SAPV - Leistungserbringer muss Vergütung erstreiten !
Verfasst: 23.03.2009, 08:31
IQB – Internetportal
zum Medizin-, Pflege- &. Gerontopsychiatrierecht
http://www.iqb-info.de
Ass. jur. Lutz Barth, 23.03.09
Mitteilung:
Aus aktuellem Anlass darf auf den folgenden Beschluss verwiesen, da insoweit in jüngster Zeit in renommierten Ärztezeitungen das Thema um die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung problematisiert wird.
SG Wiesbaden: SAPV – Anstelle des Versicherten muss der Leistungserbringer den Streit über die Vergütung mit der Krankenkasse austragen
SG Wiesbaden, Beschl. v. 06.03.09 ( Az. S 17 KR 16/09 ER) – nicht rechtskräftig
Quelle: vgl. dazu die Mitteilung bei rsw.beck.de, Beck-aktuell
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10
Siehe auch in diesem Forum:
Palliativversorgung per Gericht erstreiten
viewtopic.php?t=11265
zum Medizin-, Pflege- &. Gerontopsychiatrierecht
http://www.iqb-info.de
Ass. jur. Lutz Barth, 23.03.09
Mitteilung:
Aus aktuellem Anlass darf auf den folgenden Beschluss verwiesen, da insoweit in jüngster Zeit in renommierten Ärztezeitungen das Thema um die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung problematisiert wird.
SG Wiesbaden: SAPV – Anstelle des Versicherten muss der Leistungserbringer den Streit über die Vergütung mit der Krankenkasse austragen
SG Wiesbaden, Beschl. v. 06.03.09 ( Az. S 17 KR 16/09 ER) – nicht rechtskräftig
Quelle: vgl. dazu die Mitteilung bei rsw.beck.de, Beck-aktuell
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10
Siehe auch in diesem Forum:
Palliativversorgung per Gericht erstreiten
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