Patientenrechtegesetz - Ärzte blocken ab !

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Patientenrechtegesetz - Ärzte blocken ab !

Beitrag von Presse » 20.05.2009, 19:24

Patientenrechte: Widersprüchliche Anforderungen an Ärzte nehmen zu

Mainz – Der Deutsche Ärztetag hat heute einem gesonderten Patientenrechtsgesetz eine Absage erteilt. Individuelle Patientenrechte seien im Rahmen des Behandlungsvertrags zwischen Arzt und Patient ausreichend gesichert, heißt es in der entsprechenden Entschließung. Sie seien zudem nicht durch die Ärzteschaft gefährdet, sondern „durch die staatliche Gesundheitspolitik für die gesetzliche Krankenversicherung“.

Die Delegierten stellten klar, nicht zuletzt durch praktische Beispiele aus ihrem Berufsalltag, dass Rationierung bereits Patientenrechte gefährde. Sie sei längst Teil der Versorgungswirklichkeit.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... men_zu.htm

Cicero
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Patientenrechtegesetz ist dringend nötig

Beitrag von Cicero » 20.05.2009, 19:35

Patientenrechtegesetz ist dringend nötig

Mit welchem Recht maßen sich denn die Ärzte an, darüber zu befinden, ob die Patientenrechte in einem Gesetz kodifiziert werden sollen oder nicht? Ich denke, dass insoweit ein großes Interesse der Patienten, Versicherten und Bürger vorliegt, exakt über Rechte und Pflichten informiert zu sein und sich auch auf entsprechende Festlegungen berufen zu können. - M.E. muss die Forderung weiter erhoben bleiben: Es muss dringend ein Patientenrechtegesetz fomuliert und beschlossen werden. Das ist überfällig.
Ich sehe die Ärzteschaft als nicht berechtigt an, für die Patienteninteressen zu sprechen!

Cicero
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Gaby Modig
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Patientenrechte - Gesetz dringend erforderlich

Beitrag von Gaby Modig » 22.05.2009, 07:05

Patientenrechte - Gesetz dringend erforderlich

Die Justizministerkonferenz hat es bereits 1999 für erforderlich erachtet, die durch die Rechtsprechung entwickelten Patientenrechte in einer Broschüre zusammen zu stellen. Man hielt es bereits damals für erforderlich, die Patienten kompakt zu informieren.
Nun hat sich alles weiter entwickelt. Umso mehr ist es erforderlich, eine Handreichung der Patientenrechte verfügbar zu machen. Der notwendigkeiten Klarheit wegen geht das nur mit einem Gesetz. Weshalb sind die Ärzte dagegen? Weshalb haben die Politiker das Thema noch nicht aufgegriffen?

MfG Gaby
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Lutz Barth
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Patientenrechtegesetz

Beitrag von Lutz Barth » 22.05.2009, 07:37

Im Auftrag der Länder Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurde von Prof. Dr. Dieter Hart und Prof. Dr. Robert Francke vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht im Januar 2005 ein Rechtsgutachten zum Inhalt und zur Machbarkeit eines Patientenrechtegesetzes (PatRG) in Deutschland verfasst.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Gutachtens:
http://www.igmr.uni-bremen.de/deutsch/p ... assung.pdf

Insofern befindet sich die Ärzteschaft nicht auf der Höhe der Zeit und was eigentlich nachdenklich stimmen muss: wie so oft bei aktuellen Themen (etwa Patientenautonomie, Sterbehilfe etc.) „weigern“ sich offensichtlich namhafte Funktionäre von Berufsverbänden, überhaupt den wissenschaftlichen Stand in der Debatte zu reflektieren.
Dies ist mehr als ärgerlich, entsteht doch so in der Öffentlichkeit der Eindruck, als seien die Themen „neu“ und besonders „aktuell“.

Ein solches gilt im Übrigen auch für die „Priorisierungsdebatte“. Vgl. dazu nur eine „kleine Auswahl“ unter dem nachfolgenden Link:
http://www.springerlink.com/content/?k=Rationierung

Im Übrigen läuft derzeit die Debatte in die Richtung einer "Neuen Kultur des Maßes".

Der Ruf nach einer „neuen Kultur“ in der Medizin ist nicht neu.

Paul Kirchhoff, ein ohne Frage mit hoher Reputation versehener Verfassungs- und Staatsrechtler, hat sich der Frage nach einer Kultur des Maßes im Jahre 2004 in seinem Beitrag „Das Recht auf Gesundheit“ angenommen.

>>> zum Beitrag im pdf.Format
http://www.kas.de/upload/dokumente/Gren ... chhof_2...

Der Beitrag ist lesenswert und zeigt, wie aus finanzwirtschaftlicher Perspektive fundamentale Verfassungsprinzipien, wie etwa das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich erschließen lassen können.

Ob dies allerdings Realität werden soll, steht nachhaltig zu bezweifeln an.
>>> vgl. dazu die Rezension zum gleichnamigen Beitrag von Kirchhoff unter
http://www.iqb-info.de/Kirchhoff.pdf

Und diese Bedenken dürften um so schwerer in den Zeiten wiegen, wo die politisch Verantwortlichen Jahr für Jahr durch die Rechnungshöfe und das sog. „Schwarzbuch“ drastisch dargelegt bekommen, dass ausreichend Rationalisierungspotenziale vorhanden sind!

>>> dazu ein Beitrag v. Lutz Barth unter
http://www.iqb-info.de/Prioritaeten_und_Schwarzbuch.pdf

Nicht die Diskussion um Rationierung im Gesundheitswesen ist erforderlich, sondern vielmehr eine Debatte über die Milliarden, die Jahr für Jahr „zu Grabe getragen“ werden.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Patientenrechtegesetz ist dringend nötig

Beitrag von Gaby Modig » 22.05.2009, 07:47

Lutz Barth hat geschrieben: ...
Insofern befindet sich die Ärzteschaft nicht auf der Höhe der Zeit und was eigentlich nachdenklich stimmen muss: wie so oft bei aktuellen Themen (etwa Patientenautonomie, Sterbehilfe etc.) „weigern“ sich offensichtlich namhafte Funktionäre von Berufsverbänden, überhaupt den wissenschaftlichen Stand in der Debatte zu reflektieren. ... .
Guten Morgen Herr Barth,
ich danke sehr für Ihre Rückmeldung und die Nennung von Informationsquellen. Ich werde mich kundig machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gaby Modig
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Lutz Barth
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Literaturquellen

Beitrag von Lutz Barth » 22.05.2009, 08:02

Guten Morgen, Frau Modig.

Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass dies nur ein wirklich kleiner Ausschnitt aus der Literatur ist. Sofern Sie dazu recherchieren, könnte Google weitere Ergebnisse insbesondere in der Kombination mit den Begriffen Rationierung, Rationalisierung, Budgetierung etc. liefern.

Im Übrigen lohnt sich ein virtueller Blick in die gängigen Fachzeitschriften, die ganz aktuell dieses Thema problematisieren: vgl. dazu etwa Gesundhheitsrecht.

Mfg. Lutz Barth
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Neues Gesetz soll Patientenrechte bündeln

Beitrag von Presse » 25.05.2009, 10:20

Ärzte Zeitung, 25.05.2009

Neues Gesetz soll Patientenrechte bündeln
Regierungsbeauftragte stellt Eckpunkte vor / Vorgaben für Behandlungsvertrag werden genau geregelt


BONN (iss). Die SPD will die Rechte von Patienten in einem eigenen Gesetz zusammenfassen. "Ich bin dabei, Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz zu erarbeiten", sagte Helga Kühn-Mengel, SPD-Abgeordnete und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, bei einer Fachtagung in Bonn.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=549235

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Patientenrechtegesetz muss her

Beitrag von Anja Jansen » 29.05.2009, 08:04

M.E. muss ein Patientenrechtegesetz her. Darin wären die grundsätzlichen Rechte und Pflichten im Arzt-Patienten-Verhältnis festzulegen.
In einem solchen Gesetz könnten auch die notwendigen Anmerkungen hinsichtlich der Patientenverfügung ausgeführt werden. Wer also für solche Regelungen eintritt, muss zunächst einmal für eine Kodifizierung der Patientenrechte eintreten. Warum sollen die Regelungen zur Patientenverfügung gesetzlich bestimmt werden, und die sonstigen Rechte und Pflichten, die jeden Tag tausendfach Bedeutung erlangen, nicht?

Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Patientenautonomie -- Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2009, 18:10

Patientenautonomie am Lebensende – Patientenrechtegesetz überfällig
Absage an eine Überregulierung per Patientenverfügungsgesetz, das sich möglicherweise als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Beratungsinstitutionen oder Notare präsentiert


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch die neuerlichen Hinweise zur vermeintlichen Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes, u.a. zu den Aktivitäten der Deutschen Hospiz Stiftung, bringen mich nicht ab von der Überzeugung, dass anhand der vorliegenden Gesetzentwürfe eher von einer Beschlussfassung abgesehen werden sollte.

Anhand der gegebenen Rechtslage sind Patientenverfügungen verbindlich und müssen umgesetzt werden. Insoweit bieten die vorliegenden Entwürfe keine neuen Erkenntnisse, skizzieren eher neue Hürden, so dass von überzogenen Beratungserfordernissen und sogar von einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Notare die Rede war.

Bekannt sind natürlich immer wieder auftretende Durchsetzungsprobleme. Diese können aber nicht durch ein Gesetz behoben werden. Durchsetzungsproblemen sollte eher durch eine (weitere) Aufklärungsoffensive entgegen getreten werden.

Eine andere Frage ist auch, ob Patientenverfügungen den Einzelwillen immer ausreichend deutlich beschreiben. Dieses Problem wird aber auch bei einer gesetzlichen Regelung bleiben. Insoweit wird ein Rechtsvertreter für die notwendige Klarheit eintreten können.

Wichtiger als neue Vorschriften erscheint mir daher, intensiver für die zeitgerechte Erstellung von Vorsorgevollmachten zu werben. Ein geeigneter Rechtsvertreter, Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer, muss sich um die Geltendmachung des jeweiligen Patientenwillens kümmern und für die Durchsetzung eintreten!

Interessanterweise setzen sich zur Zeit u.a. diejenigen Institutionen besonders stark für eine gesetzliche Regelung mit einem Beratungsgebot ein, die selbst mit Beratungshilfen und Textvorschlägen für Patientenverfügungen „auf dem Markt“ sind. Darüber darf man nachdenken.

Wenn man die Patientenautonomie am Lebensende gesetzgeberisch gestalten will, gehören solche Vorschriften in ein Patientenrechtegesetz, das sich umfassend mit den (verfassungsrechtlichen bzw. vertraglichen) Rechten und Pflichten bei Vorsorge, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Pflege befasst. Zu einem solchen Patientenrechtegesetz passten die Ausführungen zur Patientenautonomie am Lebensende. Alles andere wäre Stückwerk.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de


Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen – Überregulierung vermeiden!
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Patientenautonomie am Lebensende:
Zeitschrift „CAREkonkret“ berichtet am 15.05.2009 zum Strafrechtsurteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009 und schreibt u.a.:
„Der Pflegeexperte Werner Schell hält die Verurteilung des Münchner Anwalts für falsch“.
Vollständiger Bericht hier:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 052009.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenschutz ohne eigenes Gesetz

Beitrag von Presse » 09.11.2009, 11:52

Marburger Bund:
Patientenschutz ohne eigenes Gesetz

Berlin - Der Marburger Bund (MB) hat sich dagegen aus­ge­sprochen, dass die Patienten­rechte in einem eigenen Patienten­schutz­gesetz gebündelt werden. Ein um­fassender Patienten­schutz könne vielmehr am besten durch ein finanziell aus­reichend aus­gestattetes und mit weit reichender Beteiligung betroffener Versicherter und Patienten organisiertes Gesundheitssystem gewährleistet werden, heißt es in einem Beschluss der 116. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft, die am 6. und 7.November 2009 in [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=33209

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Patientenrechtegesetz nicht entbehrlich

Beitrag von Cicero » 09.11.2009, 11:59

Patientenrechtegesetz nicht entbehrlich

Das wir ein gut funktionierendes Gesundheitssystem erhalten, ist eine Selbstverständiglichkeit. Dies macht aber ein Patientenrechtegesetz nicht entbehrlich.
Wenn jetzt der Marburger Bund ausdrücklich ein solches Gesetz für unnötig erachtet, ist er, wie auch andere Ärzteverbände, auf dem Holzweg.
Ärzte wollen offensichtlich keine Patienten, denen durch Gesetzesbeschluss konkrete Rechte zugestanden sind. Ärzte wollen auch weiterhin die "Oberhoheit" über sämtliche Patientenbelange behalten.
Solchen Statements muss mit Entschiedenheit entgegen getreten werden.

Cicero
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Patientenschutz ohne eigenes Gesetz

Beitrag von Presse » 13.11.2009, 07:54

Dtsch Arztebl 2009; 106(46)

Flintrop, Jens
116. Hauptversammlung des Marburger Bundes:
Patientenschutz ohne eigenes Gesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66750

Beschlüsse
http://www.marburger-bund.de/marburgerb ... HV-_2_.pdf
Statement Rudolf Henke
http://www.marburger-bund.de/marburgerb ... online.pdf

Rob Hüser
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Re: Patientenautonomie -- Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von Rob Hüser » 16.11.2009, 08:26

WernerSchell hat geschrieben: ... Wichtiger als neue Vorschriften erscheint mir daher, intensiver für die zeitgerechte Erstellung von Vorsorgevollmachten zu werben. Ein geeigneter Rechtsvertreter, Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer, muss sich um die Geltendmachung des jeweiligen Patientenwillens kümmern und für die Durchsetzung eintreten! ...
Wenn man die Patientenautonomie am Lebensende gesetzgeberisch gestalten will, gehören solche Vorschriften in ein Patientenrechtegesetz, das sich umfassend mit den (verfassungsrechtlichen bzw. vertraglichen) Rechten und Pflichten bei Vorsorge, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Pflege befasst. Zu einem solchen Patientenrechtegesetz passten die Ausführungen zur Patientenautonomie am Lebensende. Alles andere wäre Stückwerk. ...
Hallo Herr Schell,

dass Sie sich für ein Patientenrechtegesetz einsetzen, begrüße ich sehr. Ihre seinerzeitigen Hinweise waren berechtigt. Wenn ich mir die jetzt laufenden Diskussionen um das sog. Patientenverfügungsgesetz ansehe, wird mir klar, dass die neuen Vorschriften nichts wirklich geklärt haben. Es ist nur Stückwerk! Die Durchsetzungsprobleme bestehen m.E. weiter fort.
Wir müssen endlich alles daran setzen, den Patientenwillen umfassend in den Mittelpunkt zu rücken. Pflegekräfte und Ärzte sind in diesem Zusammenhang nur Leistungserbringer / Vertragspartner. Für sie muss allein der Patientenwille entscheidend sein. Den Ärzten weiterhin eine Deutungshoheit über das Patientenwohl zuzubilligen, halte ich für einen Irrweg / Rechtsverstoß. Dies muss deutlich gemacht werden, immer wieder.

Mit freundlichen Grüßen
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Patientenrechtegesetz muss her

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2009, 16:50

Aus dem Schriftwechsel in einer Mailingliste (anonymisiert):

Herr ... schrieb u.a.:
"... privat sehe ich das Problem Schweinegrippe und die Sinnhaftigkeit des Impfens hierbei genauso wie Sie. .... Dennoch ist das mit dem mutmaßlichen Willen eines Betreuten / Menschen so eine Sache. ...."

Sehr geehrter Herr .... ,

prima, dass Sie privat meine Auffassung teilen. Ich würde dies aber an Ihrer Stelle auch darüber hinaus konsequent durchhalten, denn diese Einschätzung ist nicht nur privat gut und richtig.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Patienten-Selbstbestimmung ein hohes Gut ist. Diese wird in den hier zur Debatte stehenden Fällen bei Einwilligungsunfähigkeit - gesetzlich gewollt - von einem Vertreter wahrgenommen. Dieser Vertreter kann m.E. nicht ernstlich durch irgendwelche Hinweise und Anleitungen, die sich im Wesentlichen zur Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben an Gesundheitsberufe, z.B. Ärzte, richten, gebunden sein. Wenn es seitens der staatlichen Organe Veranlassung geben sollte, BürgerInnen zur Impfung zu zwingen, dann müssen diese Organe schon eine Impfpflicht verfügen. Eine solche Impfpflicht zu verordnen ist ja grundsätzlich nach dem Infektionsschutzrecht möglich. Wer als Patient (selbst oder durch seinen Vertreter) eine bestimmte medizinische oder pflegerische Maßnahme nicht will (also nicht einwilligt), tut dies auf verfassungsrechtlich gesicherter Basis. Wenn wir z.B. ärztlichen Regelwerken Vorrang einräumen würden, käme das insoweit einer Bevormundung von Patienten und deren Rechtsvertretern gleich.

Dass jetzt letztlich auch über die Anwendung der neuen Vorschriften zur Patientenverfügung so heftig diskutiert wird zeigt, dass mit diesen neuen Regeln nichts wirklich klarer geworden ist. Daher war ich von Anfang an gegen solche nur die Patientenverfügung betreffende Vorschriften:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Wir brauchen dringend ein Patientenrechtegesetz - und darin wäre alles hineinzuschreiben, was die Vollmacht und die Patientenverfügung betrifft. Die Ärzteschaft lehnt ganz aktuell ein solches Patientenrechtegesetz ab und behauptet, selbst das Wohl der Patienten im Auge zu haben. Welch eine Anmaßung. Die Patienten wollen selbst über ihre Rechte verfügen und möchten diese auch endlich gesetzlich verfasst sehen. Siehe dazu auch Forumsbeiträge:
Patientenrechtegesetz - Ärzte blocken ab !
viewtopic.php?t=11959

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de

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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Dieter Radke
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Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von Dieter Radke » 19.02.2010, 08:14

Aus Forum:
viewtopic.php?t=13705
Presse hat geschrieben: ......Nötig sei vielmehr ein „umfassendes Patientenschutzgesetz“. Darin müsse festgeschrieben werden, dass bei einem begründeten Verdacht die Beweislast umgekehrt werde und nicht der Patient die Schuld des Arztes nachweisen müsse. .....
Guten Morgen,
natürlich brauchen wir ein Patientenrechtegesetz. Das wird ja schon seit längerer Zeit eingefordert. Die Rechte und Pflichten zwischen Ärzten und Patienten können nicht länger allein Gegenstand des sog. Richterrechtes sein. Siehe auch
viewtopic.php?t=11959&highlight=patientenrechte
Allerdings geht m.E. die Forderung nach einer vollständigen Umkehr der Beweislast zu weit. Dies würde unser gesamtes Haftungsrecht auf den Kopf stellen.
Um den mutmaßlich geschädigten Patienten zu helfen, müssen andere Möglichkeiten geschaffen werden; z.B. noch mehr Gerichtskammern, die sich ausschließlich mit Medizinschadensfällen befassen und mit Kennern der Materie besetzt sind.
Möglicherweise kann auch hilfreich sein, die ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen mit ihren unterschiedlichen Verfahrensvorschriften aneinander anzugleichen. Bei diesen Stellen müssen die Patienten zu Verfahrensbeteiligten werden.
Und so könnte man weitere Vorschläge machen. Jedenfalls die komplette Beweislastumkehr oder gar eine generelle Haftpflicht für Medizinschäden, unabhängig von Schuld, wären falsche Signale.
MfG Dieter
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