Ausgabe 30 vom 24.07.2009
Arzthaftpflicht: Fehlerhafte Frakturbehandlungen bei Kindern
Falsch behandelte Knochenbrüche bei Kindern zählen in Schlichtungsverfahren zu den Fehlern, die am häufigsten bestätigt werden. Zu diesem Ergebnis kommen Heinrich Vinz und Johann Neu von der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern, Hannover, in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes (Dtsch Arztebl Int 2009; 106(30): 491-8).
Die Autoren werteten die Gutachten und Entscheidungen zu 189 Arzthaftpflichtverfahren aus den Jahren 2000 bis 2007 aus, in denen Frakturbehandlungen bei Kindern beanstandet worden waren. Die Verfahren betrafen 213 Kliniken beziehungsweise Ärzte aus neun Bundesländern und umfassten 283 Beschwerden. Vinz und Neu prüften unter anderem, welche Fachgebiete an den Verfahren beteiligt waren, an welcher Stelle sich die Frakturen bei den einzelnen Kindern befunden hatten und wie es um die Behandlungsfehler und die Fehlerfolgen bestellt war.
Im Erfahrungspool der norddeutschen Schlichtungsstelle zu Behandlungsfehlern bei Kindern liegt die Therapie von Frakturen mit circa 24 Fällen jährlich an erster Stelle, gefolgt von Blinddarmentzündungen mit circa 10 Fällen pro Jahr. Fehler in der Behandlung von Knochenbrüchen bei Kindern wurden mit durchschnittlich 64 Prozent doppelt so häufig bestätigt wie im Durchschnitt in Schlichtungsverfahren zu allen anderen Behandlungsbereichen. Die Fehler betrafen im Wesentlichen eine ungenaue klinische Befunderhebung, eine falsche Deutung von Röntgenaufnahmen, eine dem Frakturmuster unangemessene konservative oder operative Behandlung sowie eine unterlassene oder unzureichende Frakturkontrolle. Die Therapie im Bereich des Ellenbogens wies mit 77 Prozent die höchste Fehlerquote aus. Fehlerbedingte Dauerschäden leichten bis mittleren Grades wurden bei 37 Fällen (31 Prozent), schwere Dauerschäden bei 16 Fällen (13 Prozent) festgestellt.
Die ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern prüfen Schadensersatzansprüche wegen vermuteter ärztlicher Behandlungsfehler außergerichtlich. Das Ziel des Verfahrens, nämlich langwierige und kostenträchtige Gerichtsprozesse zu vermeiden, wird in mehr als 90 Prozent der Fälle erreicht. An die norddeutsche Schlichtungsstelle haben sich seit ihrer Errichtung im Jahr 1976 mehr als 77 000 Patienten gewendet. /Se (siehe auch den Bericht in der Süddeutschen Zeitung - Wissenschaftsseite - vom 24. Juli 2009)
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=31763
Quelle: Pressemitteilung vom 24.7.2009
Arzthaftpflicht: Fehlerhafte Frakturbehandlungen bei Kindern
Moderator: WernerSchell