Vier Jahre Haft für Schweizer Sterbehelfer

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Vier Jahre Haft für Schweizer Sterbehelfer

Beitrag von Presse » 26.06.2009, 18:32

Vier Jahre Haft für Schweizer Sterbehelfer

Lausanne – In der Schweiz muss ein Arzt wegen Sterbehilfe ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte eine vierjährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung, wie schweizerische Medien am Donnerstag berichteten. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung vor dem höchsten schweizerischen Gericht Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... helfer.htm

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