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Schweiz isoliert sich zusehends bei Tötungen ...
Verfasst: 10.07.2009, 11:58
von Presse
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung:
Schweiz isoliert sich zusehends / "Ordnungsgemäße Durchführung" von Tötungen verhindern
Berlin. "Patientenschutz und organisierte Suizidbeihilfe schließen sich grundsätzlich aus. Nur ein Verbot heißt, sich konsequent auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden zu stellen. Wer glaubt, etwas zu regeln, was nicht zu regeln ist, gibt sich den Anstrich der Rechtschaffenheit, legitimiert aber Menschenverachtung", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, die jetzt unterzeichnete Vereinbarung zwischen ,Exit' und der Oberstaatsanwaltschaft Zürich. "Regeln und Kategorien für das Töten, so wie darin detailliert aufgelistet, kann es nicht geben. Schon die Wortwahl der Unterzeichner ist entlarvend: Es gehe ihnen um eine ,ordnungsgemäße Durchführung' der Untersuchung von Tötungen, sagen sie. Das ist zynisch. Wenn jetzt nicht der Bundesrat und das Parlament einschreiten und die organisierte Suizidbeihilfe in der Schweiz endlich verbieten, rutscht das Land vollends ab in ein dunkles Zeitalter, in dem zwischen lebenswert und nicht lebenswert unterschieden wird", hält Brysch fest.
"Organisierte Suizidhilfe ist keine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen", erklärt Brysch. "Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden unter unerträglichen Druck gesetzt, wenn organisierte Suizidbeihilfe erlaubt und staatlich geregelt ist. Der deutsche Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier ist aufgefordert, gegen die Schweizer Suizidpraktiken Protest einzulegen, da auch deutsche Staatsbürger in die Suizidfalle der Schweiz tappen."
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern.
Quelle: Pressemitteilung 24-09 10. Juli 2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
hartmann@hospize.de
http://www.die-schiedsstelle.de http://www.hospize.de
Zurückhaltung wäre angebracht!
Verfasst: 10.07.2009, 17:07
von Lutz Barth
Das Statement der Deutschen Hospiz Stiftung überzeugt weder im Allgemeinen noch im Besonderen!
Auch hierzulande stehen wir vor der Frage, ob Suizidbeihilfe zu „organisieren“ ist, da sich insoweit die Ärztekammern vehement dagegen wehren, bei einem nachhaltigen Suizidwunsch zu assistieren.
Nicht die Schweiz ist das Schlussrecht in Sachen Humanität in Europa, sondern vielmehr unser freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat, der erkennbar aufgrund wirkmächtiger Interessengruppen ein erhebliches Problem hat, den Grundrechtsschutz konsequent zu Ende zu denken, wie nicht zuletzt auch die unsäglichen Debatten nach der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetz dokumentieren.
Organisierte Suizidbeihilfe, insbesondere eine solche in den Händen der Ärzteschaft, ist weder menschenverachtend, noch führen wir dadurch die Kategorien von „lebenswert“ oder „lebensunwert“ ein. Nicht die Schweiz oder andere, insoweit aufgeschlossene und der Humanität verpflichtete europäische Nachbarländer driften in ein „dunkles Zeitalter“ ab, sondern vielmehr beharren wir hierzulande auf einen ethischen Paternalismus, der seinesgleichen sucht.
Unser Außenminister sollte sich nicht die Blöße geben, in der Schweiz zu „intervenieren“, zumal gerade wir hier in Deutschland exklusiven Nachhilfeunterricht von unseren Schweizer Nachbarn nicht nur in Sachen Sterbehilfe, sondern auch volksnaher Demokratie gebrauchen könnten.
Lutz Barth
Sterbehilfe wird im Kanton Zürich im Detail geregelt
Verfasst: 11.07.2009, 06:37
von Presse
Ärzte Zeitung, 10.07.2009:
Sterbehilfe wird im Kanton Zürich im Detail geregelt
ZÜRICH (fst). Der Kanton Zürich und die Sterbehilfevereinigung Exit haben eine Vereinbarung über den Ablauf der organisierten Sterbehilfe unterzeichnet. Darin wird geregelt, unter welchen Umständen Sterbehilfe geleistet werden darf, welches Präparat dabei verwendet wird und wie die so genannten Sterbehelfer bezahlt werden (wir berichteten
http://www.aerztezeitung.de/?sid=555297 ).
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=557425
Die Vereinbarung im Wortlaut
http://static.nzz.ch/files/4/7/6/EXIT-V ... 980476.pdf
Vereinbarungen zu Suizidhilfe
Verfasst: 12.07.2009, 15:16
von Presse
Schweiz: Oberstaatsanwaltschaft Zuerich und Sterbehilfeorganisation Exit unterzeichnen Vereinbarungen zu Suizidhilfe
Zuerich / Berlin (ALfA). Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zuerich hat erstmals mit der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Exit eine Vereinbarung ueber Standesregeln bei der organisierten Suizidhilfe getroffen. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden von beiden Seiten am 7. Juli unterzeichnet, teilte die Oberstaatsanwaltschaft am 10. Juli in einer Presserklaerung mit. Mit der Vereinbarung solle Transparenz geschaffen werden und Exit unterziehe sich dieser Regelung freiwillig, so die Behoerde.
Als Grundlage der Uebereinkunft dienen demnach neben Straf- und Heilmittelgesetzgebung und Rechtsprechung die Richtlinien der Nationalen Ethikkommission und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. In dem Papier geht es um Art und Weise der Durchfuehrung der Suizidbegleitung, vor allem bezueglich Pruefung, Klaerung und Dokumentation der Voraussetzungen fuer eine Begleitung. Die ausschliessliche Verwendung eines bestimmten Medikamentes als Sterbemittel sowie der Umgang damit wird ebenfalls festgehalten. Exit darf keinen Gewinn anstreben und verpflichtet sich zur Offenlegung und Transparenz hinsichtlich Organisation und finanzieller Mittel. Die Oberstaatsanwaltschaft bestaetige mit der Unterzeichnung lediglich die ordnungsgemaesse Durchfuehrung der in solchen Faellen gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung. Insbesondere wuerden allfaellige ordentliche Strafverfahren nicht tangiert, betonte die Justizbehoerde. Die Einhaltung der Vereinbarung durch Exit erleichtere den Strafverfolgungsbehoerden die Erfuellung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.
Im Kanton Zuerich werden laut Oberstaatsanwaltschaft jaehrlich ca. 200 Suizidbegleitungen durchgefuehrt, davon rund ein Drittel durch Exit. Angesichts der Anzahl der Freitodbegleitungen bestehe im Kanton Zuerich ein grosses Interesse an einer klaren und transparenten Regelung. Das Strafgesetzbuch regle die Kriterien, gemaess welchen Suizidhilfe nicht strafbar ist, nur marginal. Mit einem wegweisenden Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2006 seien sie indessen teilweise konkretisiert worden. Weiter haben die Nationale Ethikkommission und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften dafuer Richtlinien erlassen. Eine weitergehende, praezisierendere Reglung auf eidgenoessischer Ebene sei nicht in Sicht, hiess es in der Mitteilung. Der Zuercher Regierungsrat habe sich deshalb mit Beschluss vom 14. Maerz 2007 dafuer ausgesprochen, mit den Suizidhilfeorganisationen im Kanton Zuerich einvernehmlich Standesregeln abzusprechen. Die Organisationen sollen sich diesen freiwillig unterziehen koennen. Die Standesregeln seien als Zwischenschritt bis zur Einfuehrung einer gesetzlichen Regelung gedacht. Der Regierungsrat wie auch Exit werden sich weiterhin beim eidgenoessischen Justiz- und Polizeidepartement fuer eine nationale gesetzliche Regelung einsetzen, hiess es abschliessend in der Mitteilung.
Exit erklaerte Medienberichten zufolge, die Vereinbarung veraendere nicht die Aktivitaeten der Organisation, sondern formalisiere sie lediglich. Die auch in Deutschland vertretene Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas hat die Vereinbarung dagegen nicht unterzeichnet, da die Richtlinien gegen seine Organisation gerichtet seien, erklaerte Dignitas-Praesident Ludwig A. Minelli bereits vor einiger Zeit.
"Ordnungsgemaesse Durchfuehrung" von Toetungen verhindern
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Schweizer Vereinbarungen zur Suizidhilfe. "Patientenschutz und organisierte Suizidbeihilfe schliessen sich grundsaetzlich aus. Nur ein Verbot heisst, sich konsequent auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden zu stellen. Wer glaubt, etwas zu regeln, was nicht zu regeln ist, gibt sich den Anstrich der Rechtschaffenheit, legitimiert aber Menschenverachtung", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 10. Juli. "Regeln und Kategorien fuer das Toeten, so wie darin detailliert aufgelistet, kann es nicht geben. Schon die Wortwahl der Unterzeichner ist entlarvend: Es gehe ihnen um eine "ordnungsgemaesse Durchfuehrung" der Untersuchung von Toetungen, sagen sie. Das ist zynisch", erklaerte Brysch. "Wenn jetzt nicht der Bundesrat und das Parlament einschreiten und die organisierte Suizidbeihilfe in der Schweiz endlich verbieten, rutscht das Land vollends ab in ein dunkles Zeitalter, in dem zwischen lebenswert und nicht lebenswert unterschieden wird", warnte er.
Organisierte Suizidhilfe sei keine Ergaenzung oder Fortfuehrung von Sterbebegleitung, sondern die "Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen," erklaerte Brysch. Er warnte, die Schwaechsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu staerken und zu schuetzen gelte, wuerden unter unertraeglichen Druck gesetzt, wenn organisierte Suizidbeihilfe erlaubt und staatlich geregelt ist. "Der deutsche Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier ist aufgefordert, gegen die Schweizer Suizidpraktiken Protest einzulegen, da auch deutsche Staatsbuerger in die Suizidfalle der Schweiz tappen", so Brysch.
Weitere Informationen:
Ruf nach Sterbehilfe in Deutschland
Von Matthias Kamann
In Deutschland mehren sich Stimmen unter Politikern und Medizinethikern, die fuer eine begrenzte Freigabe der aerztlichen Suizid-Beihilfe bei aussichtslos toedlich erkrankten Menschen plaedieren.
WELT Online 10.07.09
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... hland.html
Die Schweiz ist nicht nur einen Suizid wert...
In der deutschen Debatte ueber Sterbebegleitung, Patientenverfuegungen und das bisschen Leben davor erscheint die Schweiz oft als eine Art gelobtes Land, Heimat von internationalen Hilfsorganisationen mit den wohlklingenden Namen "Exit" und "Dignitas"...
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 07.07.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... -wert.aspx
Quelle: Mitteilung vom 12.07.2009
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail:
bgs@alfa-ev.de
Internet:
http://www.alfa-ev.de
Kritik der Hospiz Stiftung überzogen!
Verfasst: 12.07.2009, 16:14
von Lutz Barth
Deutsche Stiftung will sich in Zürcher Abkommen einmischen
Quelle: Schweizer Fernsehen, 10.07.09 >>>
http://tagesschau.sf.tv/content/view/co ... nt_1280521 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 12.07.09):
Besonderes Augemerk sollte über die Information hinaus auf die beiden Kommentare gelegt werden. In der Tat sollten wir hierzulande nicht „den Stab über Andere“ brechen, die in der Frage der Sterbehilfe sich für einen anderen, aber deswegen nicht weniger humaneren Weg entschieden haben.
Wir Deutschen sollten uns ohne Frage unserer besonderen Verantwortung vor der ureigenen Geschichte bewusst sein, wenngleich dies nicht dazu führen sollte, in der Manier als Oberlehrer für eine wie auch immer für wünschenswert gehaltenen ethischen und moralischen Einstellung in Europa aufzutreten.
Es bedarf keiner langatmigen Ausführungen, dass die SchweizerInnen selbstbestimmt ihre ethischen Fragen identifizieren und entsprechend für sich und damit ihrem Staatsvolk lösen können, ohne dass es diesbezüglich einer ethischen Grunderziehung durch uns Deutsche bedarf.
Überdies ist der Begriff "organisierte Sterbehilfe" für sich genommen zunächst unverfänglich. Sofern wir hierzulande - was sehr zu hoffen ist - uns für eine ärztliche Assistenz beim Suizid entscheiden, ist diese selbstverständlich zu "organisieren". Dies schließt Fragen einzelner Voraussetzungen ebensowenig aus wie etwa die Frage nach der Vergütung, die ggf. im Leistungskatalog hierfür vorzusehen ist.
Es besteht kein Widerspruch zwischen "Patientenrechte" und "organisierte Suizidbeihilfe" und da auch hier der Vorbehalt des Gesetzes gilt, wären die maßgeblichen Fragen qua Gesetz zu regeln. Erblicken wir in der ärztlichen Assistenz beim Suizid einen konsequenten Beitrag zur weiteren Ausformung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten (das freilich nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzte führen darf), so bedarf diese Möglichkeit der Assistenz einer rechtlicher Normierung, in der dann die Sterbehilfe weitestgehend "organisiert" wird.
Unsäglich ist der Vorwurf, dass derjenige, der so etwas zu regeln gedenkt, sich dem Anstrich der Rechtschaffenheit gibt, letztlich aber eine Menschenverachtung legitimiert. Dies ist ein ganz und gar untauglicher Vergleich, mal ganz davon abgesehen, dass - ebenso wie mit Blick auf das Patientenverfügungsgesetz - der Gesetzgeber aufgrund der Grundrechtsbezogenheit dieser Regelungsmaterie zum Handeln verpflichtet wäre. Es versteht sich von selbst, dass es sinnvoller erscheint, statt auf eine ärztliche ethische Selbstbindung im Rahmen einer ärztlichen Standessitte lieber auf eine gesetzliche Regelung zu setzen, die dann in der Folge für mehr Rechtsklarheit und Transparenz sorgt.
Wir sehen gerade ganz aktuell, dass sich neue (alte) Mythen um das Patientenverfügungsgesetz ranken, mit denen versucht wird, das Gesetz "klein zu reden" oder schlimmer noch, es ad absurdum zu führen, in dem vereinzelt darauf hingewiesen wird, dass Ärzte ja zur Behandlung nicht verpflichtet seien (freilich für den Fall, wenn z.B. eine Patientenverfügung vorhanden sein sollte).
Der Gesetzgeber bleibt zur Regelung aufgerufen und soweit in der ärztlichen Assistenz beim Suizid in bestimmten Situationen ein Akt der Humanität erblickt wird, sollte dies angesichts der zu erwartenden Widerstände insbesondere der Ärztekammern auch in Form von Gesetzen geregelt werden. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass der "ethische Widerstand" in erster Linie einigen Funktionären geschuldet ist, während demgegenüber nicht wenige Ärzte eher eine Liberalisierung befürworten.
Es geht nicht um "Entsolidarisierung", sondern gerade um ein Eintreten für des Selbstbestimmungsrecht Schwerstkranker an ihrem Lebensende, wenn diese für sich entschieden haben, sterben zu wollen und hierbei auf Hilfe angewiesen sind.
Wir brauchen keine neuen "Oberethiker" in unserem Land und schon gar nicht solche, die da meinen, andere Staaten "gängeln" zu müssen.
Die Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung verdient daher wenigstens ein Vier minus ...
Lutz Barth
Proteste gegen Sterbehilfe-Abkommen in der Schweiz
Verfasst: 14.07.2009, 06:15
von Presse
Proteste gegen Sterbehilfe-Abkommen in der Schweiz
Zürich – In der Schweiz gibt es erneut Streit über Sterbehilfe. Eine in der vergangenen Woche zwischen dem Kanton Zürich und der Sterbehilfeorganisation Exit geschlossene Vereinbarung löste am Wochenende scharfe Proteste aus.Die Schweizer Sektion [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=31624
Verfasst: 15.07.2009, 14:57
von thorstein
Es sind immer wieder die gleichen Argumente: wer sich für aktive Sterbehilfe entscheidet, will der Gesellschaft nicht zur Last fallen. Wer soll diesen Unfug glauben? Als ob Sterbewillige keine anderen Probleme hätten? Hier wird sterbewilligen Menschen pauschal jede Fähigeit zur Selbstreflektion und Selbstbestimmung abgesprochen. Offenbar fehlt es den Gegnern von aktiver Sterbehilfe an guten Argumenten. Das bedaure ich ausdrücklich. Das Thema hätte eine Auseinandersetzung auf deutlich gehobenerem Niveau verdient.
Suizidhilfe in der Schweiz: Das Kreuz mit dem Tod
Verfasst: 19.07.2009, 12:47
von Presse
Suizidhilfe in der Schweiz: Das Kreuz mit dem Tod
Von Wolfgang U. Eckart
Was ist schweres Leiden? Wann kann jemand noch selbst urteilen? Die unscharfe Suizidhilfe-Vereinbarung des Kantons Zuerich ist ein Skandal.
SUEDDEUTSCHE.DE 17.07.09
http://www.sueddeutsche.de/kultur/361/480838/text/
Verfasst: 19.07.2009, 19:54
von johannes
@ thorstein
auf welchem Niveau soll denn der Tod, das Töten thematisiert werden? Wer andere in seine lebensverneinende Entscheidungen einbeziehen will, zeigt deutlich genug, daß er nicht selbstbestimmt handeln will. Wer sich für Sterbehilfe entscheidet, will Verantwortung teilen, die er selbst zu tragen hätte.
Noch einmal: Wer sterben will, wer sein Leben beenden will, kann es doch tun. Wozu braucht der einen Sterbehelfer? Das ist doch dummes Geschwätz. Und wer nicht mehr selbst Hand an sich legen kann, der muß eben damit leben. Das ist doch in anderen Lebensbereichen das Gleiche.
Da hat das Gefasel von Menschenwürde gewiß nichts zu suchen. Der Tod ist die Folge der Entscheidung des Menschen, ohne seinen Schöpfer leben zu wollen. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn er den Tod beschleunigen will, weil er die Konsequenzen seiner Entscheidung nicht mehr tragen will - wer will ihn daran hindern? Aber dann soll er es doch bitte sehr selber tun, ohne andere in sein widernatürliches Handeln einzubeziehen.
Das Ende von Leben hat kein Niveau. Die Beendigung des Lebens hat damit auch kein Niveau. Da ist es egal, welche blumige Umschreibung man diesen Akten gibt. Ob sie s wollen oder nicht, das Gesetz "Du sollst nicht töten" gilt auch für jene, die meinen, sich dem entziehen zu können. Und ausnahmslos jeder wird für sein Handeln einmal Rechenschaft abzulegen haben, ob er es will oder nicht. Da werden ihn auch die abenteuerlichsten Rechtfertigungsgründe nicht vor schützen.
Billigen sie also den Gegnern der Tötungsmaschinerie zu, ihre Stimme zu erheben, wie sie das für sich in Anspruch nehmen.
@Johannes
Verfasst: 20.07.2009, 05:58
von Lutz Barth
Um starke Worte scheint Johannes nicht verlegen zu sein, aber wir leben in einem säkularen Verfassungsstaat, in dem sich uns der "Schöpfer" nicht präsentiert hat. Eine seriös geführte Sterbehilfe-Debatte hat nichts mit "Gefasel" gemein, noch muss der Patient damit eben halt leben, wenn er nicht mehr Hand an sich selbst anlegen kann. Dies ist auch keineswegs "widernatürliches Verhalten" und sofern wir dann alle später mal tatsächlich "Rechenschaft" für unser Handeln ablegen müssen (gemeint ist wohl vor dem Schöpfer, der über uns zu richten gedenkt), würde ich gerne vor dem himmlischen Gericht die "Verteidigung" kostenlos übernehmen - es sei denn, dass ich im "Fegefeuer" bereits gegrillt wurde.
Verfasst: 20.07.2009, 14:08
von thorstein
Das nennt man wohl tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, um in der Terminologie von der Tötungsmaschinerie zu bleiben.
Eine Entgegnung wird hier auch nicht ernsthaft erwartet, ist doch mit der garantierten Verurteilung im Jenseits jeder Widerspruch im Keim erstickt?
Für mich stellt sich nicht die Frage, ob wir in absehbarer Zeit auch Formen aktiver Sterbehilfe zulassen werden, sondern unter welchen Rahmenbedingungen.
Suizidhilfe im Kanton Zürich mit expliziter staatlicher Bill
Verfasst: 21.07.2009, 06:37
von Presse
Suizidhilfe im Kanton Zürich mit expliziter staatlicher Billigung
Die Vereinbarung zur Sterbehilfe zwischen dem Kanton Zürich und der Sterbehilfeorganisation Exit wird kontrovers diskutiert - nicht nur in der Schweiz. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=55 ... eitung&c=1
Verfasst: 22.07.2009, 04:24
von johannes
@ Lutz Barth
Richtig, wir leben in einem säkularen Verfassungsstaat. Da hat sich Ihnen der "Schöpfer" nicht präsentiert. Was sagt das? Vor rund 60 Jahren lebten wir in einer säkularen Diktatur. Da hat sich den seinerzeitigen Machthabern ebenfalls der "Schöpfer" nicht präsentiert. Wo ist der Unterschied? Es gibt wohl keinen.
Die Frage ist dann aber, warum in diesen säkularen Staaten nach göttlicher Rechtsprechung Menschen verurteilt werden, so ihr Handeln nicht von diesen säkularen Staaten für "natürlich" erklärt wird. Gehen Sie also davon aus, daß die göttliche Ordnung nicht gilt, sollten wohl alle Gefängnisse mittlerweile leer sein - oder sind sie deshalb noch voll, weil säkulare Entscheider nicht vertragen, daß andere Menschen andere Vorstellungen haben, als sie?
Schließlich sollten Sie auch noch erklären, was an Mord seriös sein soll, daß man darüber seriös debattieren könnte. Hängt das vielleicht von Schlips und Kragen ab? Ist es nicht so, daß jemand, der sich selbst das Leben nimmt, gemeinhin ein Selbstmörder ist? Na, dann ist ja wohl in logischer Konsequenz jemand, der einem anderen das Leben nimmt - bewußt und vorsätzlich - ein Mörder. Und genau das geschieht, auch wenn Sie dem Vorgang etwas Harmloses anhängen, wenn Sie von Sterbehilfe sprechen.
Die lebensverachtende Haltung kann man auch damit nicht kaschieren.
@ thorstein
Wenn die Mörder im Nadelstreifenanzug nur Spatzen wären, brauchte man wohl kein Wort über sie verlieren, schon gar nicht mit Kanonen auf sie schießen. Aber so, wie es bereits in den Niederlanden geschieht, wird die Entwicklung der Mordmaschinerie ja nicht stehen bleiben. Zuerst heißt es, daß jenen geholfen wird, die sterben wollen - dabei sind die immerhin noch so fit, daß sie in die Schweiz fahren können - , dort, in den Niederlanden, werden bereits reihenweise Menschen ermordet von Ärzten, die niemals ihre Einwilligung gegeben haben, geschweige denn den Wunsch danach hatten. Selbst Kindermorde sind da bereits selbstverständlich.
Sind Sie wirklich so naiv zu glauben, daß die Zulassung "aktiver Sterbehilfe", im Klartext "kontrollierter Mord", bei den Ansätzen bleibt, mit denen er legalisiert wird? Am Anfang heißt es vielleicht noch: "Im Namen der Menschlichkeit" und danach? Die Niederlande sind das Paradebeispiel für die Weiterentwicklung dieser Tötungsmaschinerie. Auch hier wird es dann vielleicht später mal heißen: "Das haben wir doch nicht gewollt!" Ja, wenn es zu spät ist. Achten Sie darauf, daß Sie nicht eingeholt werden von den Geistern, die Sie heraufbeschwören.
@Johannes
Verfasst: 22.07.2009, 07:42
von Lutz Barth
Verehrter Herr Johannes.
Die Gegenargumente der Sterbehilfegegner werden nicht dadurch plausibler, in dem diese gebetsmühlenartig an die spezifisch deutsche Vergangenheit erinnern. Ohne Frage dient uns dieses unsägliche Kapitel zur Mahnung, hindert uns aber nicht, die Würde des Menschen als sog. "nicht interpretierte These" näher zu interpretieren.
Im Übrigen ist der Hinweis auf den säkularen Verfassungsstaat insofern erheblich, weil wir einerseits nicht die Staatsreligion kennen und zum anderen die Kirchen nicht selten in dem Diskurs für sich in Anspruch nehmen, gleichsam autoritär eine Geistes- und Werthaltung zu proklamieren, die nun so moralisch und ethisch nun wahrlich nicht ist! In diesem Zusammenhang könnte es dann Sinn machen, die Geschichte der Kirche im Besonderen historisch zu kontextualisieren und da werden Sie feststellen, dass hier gewissermaßen die Kirchengeschichte auch durch massive Menschensrechtsverletzungen geprägt war - gelegentlich wird in der Literatur darauf hingewiesen, dass auch eine "Blutspur" die Kirchengeschichte durchzieht.
Insofern ist es ein Verdienst der Aufklärung, dass die Kirche im wahrsten Sinne des Wortes auch geläutert wurde und der moralische Autoritätsanspruch zurecht gerückt wurde.
Immerhin ein Hinweis darauf, dass das päpstliche Lehramt wohl nicht immer frei von ehtisch und moralisch höchst bedenklichen und freilich auch zum Teil verwerflichen Fehlentscheidungen gewesen ist, obgleich doch der Lehre nach ein "Stellvertreteramt auf Erden" bekleidet wurde.
Aber dieser rückwärtsgewandte Blick hilft gegenwärtig wenig, um die Fragen eines gegenwartsbezogenen und modernen Grundrechtsschutzes klären zu können, zumal in einschlägigen Dokumenten nach wie vor ganz aktuell eine Werthaltung der Kirchen offenbar wird, die nicht - im betone ausdrücklich - nicht (!) verfassungskonform ist und die einzunehmen den Kirchen nur deshalb gestattet ist, weil sie nach der Verfassung bestimmte Privilegien für sich in Anspruch nehmen können.
Jemand, der sich selbst das Leben nimmt, ist ein Suizident, der sich durchaus "selbst entleiben darf", obgleich dies nach einer These von Kant nicht zulässig sei. Insofern ist er kein "Mörder", sondern nimmt für sich sein Selbstbestimmungsrecht wahr!
In dieser Frage ist es nicht anbefohlen, den philosophischen Lehren Kants - und ihm folgend den Heerscharen moderner Gegenwartsethiker - kritiklos zu folgen so wie es uns gestattet ist, der "Heiligkeit" des Lebens eine Absage dergestalt zu erteilen, dass wir nicht "unserem Herrn leben" mit der Folge, dass wir für auch für diesen zu sterben haben.
Unsere Verfassung hat andere Prioritäten gesetzt: Nicht sein, sondern mein Wille geschehe hier auf Erden, so denn hoffentlich auch im Himmel.
Das Selbstbestimmungsrecht in dieser Frage zu leugnen, hieße, einem ethischen und moralischen Diktat unterworfen zu sein, dem in der Tat in allerletzter Konsequenz dikatorische Züge beizumessen wären.
Es bleibt freilich jedem selbst überlassen, ob er nach den transzendenten Geboten zu "sterben" beabsichtigt - ihm muss nur klar sein, dass das Sterben dann wohl nicht ganz einfach zu werden scheint und im Übrigen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht (!) in der Gänze ausgeschöpft werden dürfen. Hierüber geben einige Enzykliken beredt Aufschluss, so dass die "Leiderfahrung" ein Maß an Verklärung erfährt, die zu akzeptieren ich nicht bereit bin. Vorausgesetzt, die Bibel dokumentiert ein authentisches Bild der Vergangenheit, so würde ich doch darauf hinweisen wollen, dass der Tod am Kreuz sicherlich auch mit schweren Qualen verbunden war. Weshalb nun aber dieser Tod qualitativ "höher bewertet" werden soll - mit der Folge, auch wir können angesichts dieses Leids und Qualen ein stückweit das uns zuteil werden Leid aufgrund irreversibler Krankheiten annehmen, erscheint mir denn doch ein wenig zu rabulistisch, als hieraus entsprechende Maßgaben für eine zeitgemässe Verfassungsinterpretation ziehen zu wollen.
Ich bitte zu beachten, dass es auch Menschen gibt, die für sich in Anspruch nehmen, dass der "Herr" für sie nicht gestorben ist und da dem so ist, werde ich persönlich auch nach wie vor dann Kritik anmelden, wenn die Gefahr besteht, dass mit einigen "Botschaften" der immer mal wieder vorgenomme Versuch unternommen wird, die Säkularität zu "untergraben".
Offen ausgesprochen: ich fand es unerträglich, dass seinerzeit in der Debatte um die Patientenverfügung sich eine demokratische Volkspartei dazu durchgerungen hat, aus Rücksichtnahme einer Religionsgemeinschaft einstweilen davon Abstand zu nehmen, einen eigenen Entwurf zu präsentieren.
Politik ist keine "Glaubensveranstaltung" und insofern weist hier unsere Verfassung den rechten Weg: Art. 4 GG!
Aber wohlgemerkt: es bleibt jedem Einzelnen selbst überlassen, sich hierzu zu positionieren - natürlich kann er das Leid auf sich nehmen, um dann ggf. auch bewusst vor seinem Schöpfer gegenüber zu treten, der ihm dann die liebende Hand reicht.
Ebenso bleibt es uns überlassen, uns selbstbestimmt für einen Suizid zu entscheiden und da dem so ist, wird auch in der Folge in der Debatte mehr Toleranz angemahnt, die einzufordern eigentlich nicht notwendig wäre, wenn einige Apologeten einer bestimmten Wertekultur und einer ars moriendi sich mehr von dem Geist unserer Verfassung inspirieren lassen denn von einer transzendenten Macht. Dass diesbezüglich einige Medizinethiker phantasievoll auf der Klaviatur des Verfassungsrechts spielen, ist insofern bedauerlich, weil diese vielfach nicht erkennen, dass sie Disharmonien komponieren, die nun mit der Verfassungsrealität kaum etwas gemein haben!
Der Suizid eines schwer Erkrankten ist daher aus der Innenperspektive des Patienten betrachtet weder moralisch verwerflich noch gebietet im das "Recht", hiervon Abstand zu nehmen!
Gruß Lutz Barth
Verfasst: 23.07.2009, 23:36
von johannes
Hallo, Herr Barth,
die deutsche Verfassung, unser Grundgesetz, wurde meines Wissens auf der christlichen Ethik aufgebaut. Die Väter unseres GG betrachteten diese als gute Grundlage für ein positives Zusammenleben der Menschen in diesem Staate. Damit ist das GG nicht die Grundlage eines säkularen Verfassungsstaates, sondern die eines christlichen.
Das Recht auf Selbstbestimmung im GG schließt nach Augenschein allerdings nicht ein Recht auf Selbsttötung ein, schon gar nicht ein Recht oder eine Pflicht, Dritte in ein Todesbegehren einzubeziehen. Im Gegenteil. Das GG sollte dazu dienen, die Bürger dieses Landes vor der Zerstörung ihres Lebens zu schützen.
Mit der Formulierung „aktive Sterbehilfe“ wird gerade dieses Anliegen des GG, der Schutz des Bürgers, auf spitzfindige Weise ausgehöhlt. Jeder, der nicht die Augen vor der Wirklichkeit verschließt, kann unschwer erkennen, dass es sich um Mord handelt. In allen Strafrechtssystemen Europas gilt die Vernichtung eines Menschenlebens als verwerfliche Handlung. Auch die sog. „aktive Sterbehilfe“ zielt auf die Vernichtung eines Menschenlebens ab.
Ihr Verweis auf das Handeln der Kirche unterstreicht, dass die Tötung eines Dritten sehr wohl als Menschenrechtsverletzung zu betrachten ist. Wie sonst wollten sie ihren Hinweis auf die Blutspur in der Kirchengeschichte verstanden wissen? Ob nun eine Kirche, ein einfacher Mensch oder ein säkularer Verfassungsstaat Blut vergießt, es gibt keinen qualitativen Unterschied. Es bleibt ein Unrecht.
Wenn Sie von einem „Suizidenten“ sprechen, reden sie lediglich mit einem Fremdwort, das so harmlos klingt, von nichts anderem, als von einem Selbstmörder, der ältesten deutschen Bezeichnung eines solchen Menschen. Es scheint heute üblich, Unangenehmes und Unrecht zu verschleiern, indem man sich der Fremdworte bedient, die seltenst hinterfragt werden und damit die wahre Bedeutung nicht preisgeben.
Wenn Sie das Recht beanspruchen, über ihr Handeln einzig zu entscheiden, schließen Sie damit gleichzeitig aus, dass andere das Recht haben, ihr Handeln zu beurteilen und letztendlich zu verurteilen. Sie plädieren damit für die Aufhebung einer für alle gültige Rechtsordnung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das in allen Bereichen umgesetzt wissen wollen. Diesen Weg wollen Sie lediglich in den Bereichen beschreiten, der Ihnen vorteilhaft erscheint. Das macht Ihr Plädoyer nicht gerade vertrauenswürdiger. Worin sehen Sie also den Vorrang der Philosophie Nietzsches gegenüber der Philosophie Kants?
Mir ist nicht ein Mensch bekannt, der sich selbst das Leben gegeben hätte. Warum sollte er das Recht haben, sich selbst das Leben zu nehmen – es geht um das Recht, nicht um die Tat! Nur soweit zu demjenigen, der sich selbst das Leben nimmt. Dieser steht hier aber nicht zur Debatte.
Des willkürlichen Eingriffs in das Leben Dritter haben sich bisher immer Menschen und Systeme bedient, die diktatorische Verhaltensweisen offenbarten. Wenn Sie in diesem Zusammenhang die Aktivitäten der Kirche erwähnen, sollten Sie berücksichtigen, dass Kirche nicht zwingend etwas mit Gott und einer dem Menschen übergeordneten Rechtsordnung zu tun hat. Schließlich ist es unmöglich, das Unrecht des einen mit dem Unrecht eines anderen zu rechtfertigen.
Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass Politik keine „Glaubensveranstaltung“ ist. Das ist ein Hauen und Stechen, wie uns tagtäglich vor Augen geführt wird. Wo Betrug und Diffamierung an der Tagesordnung sind, kann nichts Gutes gedeihen. Aus diesem Grunde wurde auch das GG geschaffen. Ich kenne allerdings keinen Artikel des GG, der die hohe Rechtsordnung Gottes in Frage stellen würde.
Darum kann es wohl nicht in Ordnung sein, wenn vorsätzliche Tötung durch Dritte Eingang findet in unsere Rechtsordnung. Genau dieses aber wird von den Befürwortern der „aktiven Sterbehilfe“ angestrebt. Es ist etwas anderes, wenn ein Mensch – Sie sprechen von einem „schwer Erkrankten“ – seinem Leben ein Ende setzt, oder wenn dies durch eine dritte Person geschieht. Damit sind wir beim eigentlichen Thema.
Unter dem Vorwand, einem Menschen zu helfen, soll zunächst ein „kontrollierter Mord“ gesellschaftsfähig gemacht werden. Wie dies in der Weiterentwicklung dann aussieht, beobachten wir in Ländern, in denen die Rechtsordnung bereits darauf abgestellt wurde. Ist erst mal der Damm gebrochen, dann gibt es kein Halten mehr.
Zuerst heißt es: „Ich will sterben!“
Dann heißt es: „Willst du nicht lieber sterben?“
Der nächste Schritt ist: „Es ist an der Zeit, dass du stirbst, sag ja!“
und dann kommt, wie bereits in Holland:
„Du bist nicht lebenswert, weg mit dir!“