Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer
Verfasst: 23.07.2009, 07:24
Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer
Der Bundesrat hat heute die Neuregelungen im Heimrecht akzeptiert und sich zugleich erneut dafür ausgesprochen, dass ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen dieselben steuerlichen Privilegien erhalten wie Übungsleiter. Es gebe keinen Grund, ehrenamtliche Betreuer schlechter zu behandeln als andere ehrenamtlich Tätige. Für Betreuer solle deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2100 Euro gelten.
Zur weiteren Begründung seiner Entschließung verweist der Bundesrat auf die wachsende Diskrepanz zwischen der Zahl der Betreuungen und ehrenamtlicher Betreuer. Ihre derzeitige Steuerlast sei ein grundsätzliches Hemmnis für die Übernahme von Betreuungen. Dies stehe im Widerspruch dazu, dass ehrenamtliche Betreuung eigentlich der Regelfall sein sollte. Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwilligen Betreuer signalisiere der Gesetzgeber nicht nur, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern wirke auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen.
Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
Drucksache 566/09 (Beschluss)
Quelle: Mitteilung vom 10.7.2009
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Hausanschrift:
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Postanschrift:
11055 Berlin
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8538 ... __nnn=true
Der Bundesrat hat heute die Neuregelungen im Heimrecht akzeptiert und sich zugleich erneut dafür ausgesprochen, dass ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen dieselben steuerlichen Privilegien erhalten wie Übungsleiter. Es gebe keinen Grund, ehrenamtliche Betreuer schlechter zu behandeln als andere ehrenamtlich Tätige. Für Betreuer solle deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2100 Euro gelten.
Zur weiteren Begründung seiner Entschließung verweist der Bundesrat auf die wachsende Diskrepanz zwischen der Zahl der Betreuungen und ehrenamtlicher Betreuer. Ihre derzeitige Steuerlast sei ein grundsätzliches Hemmnis für die Übernahme von Betreuungen. Dies stehe im Widerspruch dazu, dass ehrenamtliche Betreuung eigentlich der Regelfall sein sollte. Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwilligen Betreuer signalisiere der Gesetzgeber nicht nur, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern wirke auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen.
Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
Drucksache 566/09 (Beschluss)
Quelle: Mitteilung vom 10.7.2009
Bundesrat
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