei Wachkoma-Patienten, gezielte - und so nicht indizierte - Überdosierungen von Schmerzmitteln in der Onkologie, Unterlassen von Antibiotikabehandlungen bei Lungenentzündungen dementer Patienten..."
Vollständig:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Quelle: Mitteilung vom 1.11.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Käsmann sorgt für Irritation
Moderator: WernerSchell
Deutsche Hospiz-Stiftung kritisiert Käßmann
Deutsche Hospiz-Stiftung kritisiert Käßmann
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat die neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Margot Käßmann (Bild), wegen deren Äußerungen zur Sterbehilfe kritisiert. Käßmann hatte sich gegenüber der „Welt am Sonntag“ gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen, aber Verständnis für Grenzbereiche wie etwa bestimmte Maßnahmen der Palliativmedizin geäußert. Die Deutsche Hospiz Stiftung nannte Käßmanns Aussagen „zweideutig“.
Laut Käßmann sei die Schmerzlinderung unter Umständen vorrangig vor der noch verbleibenden Lebensdauer. Am wichtigsten sei die sorgende Aufmerksamkeit für Sterbende, wie sie in Hospizen praktiziert werde. Aktive Suizid-Beihilfe, wie sie etwa der Schweizer Verein Dignitas anbiete, lehnte Käßmann ab.
Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, warf der Bischöfin vor, sich missverständlich für einen selbstbestimmten Tod ausgesprochen zu haben. Zwar habe sie sich gegen aktive Sterbehilfe, aber nicht gegen organisierten assistierten Suizid gewandt, den die Patientenschutzorganisation entschieden ablehnt. Suizid sei eine individuelle Entscheidung, dürfe aber niemals zu einem gesellschaftlichen Angebot werden, sagte Brysch. Zudem habe Käßmann fälschlich behauptet, Palliativmedizin könne sehr oft auch dazu führen, dass der Tod vorzeitig eintrete. Die Realität sehe anders aus: Palliative Sedierung als therapeutische Maßnahme in Abstimmung mit den Betroffenen, der Pflege und der Seelsorge, finde in der Praxis sehr selten statt. Ein Massenphänomen sei jedoch, dass 400.000 Sterbende in Deutschland keine Palliativpflege erhielten.
Quelle: Mitteilung vom 2.11.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat die neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands, Margot Käßmann (Bild), wegen deren Äußerungen zur Sterbehilfe kritisiert. Käßmann hatte sich gegenüber der „Welt am Sonntag“ gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen, aber Verständnis für Grenzbereiche wie etwa bestimmte Maßnahmen der Palliativmedizin geäußert. Die Deutsche Hospiz Stiftung nannte Käßmanns Aussagen „zweideutig“.
Laut Käßmann sei die Schmerzlinderung unter Umständen vorrangig vor der noch verbleibenden Lebensdauer. Am wichtigsten sei die sorgende Aufmerksamkeit für Sterbende, wie sie in Hospizen praktiziert werde. Aktive Suizid-Beihilfe, wie sie etwa der Schweizer Verein Dignitas anbiete, lehnte Käßmann ab.
Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, warf der Bischöfin vor, sich missverständlich für einen selbstbestimmten Tod ausgesprochen zu haben. Zwar habe sie sich gegen aktive Sterbehilfe, aber nicht gegen organisierten assistierten Suizid gewandt, den die Patientenschutzorganisation entschieden ablehnt. Suizid sei eine individuelle Entscheidung, dürfe aber niemals zu einem gesellschaftlichen Angebot werden, sagte Brysch. Zudem habe Käßmann fälschlich behauptet, Palliativmedizin könne sehr oft auch dazu führen, dass der Tod vorzeitig eintrete. Die Realität sehe anders aus: Palliative Sedierung als therapeutische Maßnahme in Abstimmung mit den Betroffenen, der Pflege und der Seelsorge, finde in der Praxis sehr selten statt. Ein Massenphänomen sei jedoch, dass 400.000 Sterbende in Deutschland keine Palliativpflege erhielten.
Quelle: Mitteilung vom 2.11.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Patientenautonomie am Lebensende - keine Sprechverbote
Hallo Forum,
ich halte den Leitgedanken von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk als Handlungsmaxise für gut und richtig:
...dem Leben nicht mehr Jahre, sondern den Jahren mehr Leben schenken.
Der Menschlichkeit nicht mehr Pflege geben, sondern der Pflege mehr Menschlichkeit.
Ich denke, dass sich Frau Käsmann in ähnlicher Weise geäußert hat. Bei der Patientenautonomie am Lebensende sollte es keine Sprechverbote geben.
MfG Rob
ich halte den Leitgedanken von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk als Handlungsmaxise für gut und richtig:
...dem Leben nicht mehr Jahre, sondern den Jahren mehr Leben schenken.
Der Menschlichkeit nicht mehr Pflege geben, sondern der Pflege mehr Menschlichkeit.
Ich denke, dass sich Frau Käsmann in ähnlicher Weise geäußert hat. Bei der Patientenautonomie am Lebensende sollte es keine Sprechverbote geben.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Hospiz Stiftung kritisiert Bischöfin Käßmann
Hospiz Stiftung kritisiert Bischöfin Käßmann
Bonn – Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert die jüngsten Äußerungen von Bischöfin zum Thema Sterbehilfe als „zweideutig“, „missverständlich“ und „politisch unklug“. In mehreren Interviews habe sich die neu gewählte Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zwar gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen, aber sehr wohl „für einen selbstbestimmten Tod“, erklärte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Sonntag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ssmann.htm
Bonn – Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert die jüngsten Äußerungen von Bischöfin zum Thema Sterbehilfe als „zweideutig“, „missverständlich“ und „politisch unklug“. In mehreren Interviews habe sich die neu gewählte Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zwar gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen, aber sehr wohl „für einen selbstbestimmten Tod“, erklärte der Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Sonntag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ssmann.htm
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Lutz Barth
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Ärztliche Assistenz beim Suizid muss möglich sein!
Ob die Kritik von Eugen Brysch überzogen erscheint, soll hier nicht beurteilt werden, wohl aber seine „Mahnung“, dass der Suizid niemals zum „gesellschaftlichen Angebot“ werden dürfe.
Selbstverständlich ist zu fordern, dass die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz beim Suizid als Option den Schwersterkrankten eröffnet wird, sofern diese sich dazu entscheiden, dem palliativmedizinischen Angebot zu entsagen! Die Deutsche Hospiz Stiftung mag sich in der Rolle einer Patentenschutzorganisation wähnen – aber mit Blick auf ihren zunehmend praktizierten ethischen Paternalismus in einer ganz zentralen Wertedebatte erscheint es dringend erforderlich, dass sich auch die Deutsche Hospiz Stiftung auf den Kern des Selbstbestimmungsrechts und Art. 4 GG als individuelle Grundrechte besinnt, zumal es in der Tat Situationen gibt, in der auch die bestmögliche palliativmedizinische Behandlung das ungeheure Leiden der Schwersterkrankten nicht entscheidend zu mildern vermag. Selbst unter der Annahme, dass es sich hierbei nur um „wenige Fälle handeln“ sollte, ist es ein Gebot der Humanität in konsequenter Befolgung des Selbstbestimmungsrechts, in Grenzen die ärztliche Assistenz beim Suizid zu gestatten. Nicht das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten führt zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft, sondern vielmehr ein enthemmter ethischer Paternalismus, der zugleich auch unmittelbar Einfluss auf verfassungsrechtlich verbürgte Grundrechte nimmt. Insofern ist auch nachhaltig Kritik an der Deutschen Hospiz Stiftung zu üben, die sich mehr und mehr den Grundsatzpositionen des diesseits gerügten „Ethikkartells“ – zuvörderst bestehend aus der BÄK und einer großen verfassten Amtskirche – annähert und sich so vom verbürgten Selbstbestimmungsrecht langsam verabschiedet, auch wenn in der Öffentlichkeit stets behauptet wird, eben dieses wahren zu wollen.
Die Wahrnehmung einer „Freiheit“ ist nicht abhängig von den Botschaften weder namhafter Ärztefunktionäre, geistiger Würdenträger noch eben von der Deutschen Hospiz Stiftung und insofern sollte dieser „moralisch-ethische Widerstand“ aufgegeben werden, der nur dazu führt, dass das selbstbestimmte Sterben hierzulande verunmöglicht und damit ein Beitrag zum weiteren Ausbau des Sterbetourismus geleistet wird. Nun bleibt es freilich der Deutschen Hospiz Stiftung unbenommen, sich mit aller Entschiedenheit gegen den organisierten assistierten Suizid zu wenden, wie es ihn in der Schweiz gibt. Allerdings gibt es nicht wenige hierzulande, die eine ähnliche Regelung begrüßen würden und dies aus guten Gründen und da bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber seinen grundrechtlichen Schutzauftrag nicht verkennt und sich den Vorschlägen des 66. Deutschen Juristentages erinnert, so dass liberale Bestimmungen gerade mit Blick auf die ärztliche Assistenz beim Suizid auf den Weg gebracht werden können.
Der zu erwartende Widerstand und die Kritik so mancher „Ethikfürsten“ in unserem Lande wird auszuhalten sein, geht es doch einzig darum, dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht den Rang einzuräumen, der ihm verfassungsrechtlich zukommt. Hiergegen nehmen sich die (fragwürdigen) Botschaften der Paternalisten eher bescheiden aus und insofern ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Gesetzgebers, hier für klare Regelungen Sorge zu tragen.
Dass zu diesen Themenkomplex unterschiedliche Meinungen vertreten werden können, erscheint mir nicht das Problem zu sein, wohl aber die unsägliche Tendenz, dass nunmehr auch das Sterben von Patenschutzorganisationen instrumentalisiert wird und so unmittelbar Grundrechte beeinträchtigt werden. Der Staat ist aufgerufen, die scheinbar „freien Rechtsräume“ der Ethiker und Paternalisten durch verfassungskonforme Regelungen zu schließen, damit der autonome Patient im ärztlichen Zwiegespräch sich auch für einen humanen letzten Akt entscheiden kann, ohne sich der Gefahr aussetzen zu müssen, hierfür als egozentrischer Individualist diskreditiert zu werden. Wir können u.a. von der Schweiz lernen und da halte ich es persönlich für höchst despektierlich, wenn einige hierzulande meinen, die Schweiz für ihre liberale Grund- und Werthaltung kritisieren zu müssen.
Lutz Barth
Selbstverständlich ist zu fordern, dass die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz beim Suizid als Option den Schwersterkrankten eröffnet wird, sofern diese sich dazu entscheiden, dem palliativmedizinischen Angebot zu entsagen! Die Deutsche Hospiz Stiftung mag sich in der Rolle einer Patentenschutzorganisation wähnen – aber mit Blick auf ihren zunehmend praktizierten ethischen Paternalismus in einer ganz zentralen Wertedebatte erscheint es dringend erforderlich, dass sich auch die Deutsche Hospiz Stiftung auf den Kern des Selbstbestimmungsrechts und Art. 4 GG als individuelle Grundrechte besinnt, zumal es in der Tat Situationen gibt, in der auch die bestmögliche palliativmedizinische Behandlung das ungeheure Leiden der Schwersterkrankten nicht entscheidend zu mildern vermag. Selbst unter der Annahme, dass es sich hierbei nur um „wenige Fälle handeln“ sollte, ist es ein Gebot der Humanität in konsequenter Befolgung des Selbstbestimmungsrechts, in Grenzen die ärztliche Assistenz beim Suizid zu gestatten. Nicht das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten führt zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft, sondern vielmehr ein enthemmter ethischer Paternalismus, der zugleich auch unmittelbar Einfluss auf verfassungsrechtlich verbürgte Grundrechte nimmt. Insofern ist auch nachhaltig Kritik an der Deutschen Hospiz Stiftung zu üben, die sich mehr und mehr den Grundsatzpositionen des diesseits gerügten „Ethikkartells“ – zuvörderst bestehend aus der BÄK und einer großen verfassten Amtskirche – annähert und sich so vom verbürgten Selbstbestimmungsrecht langsam verabschiedet, auch wenn in der Öffentlichkeit stets behauptet wird, eben dieses wahren zu wollen.
Die Wahrnehmung einer „Freiheit“ ist nicht abhängig von den Botschaften weder namhafter Ärztefunktionäre, geistiger Würdenträger noch eben von der Deutschen Hospiz Stiftung und insofern sollte dieser „moralisch-ethische Widerstand“ aufgegeben werden, der nur dazu führt, dass das selbstbestimmte Sterben hierzulande verunmöglicht und damit ein Beitrag zum weiteren Ausbau des Sterbetourismus geleistet wird. Nun bleibt es freilich der Deutschen Hospiz Stiftung unbenommen, sich mit aller Entschiedenheit gegen den organisierten assistierten Suizid zu wenden, wie es ihn in der Schweiz gibt. Allerdings gibt es nicht wenige hierzulande, die eine ähnliche Regelung begrüßen würden und dies aus guten Gründen und da bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber seinen grundrechtlichen Schutzauftrag nicht verkennt und sich den Vorschlägen des 66. Deutschen Juristentages erinnert, so dass liberale Bestimmungen gerade mit Blick auf die ärztliche Assistenz beim Suizid auf den Weg gebracht werden können.
Der zu erwartende Widerstand und die Kritik so mancher „Ethikfürsten“ in unserem Lande wird auszuhalten sein, geht es doch einzig darum, dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht den Rang einzuräumen, der ihm verfassungsrechtlich zukommt. Hiergegen nehmen sich die (fragwürdigen) Botschaften der Paternalisten eher bescheiden aus und insofern ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Gesetzgebers, hier für klare Regelungen Sorge zu tragen.
Dass zu diesen Themenkomplex unterschiedliche Meinungen vertreten werden können, erscheint mir nicht das Problem zu sein, wohl aber die unsägliche Tendenz, dass nunmehr auch das Sterben von Patenschutzorganisationen instrumentalisiert wird und so unmittelbar Grundrechte beeinträchtigt werden. Der Staat ist aufgerufen, die scheinbar „freien Rechtsräume“ der Ethiker und Paternalisten durch verfassungskonforme Regelungen zu schließen, damit der autonome Patient im ärztlichen Zwiegespräch sich auch für einen humanen letzten Akt entscheiden kann, ohne sich der Gefahr aussetzen zu müssen, hierfür als egozentrischer Individualist diskreditiert zu werden. Wir können u.a. von der Schweiz lernen und da halte ich es persönlich für höchst despektierlich, wenn einige hierzulande meinen, die Schweiz für ihre liberale Grund- und Werthaltung kritisieren zu müssen.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!