Aufbewahrung Dokumentation - wie lange?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Aufbewahrung Dokumentation - wie lange?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 12:29

Wie lange muss die Krankendokumentation / Pflegedokumenation aufbewahrt werden?
MfG W.K.

Gast

Re: Aufbewahrung Dokumentation - wie lange?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 12:30

Sehr geehrter Herr Kanther,
darüber gehen die Meinungen auseinander. Mit Rücksicht auf die neuen Verjährungsregeln des BGB sollte eine Aufbewahrung 30 Jahre lang erfolgen. Nähere Infos zu dieser Thematik im Onlinebuch „Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung“.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

Gast

Re: Aufbewahrung Dokumentation - wie lange?

Beitrag von Gast » 23.07.2003, 18:46

Hallo W.K.
ich stimme der Auffassung von Herrn Schell voll zu. Eine Aufbewahrung der Dokumentation für 3, 5 oder 10 Jahre trägt nur in eingeschränkter Weise den Notwendigkeiten der Aufbewahrung Rechnung. Wenn man mit Rücksicht auf die umfassenden Verjährungsregeln des BGB auf der sicheren Seite sein will, muss eine Aufbewahrungszeit von 30 Jahren ins Auge gefaßt werden.
MfG
Mike Günzler

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