Tötung auf Verlangen: Zwei Jahre Bewährungsstrafe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Tötung auf Verlangen: Zwei Jahre Bewährungsstrafe

Beitrag von Presse » 06.08.2009, 06:37

Ärzte Zeitung online:

Tötung auf Verlangen: Zwei Jahre Bewährungsstrafe

FULDA (dpa). Wegen sogenannter Tötung auf Verlangen hat das Landgericht Fulda am Mittwoch einen 51-jährigen Mann aus Fulda zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 10 000 Euro an die Staatskasse und insgesamt 10 000 Euro für wohltätige Zwecke zahlen.
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=561246

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