Medizinische Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen!
Verfasst: 03.09.2009, 12:33
Leider kommen nur ca. 30% aller medizinischen Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen durch, und das, obwohl im Medizinrecht der "Anscheinsbeweis" gilt, d.h., wenn ich bei einem Arzt/Zahnarzt war und danach ein Problem habe, muß ich als Laie das nicht beweisen, sondern der Arzt/Zahnarzt muß beweisen, daß er nichts falsch gemacht habe (s.a. Creifelds Rechtswörterbuch, 15. Auflage, "Beweislast":...(z.B. liegt bei grober Fahrlässigkeit die Beweislast für fehlende Kausalität eines Behandlungsfehlers beim Arzt)...", warum die Klagen trotzdem kaum durchkommen, darüber mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen, denn kein Mensch verklagt doch seinen Arzt aus Jux, leider können Richter ja urteilen, wie sie wollenn (Prinzip der "Freien Beweiswürdigung", z.B. in der ZPO § 286 (1) (nachzulesen unter www.gesetze-im-internet.de, Volltextsuche, ZPO), aber auch im Strafrecht, etc.; des weiteren sind Richter ja unabhängig, d.h., keine übergeordnete Instanz kann denen etwas sagen...),
las grad' neulich das Urteil in einem Fall, in dem eine Frau über 400 Behandlungen nach einer verpfuschten Zahnbehandlung über sich hat ergehen lassen müssen und trotzdem vom OLG Hamm nicht einmal Schmerzensgeld zugesprochen bekommen hat, weil dem Zahnarzt kein Fehler nachzuweisen gewesen wäre, dabei hätte sie bzw. ihr Rechtsanwalt (vielleicht war der unfähig, wie so viele) das gar nicht müssen!!!
las grad' neulich das Urteil in einem Fall, in dem eine Frau über 400 Behandlungen nach einer verpfuschten Zahnbehandlung über sich hat ergehen lassen müssen und trotzdem vom OLG Hamm nicht einmal Schmerzensgeld zugesprochen bekommen hat, weil dem Zahnarzt kein Fehler nachzuweisen gewesen wäre, dabei hätte sie bzw. ihr Rechtsanwalt (vielleicht war der unfähig, wie so viele) das gar nicht müssen!!!