Behandlungsfehler - Anerkennungsquote in Sachsen bei rd. 30%

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Behandlungsfehler - Anerkennungsquote in Sachsen bei rd. 30%

Beitrag von Presse » 09.04.2009, 17:32

Ärzte Zeitung, 08.04.2009

Wenige Behandlungsfehler in Sachsen

Gutachterstelle verzeichnete 2008 321 Anträge von Patienten
DRESDEN (tra). Die Zahl der Behandlungsfehler, die von der Gutachterstelle der Landesärztekammer bestätigt wurden, ist 2008 im Vergleich zu 2007 leicht gestiegen. Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Landesärztekammer bewertete 29,07 Prozent der Schadensersatzforderungen von Patienten als berechtigt. ...(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=542036

Anja Jansen
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Behandlungsfehleranerkennung - Streit um Entschädigung offen

Beitrag von Anja Jansen » 13.04.2009, 07:29

Hallo,
die hier vorgestellten Ergebnisse bewegen sich in dem Rahmen, der seit Jahren üblich ist. Etwa 30% der Beschwerden bei ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen werden als berechtigt eingestuft. Das ist durchaus eine hohe Anerkennungsquote. Allerdings ist damit noch nicht die Schadensersatzregelung verbunden. Nach einer gutachtlichen Beurteilung muss mit dem Haftpflichtversicherer diskutiert und notfalls weiter gestritten werden. Es ist unerfreulich, dass die Entscheidungen der ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen für die Versicherer nicht verbindlich sind.
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

Martina
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Streit um Entschädigung

Beitrag von Martina » 13.04.2009, 09:11

Hallo,
bei diesen geringen Quoten sollte es doch den Haftpflichtversicherungen
nicht schwer fallen, eine Entschädigung auszuhandeln.
Ehe aber von der Haftpflichtversicherung gezahlt wird, wird nochmal ein Gutachten in Auftrag gegeben, so dass der geschädigte Patient mit hohem Kostenaufwand anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Die von den Gutachter- und Schlichtungsstellen erstellten "Gutachterlichen - Bescheide" werden ja ebenfalls von den Haftpflichtversicherungen gezahlt. :?:
MfG Martina

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