Vorschläge zur Patientenverfügung auf dem Prüfstand
Verfasst: 25.02.2009, 19:03
Vorschläge zur Patientenverfügung auf dem Prüfstand
Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung neun Sachverständige
Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.
210 Abgeordnete für Stünker-Entwurf
Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).
Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
98 Abgeordnete für Bosbach-Entwurf
Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.
Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.
60 Abgeordnete für Zöller-Entwurf
Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).
Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Medienvertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Gian Domenico Borasion, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, München
Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident am Oberlandesgericht München
Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Christian Jäger, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Medizinrecht, der Universität Bayreuth
Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen
Dr. Arnd T. May, Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Michael de Ridder, Vivantes-klinikum Am Urban, Chefarzt der Rettungsstelle, Berlin
Privatdozent Dr. Stephan Sahm, Ketteler Krankenhaus, Medizinische Klinik I, Offenbach
Weitere Informationen
Tagesordnung
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Rechtsausschuss
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/index.html
Bundestagsdrucksachen zum Thema 16/397 - Antrag FDP: Patientenverfügungen neu regeln - Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/003/1600397.pdf
16/8442 - Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle; Mitteilung vom 25.02.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Siehe in diesem Forum auch unter
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290
Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung neun Sachverständige
Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.
210 Abgeordnete für Stünker-Entwurf
Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).
Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
98 Abgeordnete für Bosbach-Entwurf
Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.
Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.
60 Abgeordnete für Zöller-Entwurf
Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).
Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Medienvertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Gian Domenico Borasion, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, München
Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident am Oberlandesgericht München
Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Christian Jäger, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Medizinrecht, der Universität Bayreuth
Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen
Dr. Arnd T. May, Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Michael de Ridder, Vivantes-klinikum Am Urban, Chefarzt der Rettungsstelle, Berlin
Privatdozent Dr. Stephan Sahm, Ketteler Krankenhaus, Medizinische Klinik I, Offenbach
Weitere Informationen
Tagesordnung
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Rechtsausschuss
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/index.html
Bundestagsdrucksachen zum Thema 16/397 - Antrag FDP: Patientenverfügungen neu regeln - Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/003/1600397.pdf
16/8442 - Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle; Mitteilung vom 25.02.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Siehe in diesem Forum auch unter
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290