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Vier Jahre Haft für Schweizer Sterbehelfer

Verfasst: 26.06.2009, 18:32
von Presse
Vier Jahre Haft für Schweizer Sterbehelfer

Lausanne – In der Schweiz muss ein Arzt wegen Sterbehilfe ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte eine vierjährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung, wie schweizerische Medien am Donnerstag berichteten. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung vor dem höchsten schweizerischen Gericht Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... helfer.htm