Betreuer verschweigt 143 000 Euro

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Betreuer verschweigt 143 000 Euro

Beitrag von Presse » 29.08.2009, 08:17

Betreuer verschweigt 143 000 Euro
Bremerhaven (guh). Das Amtsgericht Bremerhaven hat einen Betreuer mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Der Mann hatte gegenüber dem Gericht verschwiegen, dass ein Rentnerehepaar über Sparbücher mit 143 000 Euro Einlagen verfügte. Statt dessen bemühte er sich, die Konten aufzulösen.
,,,, (mehr)
http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Regi ... id,16.html

Marlene Böttinger
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Betreuungsfalle ... Vorsorgevollmacht !

Beitrag von Marlene Böttinger » 29.08.2009, 10:49

Siehe auch TV-Hinweis:
Betreuungsfalle ... TV-Tipp 31.08.09
viewtopic.php?t=12677
Betreuungsrechtliche Probleme können in der Regel durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden.
Pflege braucht Zuwendungszeit!

Rauel Kombüchen
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Betreuungsfalle - Wenn der Helfer zum Feind wird

Beitrag von Rauel Kombüchen » 30.08.2009, 09:36

Betreuungsfalle - Wenn der Helfer zum Feind wird

Hallo,
ich rate, mit anderen, immer wieder dazu, rechtzeitig eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten zu machen. Siehe dazu unter
viewtopic.php?t=8811
Ich denke, dass insoweit vorrangig Angehörige infrage kommen.
Sollte eine solche Vertrauensperson nicht zur Verfügung stehen, wird eine Betreuungsverfügung hilfreich sein.
Mit solchen Themen muss man sich möglichst früh beschäftigen.

R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Sabrina Merck
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Vorsorgevollmacht zeitig ausstellen

Beitrag von Sabrina Merck » 03.09.2009, 06:59

Hallo,
ich bin auch sehr dafür, rechtzeitig eine Vorsorge-Vollmacht zu erstellen. Dann wird die Bestellung eines rechtlichen Betreuers, nicht selten eine völlig fremde Person, entbehrlich. Bei der Vollmacht besteht die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens auszuwählen. Dann sind Pflichtwidrigkeiten eher zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
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