Fehldiagnose + unnötiges Leid= Schmerzensgeldanspruch?
Verfasst: 19.02.2009, 16:24
Fehldiagnose + unnötiges Leid= Schmerzensgeldanspruch?
Wie kann folgender Sachverhalt beurteilt werden. Ein Kind wir einem Arzt vorgestellt. Der Arzt stellt eine allgemeine Entwicklungsverzögerung fest und diagnostiziert nicht weiter, sondern schickt die Eltern wegen motorischer Probleme des Kindes über Jahre zu verschiedenen Ärzten. Erst nach etwa 4 Jahren wird noch einmal auf Drängen der Eltern im psychologischen Bereich noch etwas getestet. Durch Zufall kommt heraus, dass das Kind an einer angeborenen seelischen Behinderung leidet.
Mal angenommen 1. der Arzt hat von Anfang an die richtigen Symptome erkannt, aber nicht richtig zugeordnet und das Kind über Jahre fehlbehandelt, 2. die richtigen Maßnahmen wurden innerhalb dieses Zeitraums nicht ergriffen, 3. das Kind musste infolge der falschen bzw. fehlenden Therapie unnötig leiden und unnötig oft zu unpassenden Ärzten gebracht werden.
Da es sich um eine angeborene seelische Behinderung handelt, ist der Zustand gleich geblieben, es ist also kein (nachweisbarer) Gesundheitsschaden oder eine (nachweisbarer) Schaden eingetreten, sondern eben nur unnötiges Leiden.
Kann daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld einerseits abgeleitet werden, bzw. kann die nicht erfolgte Therapie andererseits als Gesundheitsschaden gewertet werden?
Wie kann folgender Sachverhalt beurteilt werden. Ein Kind wir einem Arzt vorgestellt. Der Arzt stellt eine allgemeine Entwicklungsverzögerung fest und diagnostiziert nicht weiter, sondern schickt die Eltern wegen motorischer Probleme des Kindes über Jahre zu verschiedenen Ärzten. Erst nach etwa 4 Jahren wird noch einmal auf Drängen der Eltern im psychologischen Bereich noch etwas getestet. Durch Zufall kommt heraus, dass das Kind an einer angeborenen seelischen Behinderung leidet.
Mal angenommen 1. der Arzt hat von Anfang an die richtigen Symptome erkannt, aber nicht richtig zugeordnet und das Kind über Jahre fehlbehandelt, 2. die richtigen Maßnahmen wurden innerhalb dieses Zeitraums nicht ergriffen, 3. das Kind musste infolge der falschen bzw. fehlenden Therapie unnötig leiden und unnötig oft zu unpassenden Ärzten gebracht werden.
Da es sich um eine angeborene seelische Behinderung handelt, ist der Zustand gleich geblieben, es ist also kein (nachweisbarer) Gesundheitsschaden oder eine (nachweisbarer) Schaden eingetreten, sondern eben nur unnötiges Leiden.
Kann daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld einerseits abgeleitet werden, bzw. kann die nicht erfolgte Therapie andererseits als Gesundheitsschaden gewertet werden?