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Land muss für missglückte Op entschädigen

Verfasst: 14.08.2009, 06:55
von Presse
Ärzte Zeitung, 14.08.2009:

Land muss für missglückte Op entschädigen

KÖLN (juk). Für Behandlungsfehler von Ärzten müssen unter Umständen auch die Bundesländer einstehen. Das Landesozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Patienten, die vor einer Op bewusst nicht aufgeklärt wurden, Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben können. .... Az.: L 10 VG 6/07 .... (mehr)
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