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Patientenakte - Wer ist Eigentümer ?

Verfasst: 20.09.2009, 07:10
von WernerSchell
Patientenakte - Wer ist Eigentümer ?

Anfrage:

Wessen Eigentum ist sie, und wo ist das geregelt Gesetzestext?

Antwort:

die Krankendokumentation steht im Eigentum desjenigen, der sie errichtet hat bzw. hat errrichten lassen (Arzt, Krankenhaus). Siehe § 810 BGB (siehe unten) und Text im Forum, z.B.:
viewtopic.php?t=12702&highlight=eigentum
viewtopic.php?t=11045&highlight=krankendokumentation
viewtopic.php?t=11282&highlight=krankendokumentation
viewtopic.php?t=12176&highlight=krankendokumentation
viewtopic.php?t=12569&highlight=krankendokumentation

Weiterer Schriftwechsel ggf. im Forum!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de

§ 810 BGB Einsicht in Urkunden
Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind.