Sterben in Würde und im häuslichen Umfeld
Verfasst: 14.05.2009, 18:45
Gemeinsame Pressemitteilung
der gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe
und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Vertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzteschaft in
Westfalen-Lippe regelt ambulante Betreuung unheilbar Kranker
Sterben in Würde und im häuslichen Umfeld
Eine umfassende ambulante medizinische Betreuung unheilbar erkrankter Menschen
in der letzten Phase ihres Lebens in ihrer häuslichen Umgebung zu sichern, ihre Lebensqualität
unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern und ihnen
ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen – das sind die Ziele eines Vertrages
zur palliativmedizinischen Versorgung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen
und den niedergelassenen Ärzten im Landesteil Westfalen-Lippe. Ab sofort
können alle gesetzlich Krankenversicherten durch das Zusammenwirken von Hausund
Fachärzten, Palliativmedizinern sowie qualifizierten Palliativpflegediensten –
wann immer dies möglich und gewünscht ist – die letzten Tages des Lebens qualifiziert
versorgt zuhause verbringen.
„Den Krankenkassen ist es ein wichtiges Anliegen, die Versorgung am Lebensende
umfassend und unbürokratisch sicher zu stellen. Die Betreuung durch den behandelnden
Hausarzt kann im Bedarfsfall ergänzt werden durch eine spezialisierte Palliativversorgung
auf hohem Qualitätsniveau. Das geschieht Hand in Hand, die kranken
Menschen brauchen keine Anträge zu stellen oder Genehmigungsfristen abzuwarten“,
betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Westfalen-Lippe. „Unser
Vertrag geht deshalb über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus, wonach lediglich
eine ‚spezialisierte palliativmedizinische Versorgung’ (§ 37 b SGB V) für schwerstbetroffene
Patienten aufzubauen ist.“ Hierbei würden nur wieder neue Schnittstellen
entstehen, so der AOK-Chef. Jeder Todkranke kann sich an einen Haus- oder Facharzt
seiner Wahl für die unmittelbare Behandlung und die Einbeziehung weiterer
Dienste wenden. Voraussetzung ist lediglich, dass sein Arzt am Vertrag teilnimmt.
„Der neu geschlossene Vertrag stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung und einen
Ausbau der bislang bereits in Westfalen-Lippe von den Ärzten wie von den Krankenkassen
geschaffenen Strukturen dar“, betont Michael Süllwold, stellvertretender Leiter
des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in NRW. „Wichtig waren uns die gute
Vernetzung der Ärzte und Pflegedienste vor Ort, die im Sinne des Sterbenden zielgerichtet
zusammen wirken.“ Die gewonnenen Erkenntnisse in dieser neuen Versorgungsstruktur
sollen ausgewertet werden und der weiteren Entwicklung dienen.
„Unsere Ärzte wollen ihre oft langjährigen Patienten bis zuletzt begleiten“, betont Dr.
Ulrich Thamer, 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe,
die den neuen Vertrag im Auftrag der ärztlichen Palliativnetzes im Landesteil verhandelt
hat. „Sie bilden sich entsprechend fort, sie vernetzen sich untereinander und übernehmen
die Koordination aller beteiligten Leistungserbringer.“ Dafür werden sie
nun auch besser honoriert. So gibt es für die direkt betreuenden Haus- und Fachärzte
feste Zuschläge für die erforderlichen Hausbesuche. Der ihnen mit Rat und Tat zur
Seite stehende palliativmedizinische Konsiliardienst, der durch qualifizierte Palliativpflegekräfte
ergänzt wird, erhält ebenfalls eine eigene Vergütungsstruktur. Von den
pro Patienten zur Verfügung gestellten Pauschalen können auch die betreuenden
Haus- und Fachärzte partizipieren.
Politik, Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen hatten sich den schnellen
Aufbau einer flächendeckenden Palliativversorgung zum Ziel gesetzt. Mit dem Abschluss
der entsprechenden Verträge zwischen Ärzten und Krankenkassen in beiden
Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe ist dieses Ziel nun erstmals in der Bundesrepublik
erreicht.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.5.2009
Pressekontakt:
AOK Westfalen-Lippe Verband der Ersatzkassen in Westfalen-Lippe
Karl-Josef Steden Bärbel Brünger
(02 31) 4 19 31 16 (02 31) 9 17 71 20
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Andreas Daniel
(02 31) 94 32 31 40
der gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe
und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Vertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzteschaft in
Westfalen-Lippe regelt ambulante Betreuung unheilbar Kranker
Sterben in Würde und im häuslichen Umfeld
Eine umfassende ambulante medizinische Betreuung unheilbar erkrankter Menschen
in der letzten Phase ihres Lebens in ihrer häuslichen Umgebung zu sichern, ihre Lebensqualität
unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern und ihnen
ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen – das sind die Ziele eines Vertrages
zur palliativmedizinischen Versorgung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen
und den niedergelassenen Ärzten im Landesteil Westfalen-Lippe. Ab sofort
können alle gesetzlich Krankenversicherten durch das Zusammenwirken von Hausund
Fachärzten, Palliativmedizinern sowie qualifizierten Palliativpflegediensten –
wann immer dies möglich und gewünscht ist – die letzten Tages des Lebens qualifiziert
versorgt zuhause verbringen.
„Den Krankenkassen ist es ein wichtiges Anliegen, die Versorgung am Lebensende
umfassend und unbürokratisch sicher zu stellen. Die Betreuung durch den behandelnden
Hausarzt kann im Bedarfsfall ergänzt werden durch eine spezialisierte Palliativversorgung
auf hohem Qualitätsniveau. Das geschieht Hand in Hand, die kranken
Menschen brauchen keine Anträge zu stellen oder Genehmigungsfristen abzuwarten“,
betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Westfalen-Lippe. „Unser
Vertrag geht deshalb über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus, wonach lediglich
eine ‚spezialisierte palliativmedizinische Versorgung’ (§ 37 b SGB V) für schwerstbetroffene
Patienten aufzubauen ist.“ Hierbei würden nur wieder neue Schnittstellen
entstehen, so der AOK-Chef. Jeder Todkranke kann sich an einen Haus- oder Facharzt
seiner Wahl für die unmittelbare Behandlung und die Einbeziehung weiterer
Dienste wenden. Voraussetzung ist lediglich, dass sein Arzt am Vertrag teilnimmt.
„Der neu geschlossene Vertrag stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung und einen
Ausbau der bislang bereits in Westfalen-Lippe von den Ärzten wie von den Krankenkassen
geschaffenen Strukturen dar“, betont Michael Süllwold, stellvertretender Leiter
des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in NRW. „Wichtig waren uns die gute
Vernetzung der Ärzte und Pflegedienste vor Ort, die im Sinne des Sterbenden zielgerichtet
zusammen wirken.“ Die gewonnenen Erkenntnisse in dieser neuen Versorgungsstruktur
sollen ausgewertet werden und der weiteren Entwicklung dienen.
„Unsere Ärzte wollen ihre oft langjährigen Patienten bis zuletzt begleiten“, betont Dr.
Ulrich Thamer, 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe,
die den neuen Vertrag im Auftrag der ärztlichen Palliativnetzes im Landesteil verhandelt
hat. „Sie bilden sich entsprechend fort, sie vernetzen sich untereinander und übernehmen
die Koordination aller beteiligten Leistungserbringer.“ Dafür werden sie
nun auch besser honoriert. So gibt es für die direkt betreuenden Haus- und Fachärzte
feste Zuschläge für die erforderlichen Hausbesuche. Der ihnen mit Rat und Tat zur
Seite stehende palliativmedizinische Konsiliardienst, der durch qualifizierte Palliativpflegekräfte
ergänzt wird, erhält ebenfalls eine eigene Vergütungsstruktur. Von den
pro Patienten zur Verfügung gestellten Pauschalen können auch die betreuenden
Haus- und Fachärzte partizipieren.
Politik, Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen hatten sich den schnellen
Aufbau einer flächendeckenden Palliativversorgung zum Ziel gesetzt. Mit dem Abschluss
der entsprechenden Verträge zwischen Ärzten und Krankenkassen in beiden
Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe ist dieses Ziel nun erstmals in der Bundesrepublik
erreicht.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.5.2009
Pressekontakt:
AOK Westfalen-Lippe Verband der Ersatzkassen in Westfalen-Lippe
Karl-Josef Steden Bärbel Brünger
(02 31) 4 19 31 16 (02 31) 9 17 71 20
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Andreas Daniel
(02 31) 94 32 31 40