Arzt muss ausreichend über Alternativen aufklären
München/Berlin (dpa/tmn) - Ein Arzt muss einen Patienten umfassend über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten bei einer Erkrankung aufklären. Der Patient müsse daraufhin eigenständig entscheiden können, welche Behandlung und die damit verbundenen Chancen und Risiken er nutzen will, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltverein in Berlin. Die Fachanwälte berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes München ( Az.: 1 U 3198/07 ).
In dem Fall hatte sich ein Mann nach der Diagnose «Prostatakarzinom» Prostata und Samenblasen operativ entfernen lassen
- seither leidet er permanent an Harninkontinenz und Impotenz. Er klagte auf Schadensersatz, weil sein Arzt ihn nicht ausreichend über die Gefahren der OP und alternative Behandlungen informiert habe. Das Gericht gab dem Patienten Recht und sprach ihm 50 000 Euro Schmerzensgeld zu.
Laut den Medizinrechtlern waren die Richter der Auffassung, dass der Patient nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Damit sei die Operation ohne wirksame Einwilligung und rechtswidrig erfolgt. Zwar habe der behandelnde Arzt dem Patienten die alternativen Therapien genannt, aber ihm vor allem die eigene Überzeugung vermittelt, dass nur eine Operation sinnvoll sei.
(Internet: http:// www.arge-medizinrecht.de )
Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2009
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=685
Arzt muss ausreichend über Alternativen aufklären
Moderator: WernerSchell