Klinik-Chef weist Anklage-Vorwürfe entschieden zurück
Staatsanwaltschaft habe anonyme Anzeige ungeprüft übernommen - Chefarzt weist Beschuldigung der Profitgier entschieden zurück
Mönchengladbach (ots) - Am dritten Prozesstag des Strafverfahrens gegen den Klinikchef Dr. Arnold Pier vor dem Landgericht Mönchengladbach (NRW) hat die Verteidigung des Chefarztes die Anklage-Vorwürfe der Profitgier, unnötiger Operationen und eingeschränkter medikamentöser Behandlungen von Patienten aus Kostengründen entschieden zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft sei unbewiesenen anonymen Vorwürfen gefolgt, habe den Grundsatz eines fairen Verfahrens missachtet und mit an die Presse lancierten nachweislich falschen Behauptungen zur vollständigen Vernichtung seines Rufs als Arzt und zur weitgehenden Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz beigetragen. Im Verlauf des Verfahrens werde sich zeigen, dass die Vorwürfe unhaltbar sind.
Die Staatsanwaltschaft habe im Verlauf der fast eineinhalbjährigen Ermittlungen "keinerlei Anhaltspunkte gefunden", die den Vorwurf des Gewinnstrebens bestätigten. Die Ermittlungsbehörden hätten das ihnen auferlegte Objektivitätsgebot "massiv verletzt". Im Jahr 2006 seien in dem von Dr. Pier geleiteten Sankt-Antonius-Krankenhaus 2.530 Patienten stationär behandelt worden. Bereits hieraus werde deutlich, dass angebliche Sparmaßnahmen bei den von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten 18 Patienten "keinen den wirtschaftlichen Erfolg des Krankenhauses beeinflussenden Faktor bilden können", argumentieren die Verteidiger. Die Anklagebehörde werde in der Hauptverhandlung keinen objektiven Beleg für ihre Vorwürfe präsentieren können. Alle Patienten hätten nachweislich die medizinisch notwendige Behandlung erhalten. Die Ermittlungsbehörden hätten nicht einmal ansatzweise versucht, den anonymen Vorwürfen durch eigene Recherchen nachzugehen. Es sei aber auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft zur Entlastung dienende Umstände zu ermitteln.
Richtig sei alleine, dass Dr. Pier in seiner Eigenschaft als Unternehmer mit der Übernahme des Krankenhauses im Jahr 1.1.2006 dessen Wirtschaftlichkeit einer Kontrolle unterworfen und aus den hierbei gewonnenen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen hat. "Dies bezog sich auf alle maßgeblichen Rechnungspositionen sowohl im Bereich der Beschaffung als auch auf die Personalsituation", heißt es in der Erklärung der Verteidigung. Hierin unterscheide sich das Krankenhaus Wegberg jedoch in keiner Weise von allen anderen Krankenhäusern, die aufgrund der Vorgaben der Politik und der Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet seien. Dr. Pier habe zu keinem Zeitpunkt seit Übernahme der Verantwortung im Hause aus Kostengründen Medikamente oder Blutkonserven eingespart. Es sei durch die Zahlen des Krankenhauses zu belegen, dass es Einschränkungen bei der medizinischen und medikamentösen Versorgung der Patienten nicht gegeben hat. Das würden Gutachter bestätigen.
Dr. Pier hat nach Angaben der Verteidigung keine Operationen durchgeführt oder Organe entnommen mit dem Ziel, hierdurch seine beziehungsweise die Gewinne des Krankenhauses zu maximieren. Zu demselben Ergebnis seien im Übrigen auch die äußerst strengen und umfangreichen Untersuchungen der Krankenkassen und ihres medizinischen Dienstes gekommen. Die medizinisch begründeten Organentnahmen hätten auch keinesfalls zu Mehreinnahmen des Operateurs oder des Krankenhauses geführt. "Diese Erkenntnis, welche bei einfacher Nachfrage zu gewinnen ist, hätte jedoch den Generalvorwurf der Staatsanwaltschaft zunichte gemacht und hätte das unterstellte "Motiv" zerstört."
Als völlig absurd bezeichnete die Verteidigung den Vorwurf, der Angeklagte habe bei "teuren Medikamenten" gespart. Die Staatsanwaltschaft habe es nicht einmal für nötig befunden, die handelsüblichen Preise für diese Mittel, welche den Krankenhäusern als Großabnehmer berechnet würden, zu ermitteln, oder den Aufwand und die Kosten je Patient im Krankenhaus zu erfragen. Am Beispiel der eingesetzten Antibiotika sei darzustellen, dass deren Gabe während der Tätigkeit des Angeklagten trotz gesunkener Patientenzahlen im Verhältnis zu den Vorjahren gesteigert worden sei. Zum kritisierten Einsatz von frisch gepresstem Zitronensaft bei der Behandlung langwierig bestehender massiver Wundheilungsstörungen verwiesen die Verteidiger auf in der Fachpresse veröffentlichte Berichten anderer Ärzte und Wissenschaftler in dieser Frage. Vorgelegte wissenschaftliche Untersuchungen belegten die "extrem hohe Eigensterilität" des frisch gepressten Zitronensafts. Er sei zudem nur bei fünf Patienten angewandt worden, bei insgesamt 2.530 Patienten im Jahr 2006 mache dies gerade einmal 0,2 Prozent aller behandelten Fälle aus. Diese Patienten seien außerdem auch vorher oder im Nachhinein mit Medikamenten und sterilen Lösungen behandelt worden. Im Übrigen seien die Kosten beim Einsatz von frisch gepresstem Zitronensaft nachweislich sogar höher als beim Einsatz der Medikamente.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2009
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