Unterschiede bei Dokumentation / Weglassen eines Abschnitts
Verfasst: 13.10.2009, 08:54
Unterschiede bei Dokumentation / Weglassen eines Abschnitts
Hallo,
ich habe folgenden Fall.
Ich habe die elektr. Arztakte wo meine Operation dokumentiert wird. Diese elektr. Akte habe ich "nur" durch ein Klageverfahren in die Hand bekommen.
Vorher hatte ich bezgl. der Operation einen umfangreichen Arztbrief an den HA, der auch die Operation beschreibt.
Nun habe ich festgestellt, dass ein kompletter Abschnitt der elektr. Arztakte (die ich ohne das Verfahren vermutlich nie gesehen hätte), NICHT in dem Arztbrief an den HA integriert ist. Prinzipiell hat man "alles" von der elektr. Arztakte in den Arztbrief 1 zu 1 übernommen "aber" wie gesagt einen Abschnitt einfach vollkommen rausgelassen.
Hier stellt sich mir die Frage ob das zulässig ist?? Klar würde ich gerne wissen wo ich darüber rechtliche Informationen bekommen kann. Für mich persönlich stellt das einen Dokumentationsmangel/Täuschung dar.
Bei dem weggelassenen Abschnitt geht es um Blutungen aus den epiduralen Venen während einer Bandscheibenoperation.
Ich hätte davon nie erfahren, wenn ich denn nicht ein Verfahren aufgrund einer sog. nachträgl. bekanntgewordenen Sache angestrebt hätte.
Kann mir hier jemand helfen?
Grüße
Lauri
Hallo,
ich habe folgenden Fall.
Ich habe die elektr. Arztakte wo meine Operation dokumentiert wird. Diese elektr. Akte habe ich "nur" durch ein Klageverfahren in die Hand bekommen.
Vorher hatte ich bezgl. der Operation einen umfangreichen Arztbrief an den HA, der auch die Operation beschreibt.
Nun habe ich festgestellt, dass ein kompletter Abschnitt der elektr. Arztakte (die ich ohne das Verfahren vermutlich nie gesehen hätte), NICHT in dem Arztbrief an den HA integriert ist. Prinzipiell hat man "alles" von der elektr. Arztakte in den Arztbrief 1 zu 1 übernommen "aber" wie gesagt einen Abschnitt einfach vollkommen rausgelassen.
Hier stellt sich mir die Frage ob das zulässig ist?? Klar würde ich gerne wissen wo ich darüber rechtliche Informationen bekommen kann. Für mich persönlich stellt das einen Dokumentationsmangel/Täuschung dar.
Bei dem weggelassenen Abschnitt geht es um Blutungen aus den epiduralen Venen während einer Bandscheibenoperation.
Ich hätte davon nie erfahren, wenn ich denn nicht ein Verfahren aufgrund einer sog. nachträgl. bekanntgewordenen Sache angestrebt hätte.
Kann mir hier jemand helfen?
Grüße
Lauri