Neuer Streit um ärzliche Suizidhilfe - ARD Doku am 18. März
Kaum war das Plädoyer für ärztlich assistierten Suizid des renommierten Medizinrechtlers Prof. Jochen Taupitz im Spiegel veröffentlicht, schon folgte reflexartig eine empörte und energische Zurückweisung der obersten Ärztekammervertreter:
"Wir wollen nicht, dass Ärzte sich an der Tötung von Menschen beteiligen - auch nicht als Gehilfen", sagte BÄK-Vizepräsident Frank-Ulrich Montgomery in Berlin. Er warf dem Juristen Leichtfertigkeit und juristische Selbstgefälligkeit vor.
Taupitz hatte im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" dafür plädiert, dass Ärzte auch beim Suizid helfen sollten. Menschen mit schweren körperlichen Leiden hätten "gute Gründe, aus dem Leben zu scheiden". Ärzte seien für diese Aufgabe besonders gut qualifiziert. So könne fragwürdigen Sterbehilfe-Geschäftemachern am besten das Wasser abgegraben werden. Aus juristischer Sicht sei ärztliche Suizidhilfe bereits heute ohne weiteres möglich. Der renommierte Mannheimer Jurist ist auch Mitglied des Deutschen Ethikrats und - besonders brisant - Vorstandsmitglied im zentralen Ethikrat der Bundesärztekammer.
Zum Interview mit Prof. Taupitz in spiegel.online:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 57,00.html
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Vorankündigung: Dokumentationsfilm in der ARD
Die ARD wird am 18.3.09 (kurz vor Mitternacht) einen sensiblen Dokumentationsfilm „Der Streit um den selbstbestimmten Tod" ausstrahlen. Es handelt sich um eine 45minütige Arbeit der Filmemacherin Liz Wieskerstrauch.
Von engsten Angehörigen und einer Begleiterin des Humanistischen Verbandes nacherzählt wird u. a. die Geschichte von Herrn N. Es handelt sich dabei um den ersten im Deutschen Fernsehen nachgezeichneten Freitod eines Schwerkranken, der wunschgemäß in der eigenen Wohnung in Berlin gestorben ist und dabei nicht allein gelassen wurde. Vielmehr wurde er von zwei anwesenden Personen in den letzten Stunden und Minuten bis zu seinem Tod begleitet. Angefangen hatte es zwei Jahren zuvor bei Herrn N. mit ersten Taubheitsgefühlen in den Gliedmaßen, es folgten langsam zunehmende Lähmungen. Dann die Diagnose: Amyothrophe Lateralsklerose, unheilbar, fortschreitend.
Als er um Suizidhilfe nachsucht, ist Herr N. bereits unfähig sich zu bewegen, zeitweilig auf Beatmung angewiesen. Er nimmt es durchaus gelassen, ist unterhaltsam, geistig rege. Nur: Er meint, es sei jetzt genug. Schließlich geht der Wunsch, mit medikamentöser Hilfe aus dem Leben zu scheiden, bei ihm in die Phase der konkreten Vorbereitung über. Seine Frau ist quasi sein ausführendes Organ, macht alles nach seinen Anweisungen, löst das Rezept mit den tödlich wirkenden Tabletten in der nahe gelegenen Apotheke ein ...
All das wird ehrlich erzählt. Den Angehörigen ist für diesen mutigen Schritt, an die Öffentlichkeit zu gehen, herzlich zu danken.
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Studie zur Suizidhilfe in Oregon: Sorge um die Zukunft als wichtigstes Motiv
" Portland - Nicht die aktuellen Beschwerden verlassen Krebspatienten im US-Staat Oregon dazu, einen Antrag auf Sterbehilfe zu stellen. Nach einer Studie in den Archives of Internal Medicine (2009; 169(5):489-492) steht die Sorge, dass es ihnen demnächst schlechter gehen und sie die Kontrolle über ihr Handeln verlieren könnte, im Vordergrund.
Oregon war der erste und bis vor kurzem der einzige US-Staat, der terminal kranken Mitbürgern eine aktive Sterbehilfe erlaubte. Nach dem Death with Dignity Act vom 27. Oktober 1997 können sich die Patienten vom Arzt einen tödlichen Wirkstoff verschreiben lassen, den sie sich dann selbst verabreichen. Dies ist auch in den USA umstritten - und erst am 5. März dieses Jahres hat der Nachbarstaat Washington ein ähnliches Gesetz verabschiedet. ...
Tatsächlich zeigen die Ergebnisse von Linda Ganzini, dass nicht die aktuelle Situation ausschlaggebend für den Sterbehilfewunsch ist ..."
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _Motiv.htm
Quelle: Mitteilung vom 10.03.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Neuer Streit um ärzliche Suizidhilfe
Moderator: WernerSchell
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Selbsttötung - Hippokrates’ Albtraum?
Ein Kommentar v. Lutz Barth zum gleichnamigen Beitrag v. Axel W. Bauer, in
Quelle: Rheinischer Merkur v. 19.03.09 >>> http://www.merkur.de/2009_12_Hippokrate ... no_cache=1 <<< (html)
Kommentar:
„Die richtige Intuition, dass die kommerzielle Beihilfe zum Suizid keine ethisch akzeptable Tat ist, rührt von der Sache und nicht von dem womöglich entstehenden finanziellen Gewinn des Sterbehelfers her. Die Assistenz bei der Selbsttötung befördert nämlich in jedem Fall eine Handlung, die philosophisch gerade nicht mit der viel beschworenen Autonomie des Menschen legitimiert werden kann. Die Fähigkeit des Menschen, sich eigene Gesetze zu geben, hat ihren Grund in der physischen Existenz der Person, sie ist Symptom und nicht Ursache unserer biologischen Seinsweise. Deshalb muss sich die legitime Reichweite der Selbstbestimmung auf den Bereich diesseits ihrer physischen Grundlage beschränken. Es ist nicht die Sache des Rauchs, über die Auslöschung des ihn verursachenden Feuers zu bestimmen. Die Selbsttötung ist keine ethisch gerechtfertigte Handlung, mag sie auch in seltenen Fällen menschlich nachvollziehbar sein“, so Axel W. Bauer in aktuellen Beitrag im Rheinischer Merkur v. 19.03.09.
Anmerkung:
Sollte diese Ansicht sich durchsetzen, dürfen wir mehr denn je Angst und Schrecken vor den Medizinethikern haben. Der ethische Neopaternalismus nährt den Boden für eine philosophische Geisteshaltung, die es gerade gilt, in der aktuellen Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid zu überwinden. Es muss Sorge dafür getragen werden, dass sich nicht „italienische Verhältnisse“ bei uns einschleichen!
Nicht in der Selbsttötung ist der Alptraum zu erblicken, sondern gerade in Botschaften mancher Medizinethiker, die sich fortwährend auf einer Mission befinden!
Quelle: Rheinischer Merkur v. 19.03.09 >>> http://www.merkur.de/2009_12_Hippokrate ... no_cache=1 <<< (html)
Kommentar:
„Die richtige Intuition, dass die kommerzielle Beihilfe zum Suizid keine ethisch akzeptable Tat ist, rührt von der Sache und nicht von dem womöglich entstehenden finanziellen Gewinn des Sterbehelfers her. Die Assistenz bei der Selbsttötung befördert nämlich in jedem Fall eine Handlung, die philosophisch gerade nicht mit der viel beschworenen Autonomie des Menschen legitimiert werden kann. Die Fähigkeit des Menschen, sich eigene Gesetze zu geben, hat ihren Grund in der physischen Existenz der Person, sie ist Symptom und nicht Ursache unserer biologischen Seinsweise. Deshalb muss sich die legitime Reichweite der Selbstbestimmung auf den Bereich diesseits ihrer physischen Grundlage beschränken. Es ist nicht die Sache des Rauchs, über die Auslöschung des ihn verursachenden Feuers zu bestimmen. Die Selbsttötung ist keine ethisch gerechtfertigte Handlung, mag sie auch in seltenen Fällen menschlich nachvollziehbar sein“, so Axel W. Bauer in aktuellen Beitrag im Rheinischer Merkur v. 19.03.09.
Anmerkung:
Sollte diese Ansicht sich durchsetzen, dürfen wir mehr denn je Angst und Schrecken vor den Medizinethikern haben. Der ethische Neopaternalismus nährt den Boden für eine philosophische Geisteshaltung, die es gerade gilt, in der aktuellen Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid zu überwinden. Es muss Sorge dafür getragen werden, dass sich nicht „italienische Verhältnisse“ bei uns einschleichen!
Nicht in der Selbsttötung ist der Alptraum zu erblicken, sondern gerade in Botschaften mancher Medizinethiker, die sich fortwährend auf einer Mission befinden!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
"Italienische Lösung" verfassungswidrig
Ich denke, dass die "italienische Lösung" der Menschenwürde zuwider läuft. Anhand der in Deutschland bisher gefundenen rechtlichen Einschätzungen wäre das glatt verfassungswidrig. Selbst die Bosbach`schen Vorstellungen sind nicht mit der Verfassung vereinbar.Lutz Barth hat geschrieben: .... „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Patienten nicht in einer Verfügung bestimmen dürfen, dass die künstliche Ernährung und die Zufuhr von Flüssigkeit am Ende ihres Lebens eingestellt werden sollen. ... Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesdeutsche Gesetzgeber sich nicht von den „italienischen Verhältnissen“ beeindrucken lässt. Ein solches Gesetz würde auf empfindlichste Weise nicht nur in die Grundrechte der Ärzteschaft, sondern auch in die der Patienten eingreifen. Man/frau mag kaum glauben, dass im vermeintlich zivilisierten Europa derartige Gesetze verabschiedet werden können. ....
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Ärztlich assistierter Suizid
Ärztlich assistierter Suizid: Mit dem Berufsethos des Arztes nicht vereinbar
Für den einen oder anderen mag es vielleicht überraschend gewesen sein, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sich bei seiner Rede auf der Eröffnung des 112. Deutschen Ärztetages dezidiert gegen Überlegungen ausgesprochen hat, „die ärztliche Hilfe zum Sterben salonfähig zu machen“.
Er hat sich damit sicherlich, ohne ihn namentlich zu nennen, auf Äußerungen des Mannheimer Medizinrechtlers, Jochen Taupitz, bezogen, der dafür plädiert, dass Ärztinnen und Ärzte künftig als Suizidhelfer tätig sein dürfen. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/blogs/36641/A ... einbar.htm
Für den einen oder anderen mag es vielleicht überraschend gewesen sein, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sich bei seiner Rede auf der Eröffnung des 112. Deutschen Ärztetages dezidiert gegen Überlegungen ausgesprochen hat, „die ärztliche Hilfe zum Sterben salonfähig zu machen“.
Er hat sich damit sicherlich, ohne ihn namentlich zu nennen, auf Äußerungen des Mannheimer Medizinrechtlers, Jochen Taupitz, bezogen, der dafür plädiert, dass Ärztinnen und Ärzte künftig als Suizidhelfer tätig sein dürfen. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/blogs/36641/A ... einbar.htm
Ärztliche Hilfe beim Suizid legalisieren
„Ärztliche Hilfe beim Suizid legalisieren“
DISKUSSION Medizinethikerin und Landesbischof streiten über das Thema „Würdevolles Sterben“
VON „INHUMANER APPARATEMEDIZIN“ BIS ZUR „VERUNKLARUNG VON HEILEN UND LINDERN“: DAS THEMA STERBEHILFE POLARISIERT IN HOHEM MAßE.L
VON PHILLIP KÖSTER
BREMEN - Ein bald 90-Jähriger stürzt. Der Mann wird ins künstliche Koma versetzt und die Ärzte im Krankenhaus diagnostizieren eine Querschnittlähmung. Er wird nie wieder laufen können, aber die Organe funktionieren noch. Die Tochter des Mannes verurteilt die „inhumane Apparatemedizin“ und verlangt, alles zu unterlassen, was das Leiden ihres Vaters verlängert.
... (mehr)
http://www.nwzonline.de/index_regionala ... id=2013595
DISKUSSION Medizinethikerin und Landesbischof streiten über das Thema „Würdevolles Sterben“
VON „INHUMANER APPARATEMEDIZIN“ BIS ZUR „VERUNKLARUNG VON HEILEN UND LINDERN“: DAS THEMA STERBEHILFE POLARISIERT IN HOHEM MAßE.L
VON PHILLIP KÖSTER
BREMEN - Ein bald 90-Jähriger stürzt. Der Mann wird ins künstliche Koma versetzt und die Ärzte im Krankenhaus diagnostizieren eine Querschnittlähmung. Er wird nie wieder laufen können, aber die Organe funktionieren noch. Die Tochter des Mannes verurteilt die „inhumane Apparatemedizin“ und verlangt, alles zu unterlassen, was das Leiden ihres Vaters verlängert.
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