Patientenrechtegesetz - Ärzte blocken ab !

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Zöller strebt Patientenrechtegesetz im kommenden Jahr an

Beitrag von Presse » 20.02.2010, 12:09

Zöller strebt Patientenrechtegesetz im kommenden Jahr an
Ausschuss für Gesundheit - 27.01.2010

Berlin: (hib/MPI/LEU) Der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), setzt sich für die zügige Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes ein. Bei seiner Vorstellung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete, seine Zielvorstellung sei es, ein solches Gesetz im kommenden Jahr zu verabschieden.

Auf Nachfrage der Linksfraktion zu den Erfolgsaussichten dieses Vorhabens erläuterte Zöller, er sei zuversichtlich. Die Einführung eines Patientenrechtegesetzes sei im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Angesichts des ”Vertrauensverlustes im Gesundheitssystem“ sei es notwendig, das bislang zersplitterte Recht der Patienten zu bündeln. Zunächst wolle er zahlreiche Gespräche führen. So habe er etwa 1.050 Selbsthilfegruppen angeschrieben. Bis voraussichtlich Ende dieses Jahres sollten die Ergebnisse dieser Gespräche in ein Diskussionspapier einfließen und anschließend der Gesetzgebungsprozess angestoßen werden, beantwortete Zöller eine Frage der Grünen-Fraktion. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion sagte Zöller zu, die Überlegungen der Vorgängerregierung zu einem Patientenrechtegesetz ”voll einzubeziehen“.

Die Unions-Fraktion dankte Zöller für sein Angebot an den Ausschuss zu einer engen Zusammenarbeit. Die FDP-Fraktion begrüßte, dass der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen zu einem seiner Schwerpunkte machen wolle.

Zustimmung aller Fraktionen erntete Zöller für seine Ankündigung, die unabhängige Patientenberatung (UPD) stärken zu wollen. Der CSU-Politiker betonte, er gehe davon aus, dass die UPD ausgebaut werden müsse. Über die Frage, wie die Zukunft des Verbundes gestaltet werden könne, solle schnell entschieden werden. Zunächst wolle er die Ergebnisse der Evaluation durch zwei Institutionen abwarten, sagte Zöller.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010 ... 17/02.html

Gerhard Schenker
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Patientenrechtegesetz & Patientenberatung

Beitrag von Gerhard Schenker » 21.02.2010, 09:04

Presse hat geschrieben: ....Der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), setzt sich für die zügige Verabschiedung eines Patientenrechtegesetzes ein. .... Die Einführung eines Patientenrechtegesetzes sei im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Angesichts des ”Vertrauensverlustes im Gesundheitssystem“ sei es notwendig, das bislang zersplitterte Recht der Patienten zu bündeln. ..... Zustimmung aller Fraktionen erntete Zöller für seine Ankündigung, die unabhängige Patientenberatung (UPD) stärken zu wollen. .....
Hallo,
ein Patientenrechtegesetz wird seit vielen Jahren angestrebt, es gab auch bereits konkrete Ankündigungen. Der Widerstand der Ärzteschaft war dann aber immer erfolgreich. Ein Gesetz kam bisher nicht zustande. Man darf gespannt sein.
Was die unabhängige Patientenberatung angeht, handelt es sich um ein Angebot, das von einigen wenigen Organisationen getragen wird - und dafür bekommen sie viel Geld. Institutionen, die sich auch beratend betätigen und oftmals über mehr Sachverstand verfügen, sind an dieser Beratung nicht beteiligt. Da stimmt was nicht!
Es grüßt G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Patientenrechte - Patientenrechtegesetz - Informationen

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2010, 07:51

Patientenrechte - Patientenrechtegesetz
>>>> Informationen zu einem aktuellen Thema
(Auswahl aus dem Forum):


Patientenrechtegesetz - Eckpunkte der Patientenrechte
viewtopic.php?t=12264&highlight=patientenrechte

Patientenrechtegesetz - Ärzte blocken ab !
viewtopic.php?t=11959&highlight=patientenrechte

„Ein Patientenschutzgesetz muss sein“
viewtopic.php?t=7147&highlight=patientenrechte

Broschüre "Patientenrechte in Deutschland"
viewtopic.php?t=10219&highlight=patientenrechte

Richtlinie zu Patientenrechten
viewtopic.php?t=8401&highlight=patientenrechte

Welche Rechte haben Patienten? - Leserzuschrift
viewtopic.php?t=8900&highlight=patientenrechte

Patientenbeauftragter der Bundesregierung = W. Zöller
viewtopic.php?t=13247&highlight=patientenrechte

Patientenratgeber des Rhein-Kreises Neuss
viewtopic.php?t=4894&highlight=patientenrechte

Arztpflichten - Patientenrechte - Buchtipp!
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Patientenrechte ... von A bis Z - Buchtipp!
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Patietenrechtegesetz (PatRG) überfällig

Beitrag von ProPflege » 23.02.2010, 11:11

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Vorstand, Dozent für Pflegerecht, Buchautor: Werner Schell
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de


Pressemitteilung vom 22.02.2010

Patientenrechtegesetz (PatRG) überfällig
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert klare und
verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbstbestimmung


Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, andererseits, sind in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten.

Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen und eine Art „Waffengleichheit“ zwischen den Beteiligten herauszustellen. In diesem Zusammenhang wurden z.B. Regeln über die Aufklärungspflicht und die Beweislastumkehr in Medizinschadensangelegenheiten geprägt.

Dies alles hat in den zurückliegenden Jahren verschiedene Bundes- und Länderministerien veranlasst, Broschüren mit den „Patientenrechten in Deutschland“ zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausbringen. Diese Informationsschriften befassen sich vor allem mit den Rechten und Pflichten im Behandlungsverhältnis und den Möglichkeiten, in einem Schadensfall gegebene Rechtsansprüche zu verfolgen. Ergänzt wurden diese Broschüren durch gezielte Informationen zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung.

Trotz all dieser Bemühungen von Rechtsprechung und Behörden ist es aber immer noch so, dass die Patientenrechte nur unvollkommen zur Geltung kommen und von Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen mangels ausreichender Kenntnisse auch nicht immer konsequent eingefordert werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert daher, die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Gesundheitswesen in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) umfassend festzuschreiben. Dabei sollte auch vorgesehen werden, dass Behandlungs- und Pflegefehler einer noch zu schaffenden zentralen Institution zu melden und von dort einer wissenschaftlichen Auswertung zuzuführen sind. Im Übrigen erscheint es sinnvoll, für die Verfolgung von Medizinschäden (zivilrechtlich wie strafrechtlich) Schwerpunktzuständigkeiten im Justizbereich vorzusehen. Die komplexe Materie macht es nämlich erforderlich, dass sich vornehmlich speziell ausgebildete Bedienstete und Richter mit solchen Streitfällen befassen. In diesem Zusammenhang wäre auch an eine Ausgestaltung des medizinischen Gutachterwesens zu denken in der Absicht, dass immer wirklich unabhängige Sachverständige in die Prozessauseinandersetzungen einbezogen werden können. Bekanntlich werden die Entscheidungen in Medizinschadensfällen maßgeblich durch die Gutachter bestimmt.

Mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes sollten auch die Vorschriften über die Patientenverfügung, die derzeitig als Teil des Betreuungsrechtes (BGB) ausgestaltet sind, in den entsprechenden Gesetzestext eingebunden werden. Grundsätzliche Aussagen über in der Zukunft liegende Behandlungs- bzw. Pflegesituationen sind Ausdruck des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes und müssen auch in einem Patientenrechtegesetz im Zusammenhang mit der Bedeutung des Patientenwillens dargestellt sein. Die isolierten Ausführungen über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen allein im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht entbehren der notwendigen Klarheit und werfen weiterhin zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf. Die mit den jetzigen Vorschriften über die Patientenverfügung geschaffene Rechtslage gibt bereits wenige Monate nach ihrer Einfügung in das BGB zu vielfältigen Diskussionen und Gesetzesauslegungen Anlass. Dieser unbefriedigende Zustand sollte schnellstmöglich im Zusammenhang mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes überwunden werden.

Ein Patientenrechtegesetz sollte sich nicht allein auf die Arzt-Patienten-Beziehung konzentrieren, sondern auch die Grundsätze des in den Pflegesystemen maßgeblichen Pflegerechts erfassen. Vor allem sollten die Grundsätze der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ einbezogen werden mit der Folge, dass die entsprechenden Gewährleistungen zu subjektiv-öffentlichen Rechten mit Anspruchscharakter ausgestaltet werden.

Dass sich wiederholt verschiedene Organisationen der Gesundheitsberufe gegen ein Patientenrechtegesetz ausgesprochen haben, ist unbeachtlich. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, Patientenrechte wären bereits jetzt ausreichend gesichert, geht an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei und kann nur als einseitiges und interessengeleitetes Statement verstanden werden.

Werner Schell, - Dozent für Pflegerecht
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Patientenbeschwerden zumeist berechtigt

Beitrag von Presse » 04.03.2010, 07:36

Ärzte Zeitung online, 03.03.2010

Zöller: Patientenbeschwerden zumeist berechtigt
AUGSBURG/BERLIN (dpa). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), mahnt Verbesserungen beim neuen Pflege-TÜV an. Dies betreffe die Art und Weise, wie die Ergebnisse veröffentlicht beziehungsweise gewichtet werden, so Zöller in der "Augsburger Allgemeinen". .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=591761

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Patientenschutzgesetz - Ärzte wollen Beteiligung

Beitrag von Cicero » 05.03.2010, 08:05

Das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 4.3.2010:

Ärzte wollen bei Patientenschutzgesetz eingebunden werden
Berlin – Der Hartmannbund (HB) fordert, bei der Entwicklung des geplanten Patientenschutzgesetzes auch die Ärzteschaft einzubeziehen. „Wir sollten nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen und im Zusammenhang mit der Stärkung des Patientenschutzes in eine Opfer-Täter-Diskussion verfallen“, appellierte Verbandsvorsitzender Kuno Winn an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). ....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... werden.htm

Interessant ist, dass die organisierte Ärzteschaft bisher ein Patientenrechtegesetz rundweg abgelehnt, für überflüssig erklärt, hat. Nun wollen sie beteiligt werden. Dagegen sprichts in einer Demokratie nichts. Allerdings dürfen durch die Beteiligung der Ärzte nicht die wirklichen Patienteninteressen auf der Strecke bleiben. Der Patient muss endlich in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt werden. Wie schon ausgeführt wurde, die Ärzte sind im Verhältnis zum Patienten nichts anderes als Dienstleister!

Cicero
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Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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SPD fordert Patientenrechtegesetz

Beitrag von Presse » 11.03.2010, 07:40

SPD fordert Patientenrechtegesetz
Berlin – Die SPD fordert ein Patientenrechtegesetz. Dieses solle alle bestehenden Patientenrechte transparent zusammenführen, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion, wie die Bundestags-Pressestelle am Mittwoch in Berlin mitteilte. Vor allem die Patientensicherheit stehe dabei im Mittelpunkt. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... gesetz.htm

zum Thema
zum Antrag der SPD
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf

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Für ein modernes Patientenrechtegesetz

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2010, 07:40

Für ein modernes Patientenrechtegesetz
Antrag (von mehreren Bundestagsabgeordneten der SPD) vom 09.03.2010 – Bundestags-Drucksache 17/907
Lesen Sie hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Patientensch ... gesetz.pdf
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Patientenrechtegesetz notwendig

Beitrag von Presse » 09.05.2010, 11:42

Dtsch Arztebl 2010; 107( 18 ): A-857
Krüger-Brand, Heike E.; Schmitt-Sausen, Nora
Interview mit Dr. Stefan Etgeton, Referatsleiter Gesundheit beim Verbraucherzentrale-Bundesverband: „Die Zeit ist reif . . .“
THEMEN DER ZEIT: Interview
Stefan Etgeton zu der Not­wendig­keit eines Patienten­rechte­gesetzes und seinen Erwartungen an den Ärztetag


.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=74624

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Wer den Arzt schwächt, verletzt den Patienten

Beitrag von Presse » 12.05.2010, 12:05

Wer den Arzt schwächt, verletzt den Patienten
Warum laufen Rechte von Patienten manchmal ins Leere? Gesetzeslücken? Vielleicht - aber in der Realität sind es Komplexität und Verantwortungslosigkeit, die Grund dafür sind, dass Patienten allein gelassen werden. Ein Patientenschutzgesetz ist in Wirklichkeit nutzloser Rechtsrokoko - ein Alibi für die Gutmeinenden. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=602 ... itik&n=126

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Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2010, 14:08

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Neuss, den 11.05.2010

Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich
Ablehnungsfront der Ärzteschaft unverständlich


Im Zusammenhang mit dem Deutschen Ärztetag vom 11. - 14.05.2010 wendet sich die Bundesärztekammer (BÄK) vehement gegen ein Patientenrechtegesetz (PatRG) und behauptet, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten würde durch ein solches Gesetz beeinträchtigt / gestört. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Ein Patientenrechtegesetz würde (endlich) dazu beitragen, dass die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten partnerschaftlich und auf Augenhöhe gestaltet und damit sogar vorhandene Vorbehalte / Hürden abgebaut werden können. Es muss nämlich auch rechtlich klargestellt werden, dass Ärzte im Rechtsverhältnis zum Patienten medizinische Dienstleister sind und keineswegs weiterhin von einer „überhöhten“ Sichtweise geprägt sein dürfen. Insoweit ist Änderungsbedarf dringend geboten. Das sollte durch die Ärzteschaft (BÄK) nicht zerredet werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit einer Presseerklärung vom 22.02.2010 klare und verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbsthilfebestimmung in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) gefordert und damit eindeutig Position bezogen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist übrigens mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung der Meinung, dass im Zusammenhang mit einem Patientenrechtegesetz (PatRG) keine generelle Umkehr der Beweislast im Zusammenhang mit vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern erwogen werden sollte. Die jetzigen Haftungsregelungen mit den durch die Gerichte zugelassenen eingeschränkten Beweiserleichterungen (z.B. im Bereich der Aufklärungs- oder Dokumentationsmängel oder der groben Fehler) erscheinen ausreichend. Verbessert werden muss aber die gutachterliche Praxis im Zusammenhang mit medizinischen Streitfällen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird das Thema „Patientenrechtegesetz“ beim Pflegetreff am 16.11.2010 in Neuss-Erfttal ansprechen. Sollte es seitens der BÄK eine Bereitschaft geben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, wird hiermit eine entsprechende Einladung ausgesprochen. Es könnte dann gemeinsam mit den Betroffenen, den Patienten, diskutieren werden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
+++
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!

Die Medien berichteten u.a.: Adresse immer vollständig in den Browser übernehmen!
http://www.openpr.de/news/428292.html
http://www.openbroadcast.de/artikel/461 ... rlich.html
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=14367

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=14150
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenrechte müssen normiert werden

Beitrag von Presse » 20.05.2010, 15:33

Ärzte Zeitung, 20.05.2010

Patientenrechte: Zöller bestätigt Fahrplan für Gesetz
BERLIN (fuh). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) hat am Donnerstag im Bundestag noch einmal den Fahrplan für ein von der Koalition geplantes Patientenrechtegesetz vorgestellt: Bis Ende 2010 wird ein Diskussionspapier vorgelegt, mit Beginn des nächsten Jahres soll dann das parlamentarische Verfahren beginnen. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=603659

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Beitrag von enno » 22.05.2010, 23:52

leider konnte ich in stationaeren einrichtungen feststellen,wie aerzte sich ueber alles hinweg setzen,sie haben"studiert"und wissen es besser um auf der "leiter" nach oben zu kommen,nicht der patient ist im mittelpunkt,sondern die bezahlten"ausuebungen--behandlungen?,".
am bsten man nimmt sterbende auf--keiner kann nachweisen ob an dem verstorbenen vorher wirklich die behandlung erfolgt ist,aber man kann abrechnen.
auch die einweisung in ein pflegeheim(provision?")geht sehr schnell--unfaehigkeit(angst der angehoerigen)und hilflosigkeit,vertrauen wird ausgenutzt.
enno

Gerhard Schenker
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Patienten müssen auch "munterer" werden

Beitrag von Gerhard Schenker » 23.05.2010, 09:12

Hi enno,

die geäußerten Besorgenisse und Erfahrungen zeigen ganz klar, dass wir ein Patientenrechtegesetz brauchen und dann darauf aufbauend auch diese Rechte konsequent einfordern müssen. Die Patienten selbst müssen auch "munterer" werden.

MfG G.Sch.
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Gegen Beweisumkehr bei Arzthaftung

Beitrag von Presse » 06.07.2010, 07:11

Gegen Beweisumkehr bei Arzthaftung
Patientenbeauftragter der Bundesregierung will keine "amerikanischen Verhältnisse"


Baierbrunn (ots) - Wenn ein Patient glaubt, einem Behandlungsfehler zum Opfer gefallen zu sein, muss er dies bisher meist selbst beweisen. Manche Patientenvertreter und Verbraucherschützer wünschen sich, dass umgekehrt der Arzt nachweisen sollte, dass er richtig gehandelt hat. Wolfgang Zöller (CSU), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist gegen die allgemeine Umkehr der Beweislast. "Dann hätten wir womöglich bald amerikanische Verhältnisse, wo, überspitzt gesagt, für die Absicherung gegen Klagen mehr Geld ausgegeben werden muss als für die Behandlung der Patienten", begründet er seinen Standpunkt im Gespräch mit der "Apotheken Umschau". Für bestimmte Fälle könne er sich aber vorstellen, dem Arzt die Beweislast zu übertragen, zum Beispiel, wenn dieser die Herausgabe von Dokumenten verweigert. Um die Patientenrechte zu stärken, möchte Zöller bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern einen Patientenvertreter mit an den Tisch setzen. In einem geplanten Patientenrechtegesetz solle festgeschrieben werden, dass sich Verfahren bei den Schlichtungsstellen oder vor Gericht nicht jahrelang hinziehen dürfen.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2010 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.07.2010
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de

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